Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AG nimmt von seinen Direktionsrecht und versetzt Arbeitsplätze in eine andere Abteilung.
Die Abteilung weist ein 3 - Schichtsystem auf. Der Mitarbeiter hat bisher nur von 07:00 bis 16:00 Uhr gearbeitet und da der Arbeitsvertrag die Formularklauseln enthält ( darf Überstunden, Schichten und Aufgabengebiete auch entsprechend anpassen) es aber eine exakte Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag gibt,wehrte sich der Arbeitnehmer erfolgreich mit dem Betriebsrat. Das führte leider zu einer gewissen Unbeliebtheit.
Der Arbeitnehmer weiß zwischenzeitlich das sein Arbeitsplatz rationalisiert werden soll, mehrfach sagte die neue Abteilung, eurer Job ist sowieso überflüssig, wird bald von einem anderen übernommen usw. Täglich kommen solche Anfeindungen und Abwertungen. Der Mitarbeiter führt darüber ein Mobbingtagebuch und möchte Schmerzensgeldansprüche stellen, zudem war der Mitarbeiter deswegen auch schon mal auf Rhea . Der Arbeitgeber bestreitet die Absichten, den Mitarbeiter raus zu ekeln und zu schikanieren. Sieht das ein Arbeitsgericht ähnlich? Der Arbeitgeber bagatellisiert sicherlich alles als Hirngespinst des Arbeitnehmer.
Dabei könnte der Arbeitgeber den Mitarbeiter doch auch mit einer betriebsbedingten Kündigung und ggf. Abfinndung auf nette Art loswerden.
Kündigen möchte der Arbeitnehmer bisher nicht, dass wäre sicherlich der weiseste Weg seine Gesundheit nicht weiter zu belasten.
Grüße
Pauline
Mobbing am Arbeitsplatz - Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche
3. März 2019
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Frage vom 3. März 2019 | 10:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing am Arbeitsplatz - Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. März 2019 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Dazu ganz eindeutig:ZitatDer Arbeitgeber bestreitet die Absichten, den Mitarbeiter raus zu ekeln und zu schikanieren. Sieht das ein Arbeitsgericht ähnlich? :
Vor Gericht ...und auf hoher See... kann alles passieren.
-- Editiert von Anami am 03.03.2019 11:40
#2
Antwort vom 3. März 2019 | 11:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Wahrscheinlich muss sich ein AN durchaus manchmal damit abfinden, dass 7-16 bis zur Rente endgültig der Vergangenheit angehören.ZitatDer Mitarbeiter hat bisher nur von 07:00 bis 16:00 Uhr gearbeitet und da der Arbeitsvertrag die Formularklauseln enthält ( darf Überstunden, Schichten und Aufgabengebiete auch entsprechend anpassen) es aber eine exakte Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag gibt, :
Wieso betriebsbedingt? Das ist offenbar noch längst nicht soweit. Zunächst wird hin-und hergeruckelt/versetzt...dann wird beobachtet, obs dem Betrieb betriebswirtschaftlich gut tut... oder ob mehr *ratio* nötig wäre.ZitatDabei könnte der Arbeitgeber den Mitarbeiter doch auch mit einer betriebsbedingten Kündigung und ggf. Abfinndung auf nette Art loswerden. :
Der AN in deinem Fall malt sich Rechte und Vorteile aus, die ihm wahrscheinlich schlichtweg nur selbst gefallen.
Wo ist das das Mobbing?ZitatDer Mitarbeiter führt darüber ein Mobbingtagebuch und möchte Schmerzensgeldansprüche stellen, :
Warum auch nicht? Getuschel und dergleichen kommen nicht vom AG. Auch keine Rationalisierungs- Kampagne.ZitatDer Arbeitgeber bagatellisiert sicherlich alles als Hirngespinst des Arbeitnehmer. :
Der AG kann die anderen AN anweisen, derartiges zu unterlassen. Der BR könnte den AG dahingehend *schubsen*.
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#3
Antwort vom 3. März 2019 | 11:52
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
/// ... eurer Job ist sowieso überflüssig ...
Plural. Die Behauptungen/Aussagen betreffen somit wohl eine Mehrzahl von AN. Damit wird der Mobbingvorwurf m.E. obsolet, insofern der AL oder sonstwer eben nicht einen einzelnen schikaniert.
Dass du die Ereignisse dokumentierst, ist schon Mal gut.
Wie ein Gericht das sieht, wird nicht zuletzt von der Qualität des Mobbingtagebuchs abhängen.
Dass der AG Mobbing bestreitet, ist nun wirklich nicht ungewöhnlich.
#4
Antwort vom 3. März 2019 | 12:05
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Manchmal sollte man sich auch selbst hinterfragen, ob das eigene Handeln zielführend ist.
Wer sich in der Menge ins Abseits stellt - und das hier offenbar zu Lasten der anderen - sollte sich nicht wundern dass er in der Beliebtheitsskale keinen der vorderen Plätze einnimmt.
Das ist, wenn von verantwortlicher Stelle doch eine nur vage Beschreibung der Zukunftsplanung, die sogar zutreffend sein und als Denkanstoss gewertet werden kann. Daraus Mobbing abzuleiten halte ich für stark überzogen.Zitatmehrfach sagte die neue Abteilung, eurer Job ist sowieso überflüssig, wird bald von einem anderen übernommen :
ZitatDer AG kann die anderen AN anweisen, derartiges zu unterlassen. :
Das Recht auf freie Meinungsäußerung halte ich nicht für einschränkbar.
Berry
#5
Antwort vom 3. März 2019 | 12:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ja. Wenn der AG das auch so sieht, dann KANN er gern die anderen AN nicht dahingehend anweisen.ZitatDas Recht auf freie Meinungsäußerung halte ich nicht für einschränkbar. :
Das KÖNNTE zu ausufernden Diskussionen über Grenzen und Auswirkungen der freien Meinungsäußerungen führen.
Das WÄRE dann wohl in niemandes Sinn.
-- Editiert von Anami am 03.03.2019 12:20
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