Mobbing Burnout kündigen?

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
plö
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 20x hilfreich)
Mobbing Burnout kündigen?

Hallo zusammen,
Jemand wird auf seiner Arbeitsstelle gemobbt, trotz erfolgreicher fast 20 jähriger Arbeitsabgabe. Nun hatte dieser Jemand einen Zusammenbruch und ist einmal für drei Wochen und nochmals drei Wochen krankgeschrieben. Da der Jemand weiß, dass er es auf dieser Arbeitsstelle nicht weiter aushalten kann, hat er sich in den letzten krank Wochen eine neue Arbeitsstelle gesucht. Er möchte auch nicht mehr in die alte Firma die ihn krank hat werden lassen. Der Arzt ist ganz bei ihm und schreibt ihn auch noch weitere Wochen unfähig, also bis 30.06.
nun meine Frage: kann Jemand in der Krankheit kündigen und bis Ende der Kündigung AU sein und zum 01.07. bei seinem neuen AG anfangen?
Hoffe ich konnte mich klar ausdrücken, Gruß Plö

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Selbstverständlich kann man während einer AU das Arbeitsverhältnis kündigen. Genauso, wie man während dieser auch gekündigt werden kann.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vanjaa
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Krankmelden und krank sein sind nicht das Gleiche! Wenn sein geistiger und körperlicher Zustand das zulassen, kann er selbstverständlich die neue Arbeit antreten! Ein Problem, das aber im alten Betrieb gelöst wird, ist das Thema Mobbing. Wie wird damit umgegangen und wie sehen die Lösungsansätze aus? Kleiner Vergleich zu anderen Betrieben sind die jeweiligen Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing, die hier unter https://www.ifb.de/mobbing-konflikt-betriebsrat/betriebsvereinbarungen.html beispielhaft aufgelistet sind.
Normalerweise ist hier eine dritte, neutrale Persönlichkeit, die die beiden Parteien neutral bewerten und schlichten können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Vanjaa,

Zitat:
Wenn sein geistiger und körperlicher Zustand das zulassen, kann er selbstverständlich die neue Arbeit antreten!


Wer soll die Verfassung beurteilen? Und wieso überhaupt? Die Frage haben Sie gelesen: krank bis 30.06 und Beginn der neuen Arbeit am 01.07?

1x Hilfreiche Antwort

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