Möchte kündigen, welche Frist?

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)
Möchte kündigen, welche Frist?

Guten Abend,
ich bin seit 5 Jahren in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis als Produktionsangestellter tätig und suche eine neue berufliche Herausforderung. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun hätte ich wohl die Gelegenheit eine neue Stelle zu bekommen, das Problem ist aber die lange Kündigungszeit meines jetzigen Arbeitgebers (der auch noch nichts von meinen Wechselabsichten weiß). Ich gebe zu, damals beim Unterzeichnen blauäugig über diese lange Kündigungszeit hinweggelesen zu haben und möchte fragen, ob die Frist überhaupt rechtens ist und/oder eine Möglichkeit bei Stellenwechsel besteht, die aktuelle Firma früher verlassen zu können?
Einen Auszug aus meinem Vertrag habe ich mal hier hochgeladen (siehe §12 KÜNDIGUNG): http://s1.directupload.net/file/d/2821/h6rx5tuk_jpg.htm

Wie komme ich aus der Geschichte raus? Danke im Vorraus für eure Antworten.

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die Klausel ist rechtens. Einzige saubere Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag, bei dem der AG aber zustimmen müsste.
Sind im AV Vertragsstrafen vereinbart?

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#2
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

@1000kleinesachen: Ja, es gibt einen § 11 VERTRAGSSTRAFE. Dort steht: "Der AN verpflichtet sich für den Fall, dass er das Abreitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des AG, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, beleibt unberührt."

Verstehe ich das richtig: Ich möchte 1 Monat nach meiner schriftl. Kündigung dort raus sein, um eine mögliche neue Beschäftigung anfangen zu können. Nun gehe ich davon aus, es kommt zu keinem Aufhebungsvertrag mit meinem AG (weil ihm das sicherlich nicht gefällt, das ich kündige). Dann darf der AG also 1 Bruttomonatsvergütung von mir einbehalten?

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#4
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Und eine Frage habe ich noch: Ich würde z. B. Monatsanfang April schrifl. mit dem Hinweis kündigen, das ich nur bis Monatsende dort arbeiten möchte um anschl. direkt ins neue Beschäftigungsverhältnis überzugehen. Dann würde ich ja statt 3 Monate nur 1 Monat Kündigsfrist setzen. Darf mein aktueller AG dann noch 2x den Bruttolohn einbehalten oder nur für 1 Monat? Und hätte mein AG vor Gericht zusätzlich die Möglichkeit, mich erfolgreich zu verklagen? Sorry für die nervige Fragerei meinerseits, ich möchte nur mal alle möglichen Fälle durchdenken - falls es hart auf hart kommen sollte (was ich nicht hoffe, denn ich möchte im Guten aus dieser Firma ausscheiden).

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Diese Kündigung wäre von vorneherein unwirksam.


Warum sollte die Kündigung unwirksam sein?

quote:
Versuch lieber, deinen Arbeitgeber zu einem Aufhebungsvertrag zu bewegen.


Das sehe ich ebenso. Der AN benötigt schliesslich in der Regel auch ein vernünftiges Arbeitszeugnis.

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das der AG unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen kann, darüber sind wir uns einig. Das soll in der Praxis aber regelmäßig schwer bis unmöglich sein. Deshalb auch der neuenTrend zu den pauschalen Vertragstrafen.
Dennoch führt die nichteingehaltene Kùndigungsfrist von Seiten des AN niemals zu einer Unwirksamkeit der Kündigung. Wo will der AG die denn feststellen lassen?

Der juristische Grundsatz lautet davon abgesehen selbstverständlich: Verträge sind einzuhalten.

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#11
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke für euer Interesse. Da habe ich ja damals einen "tollen" Vertrag unterschrieben. Beim nächsten mal bin ich hoffentlich schlauer....
Werde natürlich um einen Aufhebungsvertrag bitten, falls meine potentieller neuer AG möchte, das eher als nach 3 Monaten dort anfangen soll (wovon ich mal ausgehe).
Soll ich in meiner schrfitl. Kündigung die Bitte um einen Aufhebungsvertrag zum schnellstmmöglichen Zeitpunkt miteinbeziehen oder diese Bitte nur mündlich absprechen?

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#13
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
sorry ich muß nochmal nachfragen, ich bin irgendwie immer noch nicht sattelfest im Thema.
Also die 3 Monate Kündigungsfrist läuft in meinem Fall also von dem Tag an, wo ich die schriftl. Kündigung an den AG einreiche und nicht zum nächsten Monatsanfang oder 15ten des Monats? Und die Nachfrage zum Aufhebungsvertrag sollte ich auch in der schriftl. Kündigung einbeziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
sorry ich muß nochmal nachfragen, ich bin irgendwie immer noch nicht sattelfest im Thema.
Also die 3 Monate Kündigungsfrist läuft in meinem Fall also von dem Tag an, wo ich die schriftl. Kündigung an den AG einreiche und nicht zum nächsten Monatsanfang oder 15ten des Monats?


Wenn man dem Wortsinn der Arbeitsvertragsklausel folgt, ja. Normalerweise werden längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen regelmässig zum Monatsende oder gar Quartalsende vereinbart. Ich wäre da als AN ebenfalls verunsichert. Sicherheitshalber lieber zum Monatsende kündigen, das macht sich im Arbeitszeugnis und auch im Lebenslauf besser.

quote:
Und die Nachfrage zum Aufhebungsvertrag sollte ich auch in der schriftl. Kündigung einbeziehen?


Das kommt auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an, die man nicht aus der Ferne beurteilen kann. Eine rechtliche Frage ist das nicht, eher ein taktische.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Infos und Ratschläge.

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