Arbeitsvertrag verbietet eine private Benutzung und das private Surfen. Arbeitsvertrag : "Der Arbeitgeber hat das Recht, den Internetverkehr zu erfassen und zu protokollieren, um beispielsweise den Geschäftsbetrieb nicht zu gefährden oder der Leistung des Internetverkehrs weiter zu optimieren" und weiter "der Arbeitgeber weist darauf hin, dass die Emails entsprechend der gesetzlichen Regelungen archiviert werden und Einsicht in diese besteht"
Frage 1: ist mit "Arbeitgeber" hier jeder Vorgesetzter gemeint? Oder ist die "Erfassung/Protokollierung" eine Aufgabe die ausschließlich der Geschäftsführung vorbehalten ist?
Frage 2
Ist das "immer mitlesen und überwachen von das geschäftliche Postfach ohne das der Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wird erlaubt bzw zulässig? Oder bietet die Formulierung im Arbeitsvertrag dafür genug um das zu machen?
Mitlesen Email Vorgesetzter erlaubt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Im ersten Schritt sollte an der Stelle der Datenschutzbeauftragte vor Ort gefragt werden, wie das in dem Unternehmen geregelt ist.
Die GF darf selbstverständlich derartige Aufgaben delegieren.
Ich lese nirgendwo, dass immer Mitgelesen wird. Es besteht nur jederzeit die Möglichkeit, dass Einblick genommen wird. Das ist zulässig, wenn der Account wie hier nicht privat genutzt werden darf.
Zitatist mit "Arbeitgeber" hier jeder Vorgesetzter gemeint? Oder ist die "Erfassung/Protokollierung" eine Aufgabe die ausschließlich der Geschäftsführung vorbehalten ist? :
Die "Erfassung/Protokollierung" ist etwas das in der Regel eine Software macht.
Und ob mit "Arbeitgeber" hier jeder Vorgesetzter gemeint ist oder nur bestimmte, das hängt von der jeweiligen Firmenstrucktur ab.
Zitat"immer mitlesen und überwachen von das geschäftliche Postfach ohne das der Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wird erlaubt bzw zulässig? :
Kommt darauf an. Streng genommen mach das ja schon die Firewall und andere Sicherheitssoftware, da wäre das laut DSGVO aber durchaus erlaubt.
Aber hier wurde der Mitarbeiter ja darüber in Kenntnis gesetzt.
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Zitat:Ist das "immer mitlesen und überwachen von das geschäftliche Postfach ohne das der Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wird erlaubt bzw zulässig?
Ja, wenn im geschäftlichen Postfach nur geschäftliche Mails enthalten sind, darf der Arbeitgeber mitlesen. Denn geschäftliche Mails sind quasi "Firmeneigentum". Und nicht-geschäftliche Mails darf es in dem Postfach ja nicht geben.
Ich versuche mal, es so zu erklären: früher war es üblich, Akten zu führen, in Ordnern und viel Papier. Über Telefonate gab es Notizen, die dann abgeheftet wurden. Niemand wäre auf die Idee gekommen, dass es dem Vorgesetzten oder wem auch immer nicht erlaubt sei, auf dieses Firmenmaterial zuzugreifen. Und jetzt sind diese Akten in vielen Betrieben eben durch elektronische Postfächer ersetzt. Auf Berechtigungen hat das keinen Einfluß. Insoweit besteht kein Unterschied.
wirdwerden
ZitatAuf Berechtigungen hat das keinen Einfluß. :
Doch.
Denn früher wäre wohl keiner auf die Idee gekommen sich seine privaten Briefe in die Firma senden zu lassen.
Es wäre auch keiner auf die Idee gekommen seine privaten Briefe in die Ordner zwischen die Geschäftspost zu heften oder im Archtiv der Firma seine Privatpost zu lagern.
Harry, es war doch hier ausdrücklich geschrieben, dass es keine private Post gibt. Die Anfrage ging ausdrücklich auf dienstliche Emails.
wirdwerden
ZitatHarry, es war doch hier ausdrücklich geschrieben, dass es keine private Post gibt. Die Anfrage ging ausdrücklich auf dienstliche Emails. :
wirdwerden
Eigentlich steht das nicht da. Es steht nur, das Postfach rein geschäftlich zu halten ist und private Dinge nicht erlaubt sind.
ZitatArbeitsvertrag verbietet eine private Benutzung und das private Surfen. :
Allerdings ist die Frage:
ZitatIst das "immer mitlesen und überwachen von das geschäftliche Postfach ohne das der Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wird erlaubt bzw zulässig? Oder bietet die Formulierung im Arbeitsvertrag dafür genug um das zu machen? :
von wirdwerden richtig beantwortet. Natürlich darf der AG seine Post lesen, ob das nun zeitgleich mit dem Mitarbeiter geschieht oder zeitversetzt ist unerheblich. Es ist das Postfach des Arbeitgebers, die Post ist ausschließlich an ihn (die Firma, oder einen Mitarbeiter in Vertretung der Firma) gerichtet.
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