Möchte meinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen

22. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Missilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Möchte meinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen

Guten Tag,

ich möchte meinen befristeten Arbeitsvertrag (Laufzeit 3 Monate) vorzeitig kündigen.
Derzeitige Laufzeit noch 6 Wochen.
Da ich ab 1.4.10 die Betreuung meiner 6 jährigen Tochter übernehme kann ich die Tätigkeit nicht mehr weiterführen.
Reicht das als Grund aus damit ich keine Vertragsstrafe in Höhe von einem Grundgehalt zahlen muss?

Mit freundlichen Grüßen,

Nicole B.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

wieso vertragsstrafe? steht dergleichen in deinem av?
und sieht ein derart kurzfristiger befristeter av überhaupt vorzeitige kündigung vor?

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Missilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

In meinem AV steht drin § 14 Vertragsstrafe:
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung ( ohne Überstunden- oder sonstige Zuschläge) zu zahlen, wenn er das Angestelltenverhältnis rechtswidrig nicht aufnimmt oder vertragswidrig vorzeitig beendet.
Das gleiche gilt, wenn das Angestelltenverhältnis durch außerordentliche Kündigung seitens der Arbeitgeberin beendet wird, und der Mitarbeiter einen wichtigen Grund für diese Kündigung gesetzt hat. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, einen etwaigen weitergehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Und unter § 12 steht Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Das Arbeitsverhältnis kann trotz der Befristung von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Frist von 1 Tag zum Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden.

Was denn nun, kann ich nun kündigen trotz befristeten Arbeitsvertrag oder nicht?
Reicht mein Kündigungsgrund aus?
Hatte mir auch schon überlegt gehabt eine Tagesmutter zuzulegen, aber dafür reicht mein Verdienst nicht aus, da ich nur auf 30 std die Woche arbeite und einen Anfahrtsweg von etwas über einer Stunde mit der Bahn habe.

Liebe Grüße,

Nicole B.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. du musst nicht einmal einen kündigungsgrund nennen. du hast wie dein ag das recht, den vertrag zu kündigen. nicht ganz klar ist mir, was die vertragsstrafe auslösen würde: die arbeit aufgenommen hast du bereits, bleibt also vertragswidriges vorzeitiges beenden. eine ordentliche kündigung kann wohl kaum vertragswidrig sein. einen anlass zur fristlosen kündigung hast du dem ag offenbar auch nicht gegeben.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

@missilein, Sie schreiben doch selber, dass der Vertrag nach §12 von heute auf morgen gekündigt werden darf.
Somit ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist eines Tages nicht vertragswidrig.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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