Mobbing?

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb510645-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing?

Darf mein Vorgesetzter (Produktionsleiter), bei einer Dienstbesprechung, bei der ich nicht anwesend bin, dazu aufrufen dass die anwesenden ein besonderes Auge auf mich werfen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Darf mein Vorgesetzter ...
Was soll man auf so eine Frage mit so wenig Hintergrund anderes antworten als 'kommt drauf an'? Nämlich auf den Kontext.
Und ein singuläres Ereignis kann schwerlich Mobbing sein.

-- Editiert von blaubär+ am 12.03.2019 12:56

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Er hat es schon gemacht.
Ich kann nicht lesen, aus welchem Grund er das sagte.
Ich kann nicht erkennen, warum deine Überschrift *Mobbing* heißt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch ein Spruch Mobbing gegen dich wäre.
Du selbst hast gar nicht gehört, was dein Vorgesetzter gesagt hat.

Also: Was meinst du?

Falls du nicht weißt, was Mobbing ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb510645-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich wusste nicht genau unter welchen Betreff ich die Frage laufen lassen kann / soll.

In erster Linie möchte ich wissen ob der Produktionsleiter überhaupt, ohne das persönliche Gespräch mit mir gesucht zu haben, das vor anderen Arbeitskollegen äußern darf? Jetzt könnte jeder der persönlich ein Problem mit mir hat sich was aus der Nase ziehen oder sehe ich das falsch?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fb510645-40):
In erster Linie möchte ich wissen ob der Produktionsleiter überhaupt, ohne das persönliche Gespräch mit mir gesucht zu haben, das vor anderen Arbeitskollegen äußern darf?
Kommt auf den Grund an. Du hast gar nicht gehört, was er gesagt hat. Wir wissen nicht, warum er das gesagt haben soll und evtl. ein persönliches Gespräch mit dir führen sollte. Kommt eben drauf an. Bisher nix Konkretes zu lesen hier...
Zitat (von fb510645-40):
Jetzt könnte jeder der persönlich ein Problem mit mir hat sich was aus der Nase ziehen oder sehe ich das falsch?
Na, jeder ist nicht dein Vorgesetzter und ob der ein Problem mit dir hat und ob der sich was aus der Nase gezogen hat, weiß man doch nicht.
Ja, das siehst du wohl falsch.
Und Mobbing ist was total anderes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Mit dem Dürfen ist das so eine Sache. Da du in einem Arbeitsrechtsforum postest: Es gibt "kein Gesetz", das das verbietet oder deine Zustimmung erfordert. Ob es andere Gründe gäbe, mit dir zuvor über sowas zu reden, bleibt spekulativ - ebenso wie deine Befürchtung, dass Leute sich ermuntert fühlen könnten, dir was anzuhängen. Aber auch da sind wir wieder beim (fehlenden) Kontext.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb510645-40):
In erster Linie möchte ich wissen ob der Produktionsleiter überhaupt, ohne das persönliche Gespräch mit mir gesucht zu haben, das vor anderen Arbeitskollegen äußern darf?


Und nochmal, es kommt auf den Kontext an!

Um es Dir vielleicht zu verdeutlichen, zwei aus der Luft gegriffene Szenarien, die unterschiedlich zu bewerten wären.

1. Du kommst häufig zu spät / gehst früher, gehst 2 Stunden auf Klo.... und Deine Kollegen sollen das dokumentieren.....

2. Du bist Neuling in einem gefährlichen Bereich, neue Maschine mit hoher Verletzungsgefahr etc. und Deine Kollegen sollen besonders auf Dich acht geben, damit Dir nichts passiert......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
1. Du kommst häufig zu spät / gehst früher, gehst 2 Stunden auf Klo.... und Deine Kollegen sollen das dokumentieren.....

Da ginge es dann darum eventuellen Arbeitszeitbetrug auf zu decken, wäre im Rahmen der Beweisbeschaffung erlaubt.

Nicht erlaubt wäre, wenn die Kollegen Dich anlassos möglichst umfangreich überwachen sollen.



Zitat (von spatenklopper):
2. Du bist Neuling in einem gefährlichen Bereich, neue Maschine mit hoher Verletzungsgefahr etc. und Deine Kollegen sollen besonders auf Dich acht geben, damit Dir nichts passiert......

Da wäre dann die Fürsorgepflicht und die Unfallverhütungsvorschriften die Begründung, die das nicht nur erlauben, sondern sogar erfordern würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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