Mitteilung Arbeitsunfall per Whats App

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Mitteilung Arbeitsunfall per Whats App

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter arbeitet weitestgehend selbstständig die ihm zugewiesenen Aufgaben ab. Während seiner Arbeitszeit ist er die meiste Zeit alleine im Gebäude. Für den Nachmittag ist eine Dienstbesprechung anberaumt, in der die weiteren Aufgaben besprochen werden sollen.

Kurz vor seiner Mittagspause stürzt der Mitarbeiter und verletzt sich an der Wirbelsäule. Ein Kollege und/oder Vorgesetzter ist nicht im Haus. Der Mitarbeiter geht aufgrund starker Schmerzen zunächst etwas früher in die Mittagspause, in der Hoffnung, dass die Schmerzen nachlassen wenn er sich ausruht, und er nachmittags weiterarbeiten kann. Während der eigentlichen Pausenzeit entschließt sich der Mitarbeiter dann aber doch einen Arzt/ein Krankenhaus aufzusuchen.

Den direkten Vorgesetzten informiert er mit einer Whats App Nachricht (Whats App ist abgesprochenes und vereinbartes Kommunikationsmittel für dienstliche Absprachen), dass er einen Arbeitsunfall hatte und jetzt auf dem Weg zum Krankenhaus ist.

Der Mitarbeiter wird zunächst für 4 Tage krankgeschrieben. Die AU-Bescheinigung übermittelt er - wiederum per Whats App - an den direkten Vorgesetzten.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die erste Whats App Nachricht den Vorgesetzten nicht erreicht hat. Dieser war also zur vereinbarten Zeit zur Dienstbesprechung vor Ort und unterstellt nun dem Mitarbeiter unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz.

Frage:

Ist die Mitteilung per Whats App und die spätere Übermittlung der AU-Bescheinigung per Whats App ausreichend, oder drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen? Hätte sich der Mitarbeiter überzeugen müssen, ob seine erste Nachricht auch beim Empfänger angekommen ist und von diesem gelesen wurde?

Danke für Eure Meinung.

Gruß,

Axel

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Hätte sich der Mitarbeiter überzeugen müssen, ob seine erste Nachricht auch beim Empfänger angekommen ist

Grundsätzlich ja. Denn meines Wissens zeigt WA den Übermittlungsstatus an.

Eventuell kann hier ein besondere Situation vorliegen, wenn er durch Schmerzmittel oder aus anderer medzinischer Indikation daran gehindert wäre. Müsste man prüfen.



Zitat (von AxelK):
und von diesem gelesen wurde?

Nein.



Zitat (von AxelK):
Ist die Mitteilung per Whats App und die spätere Übermittlung der AU-Bescheinigung per Whats App ausreichend

Ersteres ja, falls bezüglich der Krankmeldung nichts anderes vereinbart wurde.
Die AU-Bescheinigung wollen die Arbeitgeber im Nachgang eigentlich immer im Original haben. Falls da was anderes vereinbart wurde, gilt das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Harry:

Erstmal danke für die erste Einschätzung.

Zitat:
Grundsätzlich ja. Denn meines Wissens zeigt WA den Übermittlungsstatus an.


Das ist korrekt.

Zitat:
Eventuell kann hier ein besondere Situation vorliegen, wenn er durch Schmerzmittel oder aus anderer medzinischer Indikation daran gehindert wäre. Müsste man prüfen.


Schmerzmittel wurden zu diesem Zeitpunkt keine eingenommen und der Mitarbeiter war in der Lage, alleine mit dem ÖPNV zum Krankenhaus zu fahren. Von der sehe ich die besondere medizinische Indikation eher nicht.

Zitat:
und von diesem gelesen wurde?

Nein.


Sofern die Funktion vom Empfäner nicht deaktiviert wurde - was vorliegend bekanntermaßen nicht der Fall ist - wird bei Whats App auch angezeigt, ob die Nachricht gelesen wurde.

Ändert das etwas an Deiner Antwort?

Zitat:
Die AU-Bescheinigung wollen die Arbeitgeber im Nachgang eigentlich immer im Original haben.


Das die AU-Bescheinigung noch im Original vorgelegt wird, versteht sich von selbst. Die Übermittlung per Whats App sollte lediglich der schnelle Vorab Information dienen.

Gruß,

Axel

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Ändert das etwas an Deiner Antwort?

Nein, denn sie zeigt ja nicht wer die gelesen hat.
Aber wenn "gelesen" da stünde, um so besser für den Absender.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/krankmeldung_per_whatsapp_ist_das_erlaubt_24167.html

Zitat:
Reicht eine Mitteilung per WhatsApp?

Gesetzlich ist nicht geregelt, wie eine Krankmeldung erfolgen muss. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass sie zum richtigen Zeitpunkt (Arbeitsbeginn) an die richtige Person (Chef, Personalabteilung) geht.

Eine Krankmeldung an eine WhatsApp-Gruppe, auf die der Chef Zugriff hat, reicht in der Regel nicht aus. Denn es ist ja nicht gesagt, dass er gleich morgens dort hineinschaut.

Anders ist es bei individuellen Nachrichten. Findet der Chef selbst vor Arbeitsbeginn eine an ihn persönlich gerichtete WhatsApp-Nachricht auf seinem Handy, mit der ihn der Arbeitnehmer über seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informiert, ist dies rechtlich gesehen ausreichend. Denn: Die Krankmeldung soll nur dafür sorgen, dass sich der Chef bei der Organisation des Betriebsablaufs auf den fehlenden Mitarbeiter einstellen kann – und das ist hier gegeben.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Eine Krankmeldung per WhatsApp ist nur in Betrieben okay, in denen WhatsApp üblicherweise als Kommunikationsmittel zwischen Mitarbeitern und Chef benutzt wird. Ist es nicht üblich, muss der Chef auch nicht damit rechnen. Es ist aber die Pflicht des Arbeitnehmers, dafür zu sorgen, dass die Nachricht den Vorgesetzten auch erreicht.
Ein weiteres mögliches Problem: Kommt die Krankmeldung erst zum Feierabend beim Ansprechpartner an, weil irgendwo ein Server nicht mitspielt, muss sich der Mitarbeiter unter Umständen vorwerfen lassen, dass er einen unsicheren Kommunikationsweg gewählt hat. Er ist seinen Pflichten damit nicht nachgekommen.
Im Übrigen kann der Chef durchaus bestimmen, wie eine Krankmeldung erfolgen muss. Er kann also zum Beispiel vorschreiben, dass diese telefonisch stattfindet. Daran hat sich der Arbeitnehmer dann auch zu halten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ist ja alles nur hypothetisch hier, aber man fragt sich doch, warum immer solch komischen Wege genutzt werden, anstatt einfach anzurufen und das direkt zu klären. Da werden lieber 25 Nachrichten geschrieben als ein Anruf getätigt.....

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@fb:

Der zitierte Beitrag passt hier leider nicht so richtig. Die Nachricht mit der AU-Bescheinigung hat den Vorgesetzten unstreitig erreicht. Es geht auch vorliegend nicht um eine Krankmeldung zu Beginn des Arbeitstages, sondern der Mitarbeiter hat während der Arbeitszeit - eigentlich logisch bei Arbeitsunfall - einen Unfall gehabt und hat den Arbeitsplatz verlassen, um das Krankenhaus aufzusuchen. DAS hat der Mitarbeiter per Whats App dem Vorgesetzten mitgeteilt und diese Nachricht ist wohl beim Empfänger nicht angekommen, oder deutlich verspätet angekommen. Es handelte sich um eine Individualnachricht an den Vorgesetzten.

Trotzdem danke für Deine Antwort.

@TF:

Zitat:
aber man fragt sich doch, warum immer solch komischen Wege genutzt werden, anstatt einfach anzurufen und das direkt zu klären. Da werden lieber 25 Nachrichten geschrieben als ein Anruf getätigt


Du hast völlig Recht. Es ist aber nunmal so abgelaufen wie dargestellt und lässt sich jetzt auch nicht mehr rückgängig machen. Für die Zukunft können natürlich andere Kommunikationsformen angeordnet werden und das wird wohl auch geschehen.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Der zitierte Beitrag passt hier leider nicht so richtig. ....Es geht auch vorliegend nicht um eine Krankmeldung zu Beginn des Arbeitstages, sondern der Mitarbeiter hat während der Arbeitszeit .... einen Unfall gehabt und hat den Arbeitsplatz verlassen, ....


Warum? Eine Krankmeldung ist eine Krankmeldung - ob vor Arbeitsbeginn oder währende des Dienstes. Was soll zu unterscheiden sein? Auch im laufenden Arbeitstag muss sich der AN unverzüglich melden, wenn er erkrankt und kann nicht einfach gehen.

Es muss in allen Fällen - wie oben schon zitiert - "sichergestellt sein, dass sie (die Krankmeldung zum richtigen Zeitpunkt an die richtige Person geht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das sehe ich auch so, daher habe ich diesen Text zitiert. Wenn hier im Eingangstext angegeben wird, dass Whatsapp eine abgesprochene und vereinbarte Kommunikationsmöglichkeit ist, dann muss der Chef eben zwischendurch auch auf sein Handy schauen. Er kann sich dann nicht darauf berufen, dass er die Nachricht nicht gesehen hat. Das wäre dasselbe, als wenn er erlaubt, dass man sich per E-Mail krank melden darf und dann den Arbeitnehmer an******t, weil er die E-Mail nicht gelesen hat.

Zitat (von AxelK):
Whats App ist abgesprochenes und vereinbartes Kommunikationsmittel für dienstliche Absprachen

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
dann muss der Chef eben zwischendurch auch auf sein Handy schauen.

Ist in dem Fall hier aber irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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