Mobbing - ein Erfahrungsbericht

7. Juni 2006 Thema abonnieren
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guest-12330.08.2015 11:38:25
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Lehrling
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Mobbing - ein Erfahrungsbericht


quote:<hr size=1 noshade>es wär echt nett, wenn du später mal berichtest, wie es ausgegangen ist. <hr size=1 noshade>


... und genau das erfolgt nun mit diesem - eigenen - Thread, damit auch andere profitieren und vielleicht doch den Mut finden, sich gegen oberfiese Kollegen und blind-sein-wollende Chefs zu wehren anstatt es bei stiller Duldung bis zu ‚endlich bin ich da raus’ zu belassen.

Ich war Mobbing-Opfer und die mobbende Mitarbeiterin (als selbständige Handelsvertreterin fürs Unternehmen tätig) hatte aufgrund ihrer guten Umsatzzahlen Rückendeckung seitens der Geschäftsführung. Letztlich blieb mir nur die Flucht aus dem Unternehmen und ein nachträglicher Rechtsstreit, der nun bald größtenteils abgeschlossen sein wird. Zumindest ist ein Ende in den nächsten wenigen Wochen in Sicht. J

Zur Vorgeschichte (die stückweise in anderen Threads zu dem Thema bereits zu lesen war):

Die Vorwürfe gegen die mobbende 'Kollegin' ergäben eine lange Geschichte (ist eh schon lang genug ;) ), deshalb stichpunktartig, was für ein Verhalten sie über 5 Monate hinweg an den Tag legte:
- keine im Vertrieb wollte sie mehr betreuen, alle hatten vor mir das gleiche mit ihr durchgemacht, ich als Neue bekam sie dann aufs Auge gedrückt ... unwissend, was da auf mich zukommt
- es folgten von ihr: ständiges bevorzugt-werden-wollen - wenn das nicht klappte (ich hatte noch 9 andere HVs zu betreuen), ist sie sofort zur Firmenleitung und hat gelogen dass sich die Balken biegen / bitterböse emails an (und über) mich / Gebrüll und Beschimpfungen am Telefon / unzählige ungerechtfertigte Beschwerden und Lügen über mich (und meine angeblichen Fehler) gegenüber Kolleginnen, meinem Abteilungsleiter und der Firmenleitung
- das alles fast täglich ... irgendwann hatte ich Angst vor jeder Angebotsanforderung/Bestellung von ihr und bekam das große Zittern, wenn ihre Nummer auf dem Tel.-Display erschien (was ca. 10 Mal am Tag vorkam)
- keinerlei Hilfe durch die Firmenleitung - im Gegenteil. Im Nachhinein tauchten da auch Memos über mich in meiner Personalakte auf, die mir die Haare zu Berge stehen ließen ...

Mein Erfolg gegen diese Dame:

Schmerzensgeld 2.000,- Euro - allerdings auf dem Weg der Zivilklage, da sie ja nicht ebenfalls angestellt sondern als selbstständige Handelsvertreterin fürs Unternehmen tätig war und sich keine Scheinselbständigkeit nachweisen ließ. Uns wäre zunächst eigentlich lieber gewesen, beide Verursacher (Firmenleitung und Kollegin) in einer Sache vors Arbeitgericht zu bringen, aber so blieb uns nur der getrennte Weg.
Im Nachhinein ein Vorteil, weil sie mittlerweile nicht mehr für die Firma tätig war - so konnten meine Kolleginnen, die sie vor mir betreut hatten und immer noch in der Firma arbeiten, ohne Angst vor Auswirkungen auf den eigenen Arbeitsplatz aussagen.
Unterstützt wurde ich auch durch die Aussage meines ehemaligen Abteilungsleiters (er war inzwischen auch fristlos aus der Firma geflogen und hatte geklagt) und zwei weiterer ehemaligen Kolleginnen, die beide ebenfalls dort (kurz vor meinem Weggehen) gefeuert wurden. Alle haben meine Vorwürfe und ihre gleichen schlechten Erfahrungen mit dieser Frau bestätigt ... bei 6 Leuten, die alles das gleiche sagten, zig Beweis-emails, einem detailliert geführten Mobbing-Tagebuch, dem von der Firma ausgestellten sehr guten Zeugnis (darüber hatte ich gestaunt, aber da hatte der Abteilungsleiter 'helfendes Händchen' gespielt) und die ärztlichen Atteste haben ausgereicht, dass mir das Schmerzensgeld wie gefordert zugesprochen wurde.

Mein erster Erfolg gegen die Firmenleitung:

Die Firma musste 6.600 Euro Wiedereingliederungszuschuss, den sie für mich erhalten hatte, wieder ans Arbeitsamt zurückzahlen.
Durch nachträgliche Manipulationen (betreffend die Befristung des Arbeitsverhältnisses) an der meinem AG vorliegenden Arbeitsvertrags-Zweitschrift wollte sich die Firma gleich zwei Vorteile sichern: Erstens Anspruch auf den nicht geringen Zuschuss, zweitens: wäre ich nach Ablauf der Probezeit auch nur 1 weiteren Tag zur Arbeit erschienen, wäre ich für weitere 3 Monate für den gleichen (Probezeit-)Lohn an den Vertrag gebunden gewesen (und so nebenbei brauchte man fürs Vorweihnachtsgeschäft ja jeden Mann - vor allem, wenn er wie ich gleich 2 Arbeitsplätze machte). 1 Woche vor Ende der Probezeit hatte ich von dieser manipulierten Fassung erfahren und dies war dann eigentlich auch der Tropfen, der für mich das Fass zum Überlaufen brachte und weswegen ich dann auch meinen Arbeitgeber mit zig Termin-Aufträgen (die alle den Bach runtergingen, wie ich später erfuhr) von einem auf den anderen Tag sitzen ließ - ein kleines bisschen Rache hatte ich also auch da schon.
Zusammen mit der von ihm für einen AlG-Antrag ausgefüllten Arbeitgeber-Bescheinigung (trickreich ergattert) lautend auf 'Arbeitsverhältnis war befristet und endete zum...' habe ich das AA dann mit der Nase drauf gestoßen und diese haben den Zuschuss vom AG zurückgefordert. Zunächst kam Widerspruch vom AG mit der Behauptung, die Streichung sei erst nach meiner Unterschrift erfolgt und ich hätte gekündigt, weil mir die Arbeit nicht zugesagte (Lüge - ich hatte mich explizit sogar geweigert, eine Kündigung zu schreiben oder schriftlich zu erklären, dass ich an einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sei). Das AA hat dann das Vorverfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz eröffnet und letztlich hat sich der AG dann geschlagen gegeben und den Zuschuss zurückgezahlt.



So, an dieser Stelle hatte ich dann eine Pause eingelegt. Die im Schriftwechsel mit meiner Anwältin geäußerten Vorwürfe und falschen Behauptungen seitens des AG hatten mich dazu gebracht, nur noch den Kopf in den Sand stecken und die ganze Geschichte vergessen zu wollen. Mir war nach 'endlich ist es vorbei – bloß nichts mehr hören und sehen davon'.
Aber das ändert nichts am morgendlichen Unwohlsein bei dem Gedanken, zur Arbeit zu müssen ... alle mit einer Mobbing-Geschichte werden das kennen: Man jobbt danach immer mit der Angst, es könne einem wieder so ergehen und man hat jegliches Vertrauen verloren.
Ohne den Rückhalt meines neuen Arbeitsumfelds und dem Zuspruch meiner jetzigen Kollegen/Kolleginnen hätte ich vielleicht auch nie mehr den Mumm gehabt, diesen Weg des gründlichen 'Aufräumens' mit der alten Geschichte zu gehen. Manchmal ist 'Rache' einfach nötig, um wieder da anknüpfen zu können, wo man vor der Misere war.

Und so geht die Geschichte gegen den AG dieses Jahr in die letzte Runde:
Klage auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber wurde Anfang des Jahres eingereicht. Die Kosten für die beiden Klagen meinerseits wurden/werden von der Rechtschutzversicherung übernommen.


HEUTE war nun Termin vor dem Arbeitsgericht 'zur Klärung des Sachverhalts und zur gütlichen Einigung'. Es war persönliches Erscheinen angeordnet, also nix mit Anwalt hinschicken und sich davor drücken ... kurz der Ausgang: Es wurde ein Versäumnisurteil in Höhe des geforderten Betrags gefällt - weil sich weder mein ehemaliger AG noch ein von ihm beauftragter Anwalt blicken ließ. Der Richter geht davon aus, dass mit Sicherheit Widerspruch eingelegt werden wird und ein neuer Termin folgen muss, aber zumindest hat der AG damit schon mal vor dem Richter Minuspunkte gesammelt. ;) Die restliche Zeit (angesetzt war 1 h) konnten wir ungestört mit dem Richter schon mal seine Ansichten zum Fall ausloten und er hat mit uns auch ein paar allgemeine Dinge Mobbing betreffend diskutiert, die ich als Tipps hier auch gerne weitergeben möchte:

- grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Mobbing-Klage ist IMMER ein Mobbing-Tagebuch
- ärztliche Atteste haben nur geringen Beweiswert, da der Arzt in solchen Fällen aufgrund von Hören-sagen urteilt. Er kann zwar die Symptome feststellen, aber die Arbeitsplatz-Situation als Grund dafür kennt er nur aus den Schilderungen des Patienten - und der kann ja erzählen was ihm gerade einfällt
- im besten Fall schmeisst der AN wegen der Schikanen seinen Job fristlos und klagt dann aufgrund § 628 BGB auf Teilvergütung und Schadensersatz - hier sieht zumindest dieser Richter schon mal einen Nachweis, dass die Situation für den AN unerträglich gewesen sein muss und in der folgenden Verhandlung müssen die Hintergründe dazu eh aufgeklärt werden. Klare Aussage des Richters: Deswegen gibt es auch nur verhältnismäßig wenige wirkliche Mobbing-Klagen - das meiste in dieser Rubrik wird als solche reinen Schadenersatzforderungen nach diesem § 628 BGB verhandelt
- der Großteil der Mobbing-Fälle kommt ohnehin vor Gericht nie zur Sprache, weil solche Arbeitsverhältnisse fast immer mit der Flucht der Betroffenen aus dem Arbeitsverhältnis enden und diese einfach nur froh sind, da durch zu sein (da waren sich alle Anwesenden einig und ich hatte diese Phase ja auch)
- aus den Fällen, die dieser Richter schon verhandelt hat, hat er die Erfahrung mitgenommen, dass bislang jeder Betroffene im Verlauf des Prozesses vor dem Arbeitsgericht die komplette Mobbing-Situation noch mal durchgemacht hat - psychische und physische Auswirkungen bis hin zum wieder richtig krank sein ... darauf sollte man sich einstellen und evtl. psychologische Unterstützung nebenher nutzen



In meinem Fall nutzt mir das vorhergehende Urteil gegen die Kollegin leider scheinbar wenig. Auch wenn das Mobbing an sich bereits nachgewiesen wurde, muss vermutlich künftig noch der Beweis erbracht werden, dass der AG von alldem wusste und trotzdem nichts unternommen wurde. Aber nu warten wir mal ab, ob der AG Widerspruch gegen das Urteil einlegt - weiteres folgt dann hier. :)




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Suum cuique (Jedem das seine) "

-- Editiert von Schnuckelchen am 07.06.2006 17:54:57

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25 Antworten
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#1
 Von 
venotis
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Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Boaaah! Hut ab! Das hat dich sicher einiges an Zeit und Nerven gekostet. Aber es lohnt sich doch.

Und ich sehe das nicht als Rache, sondern als 'klar Tisch machen'. Dass da zwischendrin so eine Ich-mag-nichts-mehr-davon-Sehen/Wissen-Stimmung ergibt, kann ich nur zu gut nachvollziehen. Bei mir dauerte die Qual 'nur' 18 (schlimme) Monate, aber danach wollt ich nix als Ruhe haben, die Beteiligten nie mehr sehen müssen und ... FINITO!

Dein Beitrag macht sicher vielen Mut. Schade, dass man hier nicht wichtige Beiträge 'anpinnen' kann (so dass sie immer oben im Forum stehen bleiben) wie in anderen Foren.

*wink* :)

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Huhu venotis *winkback* :)

Mehr Nerven als Zeit - die hatte ich mir schließlich zwischendurch genommen. Eigentlich blöd, denn nu muss ich da ja doch durch und könnte es doch schon längst hinter mir haben. Und lt. Richter ein Nachteil, da das Gedächtnis diverser Zeugen 'ja durchaus gelitten haben könnte'. Aber warten wir einfach mal ab - das heutige Gespräch hat mich jedenfalls positiv gestimmt.


18 Monate hätte ich das nicht durchgestanden - ich war damals fix und alle. Respekt!
Warum hast du im Nachhinein nichts wegen deiner Geschichte unternommen? Auch das 'laß mich in Ruhe damit'-Syndrom?

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Suum cuique (Jedem das seine) "

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Und lt. Richter ein Nachteil, da das Gedächtnis diverser Zeugen 'ja durchaus gelitten haben könnte'.


Das ist das doofe daran, dass Verhandlungen nicht innerhalb von paar Tagen sondern Wochen/Monaten/Jahren stattfinden. Aber nun biste soweit gekommen und da kannste - zu recht - stolz drauf sein. Ein (fernes) Lob auch an die jetzigen Kollegen, dass sie dich da so unterstützen. Scheint ne gute Truppe zu sein, die man sicher nicht gerne verlassen möchte (GmbH hin oder her ;) )


quote:
Auch das 'laß mich in Ruhe damit'-Syndrom?


Jep, ich hatte nur noch 'die Schnauze voll' von den Zicken. War vielleicht falsch (ich krieg heute noch ne Gänsehaut, wenn ich dran denk), aber damals hatte ich ja in meiner Arglosigkeit auch noch nie was vom Begriff 'mobbing' gehört und hätte gar nicht gewusst, dass man da was machen kann (das war 1997-1999).

*nochmalwink*

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

@ S

Wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie gelegentlich mitteilen könnten, welche Anträge Sie in dem Verfahren gegen Ihren Arbeitgeber gestellt haben.

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ venotis

Beim Arbeitsgericht dauert es ja zum Glück nie so lange wie bei anderen Gerichten bis mal Bewegung in die Sache kommt. Es war ja grad mal 8 Wochen her als der Antrag zum zweiten Mal eingereicht und zur Kenntnis genommen wurde. Und für einen evtl. weiteren Termin (falls Widerspruch) hat der Richter auch von 'kurzfristig' gesprochen.

Ich geb das Lob morgen weiter. Meine Kollegen kamen heute nach dem Termin auch alle auf mich zugestürmt und wollten bis ins Kleinste alles wissen - 4 Lichtblicke im GmbH-Dschungel. ;)

Mich hatte bis dato auch noch nie jemand gemobbt. Und ich konnte mich bis dahin auch immer auf die Loyalität meiner AG verlassen.
Auf das 'Mobbing' hat mich auch erst in der Woche nach Ende dieses Arbeitsverhältnis ein befreundeter Gewerkschaftler aufmerksam gemacht - vorher war ich überzeugter Vertreter der 'man kann mit Reden alles lösen-Fraktion'.


@ thosim

Gute Frage. In der Klage-Schrift meiner Anwältin sind keine §§ aufgeführt - da steht nur 'Klage auf Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht' und die 'Ankündigung, in der mündlichen Verhandlung wie folgt zu beantragen: ... wird verurteilt Euro x nebst Zinsen ab 12.2.04 zu bezahlen / Beklagte trägt die Kosten / Urteil vorläufig vollstreckbar / Erlass eines entsprechenden Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils'

...gefolgt von der seitenlangen Begründung.

Es ist aber gut möglich, dass da noch weitere Punkte hinzukommen, wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommt.

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Suum cuique (Jedem das seine) "

-- Editiert von Schnuckelchen am 07.06.2006 20:11:53

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Danke sehr!

quote:
Klage auf Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht



Ich frage mich jetzt allerdings welcher materielle Schaden Ihnen entstanden ist (Verdienstausfall als Differenz zwischen Krankengeld und vertragsgemäßer Vergütung?). Das Thema Schmerzensgeld, als immaterieller Schaden, scheint ja wohl schon abgehandelt zu sein.

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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ thosim

Das ist genau die Frage, die ich mir selbst gestellt hatte als ich den Klage-Entwurf zum ersten Mal gelesen hatte. Meine Anwältin hat versucht, mir das zu erklären, aber ich habs nicht ganz begriffen - es hat damit zu tun, weil es nicht die Firma selbst war, die mir den Schmerz zugefügt hat, ergo die Schmerzensgeld-Klage direkt an die Verursacherin. Und der Schadenersatzanspruch an den AG wegen 'schuldhaftem Unterlassen', weil er hätte eingreifen müssen. Der Richter heute hat ebenfalls genau den Begriff Schadenersatz benutzt, scheint also schon irgendwie richtig zu sein. Der Betrag wurde auch nicht über irgendwelche Berechnungen anhand Krankengeld/Verdienst o.ä. aufgestellt sondern ... 'angesichts des hohen Leidensdrucks' festgelegt (wenn ich richtig zugehört habe, gibt es da wohl etliches an Literatur zum Thema, was unter welchen Voraussetzungen angemessen zu sein scheint.

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Suum cuique (Jedem das seine) "

-- Editiert von Schnuckelchen am 07.06.2006 20:38:25

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

>> angesichts des hohen Leidensdrucks<<


Ich spekuliere jetzt nur.

Bekanntermaßen kann ja Schmerzensgeld wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, aber auch wegen der durch die Mobbing-Attacken erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend machen. Ob diese Beeinträchtigungen nur schuldrechtlich als Vertragsverletzung (§§ 278 , 280 BGB - auch Verletzung der Fürsorgepflicht des AG) oder auch als deliktisch (§§ 831, 823) anzusehen sind, spielt nach der Reform des Schadensrechts im Jahre 2002 keine Rolle mehr, da gem. § 253 Abs. 2 BGB n.F. nunmehr auch im Falle der Vertragsverletzung Schmerzensgeldansprüche bestehen. Möglicherweise ist diese Dikussion recht akademisch, jedoch würde ich doch dazu neigen wollen, die Ansprüche, die Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen vor dem Hintergrund Ihrer Mitteilungen als SMG-Ansprüche zu bezeichnen.

-- Editiert von thosim am 07.06.2006 20:53:27

-- Editiert von thosim am 07.06.2006 20:54:18

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#9
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ thosim

Aus meinem Verständnis heraus gebe ich dir recht und ich bin ja auch über den Begriff gestolpert. Ich hatte heute aber nicht das Gefühl, dass sich der Richter dran gestört hat - und fürs Versäumnisurteil hat er auch 'Schadenersatz' diktiert. <img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a050.gif></img>



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Suum cuique (Jedem das seine) "

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#10
 Von 
Brightly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
ich stecke auch gerade mitten im Mobbing. Hab seit 3 Jahren einen neuen Abteilungsleiter und unter diesem wird alles immer katastrophaler! Ich möchte hier keine Details benennen,würde zu lange dauern, aber man sollte unbedingt was unternehmen. Ich habe mich mit 5 Kollegen zusammen geschlossen. Gruppendynamik - kommt gut. Ich sitze dem Mobbingkopf genau gegenüber...hab mich krank schreiben lassen. Hab am Arbeitsplatz nur noch geheult. Großer Mist. Ich habe jetzt an den Geschäftsführer geschrieben und ihn auf seine Fürsorgepflicht und das bei uns vonstatten gehende Mobbing aufmerksam gemacht. Das ist wichtg! So kann er sich nicht als "Dumm" darstellen, sollte es vor Gericht gehen. Auch meiner Krankenkasse habe ich ein Briefchen geschrieben. Die sitzen so nun auch mit im Boot - sollte es um Krankengeld gehen- die wissen auch bescheid. Wenn mein Arbeitgeben nix tut, dann gehe ich zum Gewerbeaufsichtsamt! Volle Kanne! Hau drauf! Leute, wir leben in einer Demokratie und ich möchte meine Freuheit und mein Denken udn auch meine Gesundheit und meine Zukunft nicht in die Händer von Menschen geben, die mit Lug, Trug und Selbstsucht umgehen, als sei es normal und richtig. Wehrt Euch,aber schreibt alles auf, wann was passiert! Ist echt ganz wichtig!
Herzlich Marion

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#11
 Von 
Brightly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Kurze Frage:
Wann darf der Arbeitgeber den Emailaccout eines Mitarbeiters, der krank geschrieben ist(Abwesenheitsassistent mit Vertretungskontakt ist eingerichtet), knacken und ohne Genehmigung des kranken Mitarbeiters den PC knacken und alles einsehen?
Weiß das jemand?
LG B.

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Brightly, das kommt nicht auf das 'wann' an, sondern was zur Internetnutzung geregelt ist in der Firma.

Ist das ein rein dienstlicher Account? Oder ist dort die Privatnutzung nachweislich erlaubt?

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#13
 Von 
Brightly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi, wir haben das recht und die Möglichkeit das Internet auch für Privates zu nutzen. In gesundem Maße und auch dann, wenn es den Firmenbetrieb nicht sonderlich stört. Mir geht es nicht um das Internet. Das nutze ich eh nicht viel - mir geht es um den Emailaccount in meiner Firma. Den nutze ich natürlich auch mal privat. Maile mir mit meiner Freundin mal ein paar Zeilen oder mit meinen Kindern. Mein Chef hat mir für ihn recht üble Emails geschickt, die vor dem Arbeitsgericht mit Sicherheit nicht von Vorteil für ihn wären, sollte es zu einem Prozess kommen. ich könnte mir vorstellen, er will die Löschen, verändern, oder überprüfen, womit er mir gegen den Karren *****n kann um mich los zu werden.

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#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kann schon sein, dass deine Vermutung zutrifft, aber da wendest du dich am besten an einen Anwalt, weil man das hier eh nicht klären kann, wenn dir dein Chef daraus einen Strick dreht.
Prinzipiell sollte man, selbst wenn die Möglichkeit besteht, seine privaten Sachen nicht über den Firmen-PC erledigen. Damit geht man dann Ärger von dieser Seite am einfachsten aus dem Weg.

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#15
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ Brightly

Sehr gut, wenn man mehrere mit im Boot sitzen hat. Macht den Arbeitgeber ruhig öfter und schriftlich auf die Mißstände aufmerksam - solange bis sich was tut.

Was die emails angeht .... ich hatte keine Probleme damit, mir die diskreditierenden emails zur Beweissicherung 1. auszudrucken und mit nach Hause zu nehmen + sie 2.an meine private mail-Adresse weiterzuleiten. Danach kann es einem egal sein, wer in der Firma dran rumpfuscht. Wenn du Bedenken hast, jemand könnte damit Mißbrauch treiben, dann lösch die emails in der Firma halt anschließend.

Weil uns grad vor ein paar Wochen so ein Rechtsstreit über den Tisch geflattert kam: Es ist einem AG NICHT erlaubt, in den emails der Mitarbeiter auch nur zu lesen, wenn es nicht entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt. Hier gilt (wenn ich mich recht erinnere) das Fernmeldegeheimnis gem. Telekommunikationsgesetz und § 206 StGB - sowie weiteres, das ich mir nicht behalten habe. Selbst wenn privater email-Verkehr am Arbeitsplatz verboten ist, darf keine offensichtlich als privat zu erkennende email vom AG gelesen werden.
In diesem Fall wurde einem Mitarbeiter fristlos gekündigt wegen des Inhalts einer email ... mit der Kündigung kam der AG nicht durch und hatte letztlich selbst ein Verfahren am Hals. Dummerweise war der AG ausgerechnet eine Stadtverwaltung und der Fall hat der Bürgermeisterin entsprechend negative publicity beschert. ;)

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#16
 Von 
Brightly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi und vielen Dank!
Na ja, um meine privaten Emails geht es hier ja nicht. Ich habe ja nichts zu verbergen. Und wenn mein Chef liest, dass ich meiner tochter schreibe, wie ätzend Mobbing am Arbeitsplatz ist... na ja, das habe ich ja nun soagr schon meinem Geschäftsführer geschreiben udn persönlich mitgeteilt. Da liest der Lauscher der Emails seine Schand.

Ich werde mir einmal die Betriebsvereinbarung zukommen lassen. Bin ja noch krank geschrieben - wegen des Mobbings. Hab aber nette Kollegen, die das für mich erledigen können.
Danke !!!! LG B.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Aktueller Zwischenstand:

Der AG hat wie erwartet Widerspruch eingelegt ...

... allerdings ein paar Tage zu spät und mit fadenscheinigen Ausreden im Sinne von 'Ladung sowie Urteil irgendwo in der Firma liegengeblieben' und 'hatte so viel um die Ohren'. :) Das Gericht hat gleich am Tag des Eingangs eine Verfügung ausgefertigt, in dem es zum Ausdruck bringt, dass pünktlich zugestellt wurde, der Einspruch verspätet ist und ein Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg hätte - und somit beabsichtigt ist, nächste Woche über die Verwerfung des Einspruchs als unzulässig zu entscheiden.

YEAH YEAH YEAH!!! :)

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#18
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

*wink*
Hallöchen,

Vielleicht hat er gedacht 'Kopf in den Sand' hilft? Hat der gemeint, das Gericht wartet auf ihn bis er sich auskäst?
Noch ein Punkt für dich. :) (oder besser gesagt ein Minuspunkt für den Ex-AG)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Huhu venotis *winkeback* :)

Eigentlich ist es viel komplizierter. Es war nämlich nicht der alte Firmenchef, der da die Frist vermasselt hat sondern der neue. Die Firma wurde kurz nach meiner Klageerhebung von einer anderen zu 100% übernommen und der Neue scheint noch mehr Chaos reinzubringen ... *g*

Der alte Chef steckt seinen Kopf übrigens derzeit abgeblich in asiatischen Sand ...

Noch bis nächste Woche Freitag warten ... *dumdidum*. Du glaubst nicht, wie froh mich diese Verfügung aus der heutigen Post gestimmt hat. :)

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Suum cuique (Jedem das seine) "

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#20
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Du glaubst nicht, wie froh mich diese Verfügung aus der heutigen Post gestimmt hat.


Kann ich mir vorstellen. :)

In deinem Horoskop steht bestimmt was davon, dass dieses Jahr ein gutes wird ;)
<sub>(Mal Lotto spielen? Man weiß ja nie...)</sub>

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Stimmt genau - mein Jahreshoroskop sagte, dass ich ab April/Mai dieses Jahr beruflich voll durchstarte - und der Rest las sich auch nicht schlecht. Siehst mal, es funktioniert sogar wenn man nicht dran glaubt! :)

Das mit dem Lotto lass ich mal lieber, ich weiß sonst ja gar nicht wohin mit dem vielen Geld. ;)

Es sei denn, dir ist inzwischen eine erfolgversprechende Geschäftsidee für die Schnuckel-Veno GmbH eingefallen. ;)

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Suum cuique (Jedem das seine) "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Das mit dem Lotto lass ich mal lieber, ich weiß sonst ja gar nicht wohin mit dem vielen Geld.


Ach da gibts viele Möglichkeiten. Böse Zungen behaupten ja auch, dass sich der Freundeskreis plötzlich proportional zum Geldzuwachs rapide erweitert *hüstel* ;)

quote:
Es sei denn, dir ist inzwischen eine erfolgversprechende Geschäftsidee für die Schnuckel-Veno GmbH eingefallen.


Wir könnten die ägyptischen Pyramiden nach Deutschland versetzen lassen.
1. lockt das die Touristen hierher und 2. bräuchte man von hier aus nicht so weit reisen, wenn man sie sich mal anschauen wollte.
Ist das nicht eine prima Idee? Wäre nur noch die genaue Standortfrage zu klären.

<sub>(Spenden begeisterter Mitstreiter bitte auf das Konto 0815 bei der Spaßbank Witzhausen)</sub>

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

ES IST GESCHAFFT !!!

<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/s065.gif>

Der AG hat auf Anraten des letzte Woche von ihm eingeschalteten Anwalts den Widerspruch zurückgezogen und auch sofort einen Scheck geschickt.

Die RA-Gebühren meiner Anwältin musste er jetzt auch noch zahlen.

Zusammengerechnet hat ihn diese Geschichte jetzt mehr als 9.200 Euro gekostet. Plus seine eigenen Anwaltskosten. :) :) :)


Es ist doch was dran, dass Schadenfreude die beste Freude ist. ;)

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#24
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

GRATULIERE!!! :)

Flasche Sekt hätte ich sogar noch übrig, aber bei der Hitze... *Püüh* ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

DAAAAANKE!

Die köpfen wir trotzdem - auf das uns schwummrig wird.

<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/a010.gif>


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