Darf mein Vorgesetzter (Produktionsleiter), bei einer Dienstbesprechung, bei der ich nicht anwesend bin, dazu aufrufen dass die anwesenden ein besonderes Auge auf mich werfen?
Mobbing?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Darf mein Vorgesetzter ...
Was soll man auf so eine Frage mit so wenig Hintergrund anderes antworten als 'kommt drauf an'? Nämlich auf den Kontext.
Und ein singuläres Ereignis kann schwerlich Mobbing sein.
-- Editiert von blaubär+ am 12.03.2019 12:56
Er hat es schon gemacht.
Ich kann nicht lesen, aus welchem Grund er das sagte.
Ich kann nicht erkennen, warum deine Überschrift *Mobbing* heißt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch ein Spruch Mobbing gegen dich wäre.
Du selbst hast gar nicht gehört, was dein Vorgesetzter gesagt hat.
Also: Was meinst du?
Falls du nicht weißt, was Mobbing ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing
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Also ich wusste nicht genau unter welchen Betreff ich die Frage laufen lassen kann / soll.
In erster Linie möchte ich wissen ob der Produktionsleiter überhaupt, ohne das persönliche Gespräch mit mir gesucht zu haben, das vor anderen Arbeitskollegen äußern darf? Jetzt könnte jeder der persönlich ein Problem mit mir hat sich was aus der Nase ziehen oder sehe ich das falsch?
Kommt auf den Grund an. Du hast gar nicht gehört, was er gesagt hat. Wir wissen nicht, warum er das gesagt haben soll und evtl. ein persönliches Gespräch mit dir führen sollte. Kommt eben drauf an. Bisher nix Konkretes zu lesen hier...ZitatIn erster Linie möchte ich wissen ob der Produktionsleiter überhaupt, ohne das persönliche Gespräch mit mir gesucht zu haben, das vor anderen Arbeitskollegen äußern darf? :
Na, jeder ist nicht dein Vorgesetzter und ob der ein Problem mit dir hat und ob der sich was aus der Nase gezogen hat, weiß man doch nicht.ZitatJetzt könnte jeder der persönlich ein Problem mit mir hat sich was aus der Nase ziehen oder sehe ich das falsch? :
Ja, das siehst du wohl falsch.
Und Mobbing ist was total anderes.
Mit dem Dürfen ist das so eine Sache. Da du in einem Arbeitsrechtsforum postest: Es gibt "kein Gesetz", das das verbietet oder deine Zustimmung erfordert. Ob es andere Gründe gäbe, mit dir zuvor über sowas zu reden, bleibt spekulativ - ebenso wie deine Befürchtung, dass Leute sich ermuntert fühlen könnten, dir was anzuhängen. Aber auch da sind wir wieder beim (fehlenden) Kontext.
ZitatIn erster Linie möchte ich wissen ob der Produktionsleiter überhaupt, ohne das persönliche Gespräch mit mir gesucht zu haben, das vor anderen Arbeitskollegen äußern darf? :
Und nochmal, es kommt auf den Kontext an!
Um es Dir vielleicht zu verdeutlichen, zwei aus der Luft gegriffene Szenarien, die unterschiedlich zu bewerten wären.
1. Du kommst häufig zu spät / gehst früher, gehst 2 Stunden auf Klo.... und Deine Kollegen sollen das dokumentieren.....
2. Du bist Neuling in einem gefährlichen Bereich, neue Maschine mit hoher Verletzungsgefahr etc. und Deine Kollegen sollen besonders auf Dich acht geben, damit Dir nichts passiert......
Zitat1. Du kommst häufig zu spät / gehst früher, gehst 2 Stunden auf Klo.... und Deine Kollegen sollen das dokumentieren..... :
Da ginge es dann darum eventuellen Arbeitszeitbetrug auf zu decken, wäre im Rahmen der Beweisbeschaffung erlaubt.
Nicht erlaubt wäre, wenn die Kollegen Dich anlassos möglichst umfangreich überwachen sollen.
Zitat2. Du bist Neuling in einem gefährlichen Bereich, neue Maschine mit hoher Verletzungsgefahr etc. und Deine Kollegen sollen besonders auf Dich acht geben, damit Dir nichts passiert...... :
Da wäre dann die Fürsorgepflicht und die Unfallverhütungsvorschriften die Begründung, die das nicht nur erlauben, sondern sogar erfordern würden.
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