Hallo zusammen,
ich habe eine sehr grundsätzliche Frage:
In einem Unternehmen, nehmen wir an mittelständiger Betrieb mit ca. 2800 Mitarbeitern, wird ein Online-System eingeführt mittels dessen Vorgesetzte bei der Personalabteilung eine neue Position/Stelle in ihrer Abteilung beantragen können.
In einer Eingabemaske werden verschiedene Daten zur Position abgefragt. Wenn es sich um einen Ersatz handelt dann auch den Namen oder die Personalnummer des scheidenen Mitarbeiters. Wenn der Vorgesetzte dann auf "senden" drückt, löst das einen Prozess in der jeweiligen Personalabteilung aus.
Würde ein solches System mitbestimmungspflichtig von dem Betriebsrat sein? Wenn ja, würde es mich freuen die Begründung zu hören - denn das BetrVG sieht das doch an keiner Stelle vor, oder habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank für alle Hinweise.
Viele Grüße
Dennis
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Mitbestimmungsrecht - ja oder nein.
Mitbestimmungspflichtig ist das nicht, aber:
§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
2. von technischen Anlagen,
3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4. der Arbeitsplätze
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können.
Die Gewerkschaft hilft bei dem, was der BR jetzt tun müßte.
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