Ich bin in einem komunalen Unternehmen außertariflich beschäftigt (40 h pro Woche). Bislang war ich von der elektronischen Zeiterfassung ausgenommen. Ab März werde ich nun daran teilnehmen. Für mich ist das auch völlig in Ordnung, da arbeitsvertraglich geregelt, dass bei Bereichsleiterwechsel die Zeiterfassung angeordnet werden kann (dieser Fall ist eingetreten). Bislang ist es so, dass ich keine Mittagspause mache bzw. diese aufteile auf 3 kürzere Pausen (Raucherpausen). In der elektronischen Zeiterfassung wird zwangsweise täglich eine 30 minütige Mittagspause abgezogen. Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass ich vielleicht Anspruch darauf habe, diese Zwangspause aufzuteilen oder muss ich die 30 Minuten am Stück nehmen?
Nur zur Klarstellung, ich erfasse natürlich meine Arbeitsstunden und erbringe bislang meine Arbeitszeit in vollem Umfange, es geht nicht darum, dies zu schmälern. Ich persönlich verzichte aber ganz gern auf eine Mittagspause um meinen 1,5-stündigen Heimweg pünktlich antreten zu können. Ich möchte meinen Vertrag ganz gern erfüllen, bin aber keineswegs jemand, der in der Lage ist, täglich 30 Minuten außer Haus zu gehen, um "Mittag" zu machen.
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Mittagspause splitten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das sagt das Arbeitszeitgesetz zu deiner Frage:
§ 4
Ruhepausen.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
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In Ergänzung: ob gesplittet werden kann, das ergibt sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Meist ist es doch so, dass der Arbeitgeber bestimmt, wann die Pausen wie zu nehmen sind.
wirdwerden
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