Möglichkeit fristlos zu kündigen??

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fredfeuerstein123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Möglichkeit fristlos zu kündigen??

Guten Abend.
Ich habe eine Ausbildung zum Augenoptiker abgeschlossen und nach Erhalt meiner Prüfungsergebnisse (bestanden) noch einen Monat als Geselle weiter gearbeitet ( Juli 2017) und damit einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. (Nichts schriftlich)
Nun arbeite ich im gleichen Betrieb weiter, in dem ich zum 01.08.2017 eine Ausbildung zum Hörakustiker begonnen habe.
Zwar führe ich alle Tätigkeiten eines Optikers weiter und erhalte eine höhere Vergütung, habe aber nur einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet.(3 Monate Probezeit)
Ist es mir möglich mein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen?
Falls ja, worauf ist dabei zu achten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 715x hilfreich)

Wenn das ein Vertrag nach BBiG ist, kann innerhalb der erneut vereinbarten Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

-- Editiert von Retels am 06.09.2017 14:54

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19222 Beiträge, 7025x hilfreich)

Möglicherweise stehe ich auch auf dem Schlauch:
Du hast Optiker gelernt, hast danach im selben Betrieb als Geselle gearbeitet (unbefr. AV) und hängst nun eine weitere Ausbildung zum Hörgeräteakustiker dran. Wieder im selben Betrieb.
Was willst du nun kündigen: die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker? den unbefristeten AV als Optiker? beides?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fredfeuerstein123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)


Was willst du nun kündigen: die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker? den unbefristeten AV als Optiker? beides?

Ich möchte beiides kündigen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19222 Beiträge, 7025x hilfreich)

Die Ausbildung wirst du vmtl. innerhalb der Probezeit ohne Frist kündigen können, wie @retels schon dargestellt hat #1.
Ansonsten werden die üblichen Kündigungsfristen gelten, sei es nach Vertrag, sei es nach § 622 BGB . Einen Anlasss oder Grund für eine 'Fristlose' sehe ich hier nirgends, jedenfalls berichtest du keinen.

-- Editiert von blaubär+ am 07.09.2017 11:53

3x Hilfreiche Antwort

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