Mobbing - vorzeitige Kündigung?

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
hamburg1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing - vorzeitige Kündigung?

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:

Ich bin derezeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Habe eine vertragliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Aufgrund von (meiner Meinung nach und auch ärztlich bestätigt) Mobbing, bin ich derzeit krank geschrieben und habe auch nicht mehr vor den Arbeitsplatz nochmals aufzusuchen.
Mir sagte gestern eine Personalberaterin, dass die Möglichkeit bestünde, vorzeitig, also nach gesetzlichen Fristen oder gar fristlos, aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen, sofern der Arbeitnehmer benachteiligt wird.
Da ich mich benachteiligt und vorallem seelisch komplett gemobbt fühle und sich dies mittlerweile psychische auswirkt, benötige ich dringend hilfe!!!
Für eine öffentliche Rechtsberatung verdiene ich wohl schon zu viel und diese steht mir nicht zu! Ein Erstberatungstermin kostet beim Anwalt für Arbeitsrecht ca 250 Euro.
Deshalb wende ich mich an euch, in der Hoffnung, dass ich hier eine guteAntwort bekomme.
Stimmt es, dass die Möglichkeit besteht, dass ich vorzeitig als die vertraglichen Kündigungsfristen, aus meinem Vertrag komme?
Aufhebungsvertrag? Gesetzlich greift über den vertraglichen? Und fristlos aufgrund ärztlicher Bescheinigung?

Vielen Dank und viele Grüße!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo hamburg1988,

wie will denn ein Arzt Mobbing bestätigen? War er dabei?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
hamburg1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist das für eine Frage? Natürlich war er nicht dabei. Ich habe es meinen Arzt geschildert und ich persönlich will eigentlich sehr vorsichtig mit der Bezeichnung Mobbing umgehen.

Ich denke aber, dass Bespitzelungen, Drohungen und Kontrollen, sowie Beleidigungen unter Mobbing zählen?

Ich muss gestehen, dass das alles für mich absolutes Neuland ist. Ich kenne sowas nicht! In diesem Unternehmen bin ich noch nicht lang. Knapp ein Jahr erst. Seit Januar ist es allerdings ganz doll schlimm geworden.

Da mein Arzt allerdings sagt, dass ich unter diesen Bedingungen nicht mehr Arbeiten kann und er mir dringend davon abrät, hat er mich nun vorerst und bis auf weiteres krank geschrieben.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie können Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten. Wenn sein Interesse, Sie weiterzubeschäftigen, nicht so groß ist, dürfte das kein Problem sein.

Das wäre der beste Weg. Vorher sollten Sie sich aber von den Agentur für Arbeit (Schriftlich!) bestätigen lassen, dass bei Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags, auch wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, keine Sperre des Arbeitslosengelds erfolgt.

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die "Fristlose" scheidet schon mal aus; für die "Fristlose" müssen alle Möglichkeiten einer anderen Lösung ausgeschöpft sein, sie ist "ultima ratio", also letzte Wahl.
Wie @edy schon anmerkte: Ein Arzt kann schwerlich "Mobbing" attestieren, weil Mobbing keine Krankheit ist. Mobbing ist kein medizinischer Begriff, nicht einmal ein arbeitsrechtlicher - das macht die Sache so schwierig.
Der erste Punkt wäre Mobbinghandlngen sorgfältigst zu dokumentieren, also ein Mobbingtagebuch zu führen.
Dann wäre der AG aufzufordern, diese Mobbinghandlungen zu unterlassen resp. für Unterlassung zu sorgen; erst danach hat ein AN u.U. Aussichten, zu Schadensersatz zu kommen.

Hinweis: Es gibt Mobbing-Beratungsstellen für Opfer
Hinweis: Gegen Beleidigung kannst du auch strafrechtlich vorgehen.

Ein wenig Recherche sollte dich hinreichend in Kenntnis setzhen.

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#5
 Von 
hamburg1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Beiträge!

Kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten, obwohl ich noch keine neue Stelle habe? Oder ist das nur im Zusammenhang mit einer neuen Stelle?

@ blaubär: Vielen Dank für die Hinweise mit der Beratungsstelle & co.
Allerdings glaube ich, habe ich absolut nicht, in erster Linie die Kraft, und auch wirklich kein Interesse mehr, mich in irgendeiner Art mit denen auseinander zu setzen. Ich möchte einfach nur noch raus da!!!

@ hamburgerin01: Mit dem Arbeitsamt habe ich gestern sehr lange telefoniert. Wir haben viel besprochen und ich bat mehrmals um eineb Termin bzgl. der Sperre. Die Dame am Telefon sagte mir, ich müsste jetzt 48 Stunden auf eine Rückmeldung warten. ??? Warum, weiß ich nicht. Für mich ist die Agentur für Arbeit komplettes Neuland. Ich hatte noch nie etwas mit den zu tun.
Kann ich da auch einfach aufkreuzen und nach Schildrung un ein Schreiben bitten?

Danke und viele Grüße!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Einen Aufhebungsvertrag kann man dem Arbeitgeber jederzeit anbieten, da muß kein Zusammenhang mit einer neuen Stelle bestehen.

Ohne Termin werden Sie an der Rezeption abgefertigt, da ist es unwahrscheinlich, dass Sie Ihr Ziel erreichen. Wenn Sie einen Termin erhalten, sollten Sie auf jeden Fall ein ärztliches Gutachten/ einen Beleg des Arztes dort mit hinnehmen, in dem bestätigt wird, dass Sie die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in dem Unternehmen ausüben können.

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#7
 Von 
hamburg1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Beiträge!

Kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten, obwohl ich noch keine neue Stelle habe? Oder ist das nur im Zusammenhang mit einer neuen Stelle?

@ blaubär: Vielen Dank für die Hinweise mit der Beratungsstelle & co.
Allerdings glaube ich, habe ich absolut nicht, in erster Linie die Kraft, und auch wirklich kein Interesse mehr, mich in irgendeiner Art mit denen auseinander zu setzen. Ich möchte einfach nur noch raus da!!!

@ hamburgerin01: Mit dem Arbeitsamt habe ich gestern sehr lange telefoniert. Wir haben viel besprochen und ich bat mehrmals um eineb Termin bzgl. der Sperre. Die Dame am Telefon sagte mir, ich müsste jetzt 48 Stunden auf eine Rückmeldung warten. ??? Warum, weiß ich nicht. Für mich ist die Agentur für Arbeit komplettes Neuland. Ich hatte noch nie etwas mit den zu tun.
Kann ich da auch einfach aufkreuzen und nach Schildrung un ein Schreiben bitten?

Danke und viele Grüße!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich würde mich zuerst in die Hände eines Psychologen begeben, der kann auch ein Gutachten erstellen.

Denn sollte das Amt hier nicht mitspielen und Sie bleiben weiterhin krankgeschrieben und die 6 Wochen sind rum - sobald die Krankenkasse Lohnfortzahlung leisten muss wird der MDK eingeschaltet und da sieht es ganz übel aus.

Wenn man dann schon in psychologischer Behandlung ist kann man mittels diesem Arztes eventuell hoffen vom MDK nicht voll arbeitsfähig geschrieben zu werden.

Denn der MDK arbeitet für die Krankenkasse und da ist so gut wie niemand krank, selbst Leute mit Krebs nicht. ;-)
(Meine Tante hatte Darmkrebs, der MDK meinte sie müsse nur einen Job suchen mit vielen Toiletten in der Nähe).

MfG

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