Mobbing am Arbeitsplatz/Vertragsende und Arbeitszeugnis

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
RobertLE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobbing am Arbeitsplatz/Vertragsende und Arbeitszeugnis

Meine Freundin (Doktorandin) fühlt sich seit ca. 1,5 Jahren von mehreren Kollegen gemobbt und hat dies auch ihrer Chefin mitgeteilt. Diese hat sie bisher niemals ernst genommen und nichts getan, um die Situation für meine Freundin zu verbessern. Die Missstände hat meine Freundin ihrem betreuenden Professor mitgeteilt. Dies hat ihre Chefin mitbekommen. Ihre Chefin hat sie daraufhin in einem Gespräch angeschrien, beschimpft und ihr nahegelegt, zu kündigen, sonst würde sie ihr die restliche Zeit zur Hölle machen. Meine Freundin hat einen Vertrag mit 50 % Vollzeitäquivalent an der Uni, der am 28.02.2018 endet, und einen Vertrag mit 20 % direkt bei ihrer Forschungseinrichtung, der am 30.04.2018 endet.
Meine Freundin macht sich nun sehr viele Sorgen, dass ihre Chefin ihr ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen wird. Außerdem würde sie nun ungern zwei Monate mit 20 % Arbeitszeit im März und April 2018 weiterarbeiten, da ihre Chefin ihr die Zeit sehr schwer machen würde.

Was kann meine Freundin tun, um so gut wie möglich mit dem alten Arbeitsverhältnis abzuschließen und ein angemessenes Arbeitszeugnis zu erhalten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wahr, klar und wohlwollend sein.
Ist es das aus Sicht des AN nicht, bleibt nur der Klageweg. Hier stellt sich dann die Frage der Beweislast - also wer muss darlegen, dass die Leistungen des AN besser waren, als dargestellt bzw. warum die durchschnittliche Bewertung so korrekt sein soll (hier eine gute Quelle zum Durchlesen:
https://www.hensche.de/Arbeitszeugnis_Beweislast_Arbeitszeugnis_Beweislast_Streit_Note_ArbG_Berlin_28Ca18230-11.html)

Ohne die HIntergründe zu kennen, kann man nichts prognostizieren: Aber ein Gespräch mit der Chefin und der beidseitigen Vereinbarung, das Arbeitsverhältnis sachlich und ruhig bis zum Ende zu bringen, ist einen Versuch wert.

-- Editiert von HeHe am 06.11.2017 12:19

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// fühlt sich seit ca. 1,5 Jahren von mehreren Kollegen gemobbt und hat dies auch ihrer Chefin mitgeteilt.

... und hoffentlich nicht nur 'mitgeteilt', sondern auch sorgfältig dokumentiert. Mobbing ist eine Erfahrung, die sich Dritten nicht ohne Weiteres erschließt, sondern plausibel gemacht werden muss. Dann wäre es auch möglich (gewesen), Mobbinghandlungen auf Gesetzwidrigkeiten zu prüfen.
Es würde die Position deiner Freundin außerordentlich stärken, wenn sie darüber Tagebuch geführt haben sollte. Kein AG hört gerne davon, dass in seinem Bereich gemobbt wird - um so wichtiger, ihm das aufdröseln zu können. Denn nur so kann AN auch den Schutz des AG einfordern. Hilfreich ist dann auch, den BR oder die PV einzubinden. Aber wahrscheinlich ist der Zug schon abgefahren. Dann bleibt noch der Versuch, wie ihn hehe skizziert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich würde mir primär Gedanken machen, ob man die Dissertation unter diesen Bedingungen überhaupt noch fertig stellen kann / will.
Wenn es mit der Promotion noch klappt, interessieren sich Arbeitgeber für Arbeitszeugnisse aus der Zeit vor der Promotion eher weniger.
Wenn das Promotionsvorhaben abgebrochen werden muss, hat man einen "Makel" im Lebenslauf. Da wäre ein mäßiges Arbeitszeugnis eher ein geringes Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertLE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Den Link von HeHe werde ich mir genauer anschauen.

Die Chefin und Betreuerin der Promotion an der Forschungseinrichtung (aber nicht Doktormutter) meiner Freundin hat überhaupt gar keine Betreuung vorgenommen, keinerlei Hilfestellungen geleistet, keine Versuchsanlage bereitgestellt und Verbesserungen der experimentellen Ausstattung durch meine Freundin erschwert. Sie hat selbst gesagt, dass sie keine Ahnung von dem Promotionsthema hat und meine Freundin inhaltlich nicht betreuen kann. Viel mehr hat sie meine Freundin als billige Arbeitskraft genutzt, die zu ca. 90 % der Zeit Projekte bearbeiten musste. Somit ist es zu keinem nennenswerten inhaltlichen Fortschritt im Promotionsthema gekommen. Tatsächlich wurde das ursprünglich vereinbarte Promotionsthema sogar gewaltsam von der Chefin nach ca. einem Jahr geändert, weil ein bereits promovierter Chemiker das Thema für sich wollte. Für das neue Thema gab und gibt es nach ca. 1,5 Jahren keine Versuchsanlage. Nur ganz wenige Versuche (zwei Wochen) konnten extern durchgeführt werden, aber auch nur, weil es gerade für ein Projekt gut gepasst hat.

Kann meine Freundin einfach im Lebenslauf schreiben, dass sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war und bei der Bearbeitung von wissenschaftlichen Projekten diverse Erfahrungen gesammelt hat?
Das tatsächliche Verhalten der Chefin lässt nicht erkennen, dass sie sich für den Fortschritt der Promotion meiner Freundin eingesetzt hat. Einen Doktorvater im fernen Berlin gab es nur zweimal im Jahr zu sehen. Diese Bedingungen zeigen nicht, dass eine reale Promotionsabsicht bestand bzw. die -bearbeitung möglich war. Der Doktorvater sagt selbst in einer kürzlichen E-Mail, dass das Thema unter den aktuellen Bedingungen nicht bearbeitet werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kann meine Freundin einfach im Lebenslauf schreiben, dass sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war und bei der Bearbeitung von wissenschaftlichen Projekten diverse Erfahrungen gesammelt hat?

Schreiben kann man immer viel. Das Problem ist halt, dass eine Promotion eine selbständige wissenschaftliche Leistung sein soll. Wenn man daran scheitert, sieht das für einen potenziellen Arbeitgeber entweder so aus, als ob es an der Selbständigkeit hapert (im naturwissenschaftlichen Bereich wird erwartet, dass man auch ohne/mit wenig/mit schlechter Betreuung auskommt) oder die Motivation/Durchsetzungsfähigkeit fehlt.
Wenn man einmal angefangen hat, sollte man sehen, dass man ein Promotionsvorhaben auch durchzieht - alles andere ist Käse.
Nicht nur im Hinblick auf den Arbeitsmarkt. sondern auch für das persönliche Ego.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen