Hallo Zusammen,
ich habe meinem Arbeitgeber zunächst inoffiziell mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Aufgrund meines Jobs und der zugehörigen Gefährdungsbeurteilung, müsste er mich direkt ins Beschäftigungsverbot schicken. Daher habe ich ihm angeboten noch 4 Wochen zu arbeiten und ihm erst dann offiziell von der Schwangerschaft zu erzählen. Da er aber wirtschaftlich sehr stark von meinen Umsätzen abhängig ist, hat er kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen und gesagt, dass er das auch nicht tun wird, er das Risiko selber tragen will und ich mich doch an meine Ärztin wenden soll. Das habe ich auch getan und die hat das Verbot sofort ausgestellt. Als ich das meinem Arbeitgeber vorgelegt habe, hat er gesagt ich müsse zumindest noch die wichtigsten Termine der nächsten Tage erledigen. Das habe ich verweigert. Daraufhin hat er mich direkt aus der Whatsapp Gruppe in der alle (25) Mitarbeiter sind geschmissen und auch von der Homepage gelöscht. Ich gehe auch stark davon aus, dass er mich nach dem Mutterschutz kündigen wird.
Würdet ihr sein Verhalten als Mobbing bezeichnen? Danke schon mal für eure Einschätzung
Mobbing wegen Schwangerschaft?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe nicht mal ansatzweise Mobbing, eher das Gegenteil.
Du wirst auf Monate nicht arbeiten, also musst du auch nicht mit Nachrichten einer Betriebs-WhatsApp Gruppe belästigt werden.
Und als Ansprechpartnerin siehst du für externe derzeit auch nicht zur Verfügung, daher bist du auch nicht mehr auf der Homepage.
ZitatWürdet ihr sein Verhalten als Mobbing bezeichnen? :
Nö, ganz normale Reaktion.
Man hat keine AU sondern sogar ein Beschäftigungsverbot.
Das man dann alles sperrt, damit wird nur das Beschäftigungsverbot umgesetzt.
Das auf der Homepage nur aktive Mitarbeiter zu finden sind, ist auch nicht zu beanstanden.
ZitatIch gehe auch stark davon aus, dass er mich nach dem Mutterschutz kündigen wird. :
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ZitatDaraufhin hat er mich direkt aus der Whatsapp Gruppe in der alle (25) Mitarbeiter sind geschmissen und auch von der Homepage gelöscht. :
Im Prinzip kann das Abschneiden einer MA von Informationen zu Mobbinghandlungen gehören. Jetzt schon von 'Mobbing' zu reden, scheint mir derzeit noch reichlich spekulativ, handelt es sich doch um eine aktuelle Maßnahme - Mobbing wäre gekennzeichnet durch die Dauer dich herabsetzender oder ausschließender Handlungen.
Infrage käme aber auch Diskriminierung wegen des Geschlechts (Schwangerschaft) nach AGG, aber auch nur dann vorerst, wenn es solche Handlungen in anderen Fällen von Fehlzeiten nicht gegeben hat.
Zitataber auch nur dann vorerst, wenn es solche Handlungen in anderen Fällen von Fehlzeiten nicht gegeben hat. :
Eventuell hat der fürsorgliche AG sich auch nur über das Thema "Digitaler Stress" belesen oder wurde darauf hingewiesen?
Danke für eure Antworten
Es ist nur so, dass eine andere Kollegin weiterhin gelistet ist mit dem Hinweis auf Abwesenheit wegen Elternzeit und auch noch in der Gruppe ist. Da ich jetzt auch ausfalle, kommen Existenzängste dazu, so erkläre ich mir sein Verhalten. Ach so und die Kollegin hat sich von ihm Beschäftigungsverbot bekommen.sowohl in der Schwangerschaft als auch jetzt beim Stillen. Da hat mein Chef schon gesagt, dass er auch das mir nicht geben wird. Er könne sich keine zwei stillenden Angestellten leisten. Wobei er das Geld ja von der Krankenkasse bekommen würde. Danke für eure Einschätzung.
-- Editiert von User am 11. Juli 2024 22:29
... damit hast du den Vergleichsfall und es ist diskriminierendes Verhalten im Wortsinn von Diskriminierung: Unterscheiden - hier aber offenbar ohne Sachgrund, folglich nicht erlaubt.
Zitat... damit hast du den Vergleichsfall und es ist diskriminierendes Verhalten im Wortsinn von Diskriminierung: Unterscheiden - hier aber offenbar ohne Sachgrund, folglich nicht erlaubt. :
Aber ob eine Klage mit dem Ziel "ich will wieder auf der Homepage erscheinen und in der Whatsapp-Gruppe dabei sein" erfolgreich sein wird?
Ich würde da von fehlendem Rechtsschutzbedürfnis ausgehen.
Mobbing ist es definitiv nicht, da Mobbing zwingend eine Vielzahl von Handlungen über einen längeren Zeitraum voraussetzt. Hier handelt es sich aber um eine "Einmal-Aktion" des Arbeitgebers.
Diskriminierung möglicherweise ja, auch möglicherweise unzulässig.
Aber ich wüsste jetzt nichts, was man dagegen tun könnte, was auch Erfolgsaussichten hätte.
Schadensersatz geht nicht, weil kein Schaden.
Listung auf der Homepage dürfte wahrscheinlich nur bei Führungskräften / herausragenden Experten mit überregionalem Bekanntheitsgrad durchsetzbar sein.
Wiederaufnahme in die Whatsapp-Gruppe ist nicht justiziabel.
Danke euch.
Wäre ein Schaden, dass ich einen deutlichen finanziellen Nachteil habe?
Da ich in der Stillzeit kein Beschäftigungsverbot, meine Kollegin für die selbe Tätigkeit hingegen schon, bekomme, bekomme ich nicht mein "normales" Gehalt weiter bezahlt, sondern falle auf Elterngeld zurück, was ca 30% meines bisherigen Einkommens sind. Also Diskriminierung mit finanziellem Schaden?
Ihr Kind ist doch noch gar nicht geboren.
Da können Sie jetzt noch gar keinen Schaden wegen Beschäftigung bzw. Nicht-Beschäftigung in der Stillzeit haben.
Die Kriterien für ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit sind in §12 MuSchG geregelt.
Da kann es keine Diskriminierung geben, denn entweder sind die Kriterien erfüllt oder sie sind nicht erfüllt.
Wenn die Kriterien bei Ihnen erfüllt sind, sich der Arbeitgeber aber weigert, können Sie sich an die zuständige Behörde (im Regelfall die Gewerbeaufsicht) wenden.
Wenn die Kriterien bei Ihnen nicht erfüllt sind, bei der Kollegin aber schon, dann ist das keine Diskriminierung.
Wenn die Kriterien bei Ihnen nicht erfüllt sind, und bei der Kollegin auch nicht, dann hat der Arbeitgeber der Kollegin eine unrechtmäßige Vorzugsbehandlung gegeben. Aber es gibt keine Gleichberechtigung im Unrecht. ("Meine Kollegin hat etwas Unrechtmäßiges bekommen, also will ich das auch unrechtmäßig haben" - sowas ist kein Argument, das vor Gericht zählt.)
Nein, auf keinen Fall. Lies nach, wie Mobbing beschrieben wird.ZitatWürdet ihr sein Verhalten als Mobbing bezeichnen? :
Auch das hat nichts mit Mobbing zu tun.ZitatEs ist nur so, dass eine andere Kollegin weiterhin gelistet ist :
Bei wem kommen Existenzängste?ZitatDa ich jetzt auch ausfalle, kommen Existenzängste dazu, so erkläre ich mir sein Verhalten. :
Wen jemandem anderen etwas gesagt wird, ist das auch kein Mobbing.
Welcher Schaden denn? Wann würdest du denn (wenn überhaupt) Stillzeit in Anspruch nehmen wollen??ZitatWäre ein Schaden, dass ich einen deutlichen finanziellen Nachteil habe? :
..... und das Abschneiden von Infos - die Mitarbeiterin wird über einen langen Zeitraum nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Warum soll sie dann noch Zugang zu firmeninternen Daten/Vorgängen haben?
wirdwerden
ZitatDa hat mein Chef schon gesagt, dass er auch das mir nicht geben wird. Er könne sich keine zwei stillenden Angestellten leisten. :
Das obliegt aber nicht der Entscheidung des Chefs, ob man da ein Beschäftigungsverbot bekommt oder nicht.
ZitatWäre ein Schaden, dass ich einen deutlichen finanziellen Nachteil habe? :
Nö
Zitatsondern falle auf Elterngeld zurück :
Das kann man ja verhindern.
ZitatAlso Diskriminierung mit finanziellem Schaden? :
Nö, einfach nur "Pech gehabt" - die Kollegin hat ein BV, man selber hat es nicht.
ZitatIhr Kind ist doch noch gar nicht geboren. :
Da können Sie jetzt noch gar keinen Schaden wegen Beschäftigung bzw. Nicht-Beschäftigung in der Stillzeit haben.
Es geht aber offenbar bei der Frage auch (wenn nicht vor allem) um ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Da gibt es über den gesetzlichen Mutterschutz in den Wochen vor der Geburt hinaus Regelungen, die abhängen von der Belastung durch die berufliche Tätigkeit. So gilt meines Wissens bei z. B. Erzieherinnen im Kindergarten ein Beschäftigungsverbot ab Bekanntwerden der Schwangerschaft wegen der erhöhten Exposition von verschiedenen Krankheitserregern, darunter auch solchen, die das ungeborene Kind schädigen könnten.
ZitatDa ich in der Stillzeit kein Beschäftigungsverbot, meine Kollegin für die selbe Tätigkeit hingegen schon, bekomme, bekomme ich nicht mein "normales" Gehalt weiter bezahlt, sondern falle auf Elterngeld zurück, was ca 30% meines bisherigen Einkommens sind. Also Diskriminierung mit finanziellem Schaden? :
An dieser Aussage sieht man, dass du eigentlich nur das staatliche Schutzsystem ausnutzen möchtest. Das BV in der Stillzeit ist für Frauen gedacht, die nach der Geburt tatsächlich wieder arbeiten möchten, die Arbeitsbedingungen dies aber nicht zulassen. Du möchtest aber anscheinend nicht arbeiten, sondern deine Zeit mit deinem Baby verbringen. Das ist dein gutes Recht und dafür gibt es die Elternzeit und das Elterngeld. Das nehmen viele andere Mütter aus Berufen in denen es kein BV gibt in Anspruch und fühlen sich nicht diskriminiert. Auch Frauen mit einem Nettogehalt von über 5000 Euro, wie du es wohl hast.
Einen finanziellen Schaden wird man hier nicht geltend machen können.
Was ist an deiner Arbeit eigentlich so gefährlich in Schwangerschaft und Stillzeit? Lassen sich die Bedingungen nicht anpassen? Eine Änderung der Bedingungen geht in der Regel einem BV vor.
-- Editiert von User am 13. Juli 2024 13:13
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