Mögliche Ausbildung, aber schlechte Vergangenheit

29. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
azubi16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Ausbildung, aber schlechte Vergangenheit

Person xy wurde im September 2014 aufgrund von gewerbsmäßigen Betrugs in 32 Fällen zu 15 Monaten Haft verurteilt. Dieser möchte nun ab dem 1.08.16 eine Ausbildung beginnen. Ihm steht ein Angebot als Fachinformatiker, oder als Industriekaufmann zur Verfügung. Bislang wurde noch nicht das Führungszeugnis verlangt. Kann dies noch geschehen, bzw. ist die begangene Straftat ein Kündigungsgrund?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, was der Ausbilder wann noch haben willß

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mariorecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher sollen wir wissen, was der Ausbilder wann noch haben willß
wirdwerden


Das war ja nicht die Frage, die Frage lautete KANN er, nicht OB oder WANN.

(Ich weiß es leider nicht.)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Frage war "Kann" Natürlich kann er. Warum nicht?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ob der AG ein Führungszeugnis verlangt, hängt auch von der unternehmerischen Tätigkeit ab (Sicherheitsgewerbe? Finanzbereich?). Ein FZ ist in der Erstausbildung normalerweise kein Thema.

Ohne Verlangen eines FZ ist die begangene Straftat kein Kündigungsgrund, wenn sie nachträglich doch noch in Erfahrung gebracht würde, aber vorab nie erfragt wurde und für die Beschäftigung irrelevant ist. Ganz pauschal kann man das aber nicht sagen, es kommt auf den Einzelfall und das Unternehmen an. In welcher Branche soll die Ausbildung denn stattfinden?

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#5
 Von 
guest-12309.03.2016 21:32:27
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 32x hilfreich)

Führungszeugnisse werden in der Regel kurz vor oder kurz nach der Arbeitsaufnahme verlangt. Nur in den seltensten Fällen werden diese schon bei den Bewerbungsunterlagen mit angefordert.

Einen rechtlichen Anspruch auf die Einholung des Führungszeugnis hat Ihr Arbeitgeber jedoch nicht, solange es sich nicht um ein Amt oder eine öffentliche Behörde handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, er kann den Bewerber auffordern, eines beizubringen, das ist der übliche Weg. Und wenn das nicht klappt, dann wird der Bewerber eben nicht genommen. Oder in der Probezeit gekündigt.

wirdwerden

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