Guten Abend.
Ich habe eine Ausbildung zum Augenoptiker abgeschlossen und nach Erhalt meiner Prüfungsergebnisse (bestanden) noch einen Monat als Geselle weiter gearbeitet ( Juli 2017) und damit einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. (Nichts schriftlich)
Nun arbeite ich im gleichen Betrieb weiter, in dem ich zum 01.08.2017 eine Ausbildung zum Hörakustiker begonnen habe.
Zwar führe ich alle Tätigkeiten eines Optikers weiter und erhalte eine höhere Vergütung, habe aber nur einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet.(3 Monate Probezeit)
Ist es mir möglich mein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen?
Falls ja, worauf ist dabei zu achten?
Möglichkeit fristlos zu kündigen??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn das ein Vertrag nach BBiG ist, kann innerhalb der erneut vereinbarten Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
-- Editiert von Retels am 06.09.2017 14:54
Möglicherweise stehe ich auch auf dem Schlauch:
Du hast Optiker gelernt, hast danach im selben Betrieb als Geselle gearbeitet (unbefr. AV) und hängst nun eine weitere Ausbildung zum Hörgeräteakustiker dran. Wieder im selben Betrieb.
Was willst du nun kündigen: die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker? den unbefristeten AV als Optiker? beides?
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Was willst du nun kündigen: die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker? den unbefristeten AV als Optiker? beides?
Ich möchte beiides kündigen
Die Ausbildung wirst du vmtl. innerhalb der Probezeit ohne Frist kündigen können, wie @retels schon dargestellt hat #1.
Ansonsten werden die üblichen Kündigungsfristen gelten, sei es nach Vertrag, sei es nach § 622 BGB
. Einen Anlasss oder Grund für eine 'Fristlose' sehe ich hier nirgends, jedenfalls berichtest du keinen.
-- Editiert von blaubär+ am 07.09.2017 11:53
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