Mal angenommen, ich würde vom Oktober bis Dezember Geld kriegen und würde meine Arbeitgeber anklagen, wenn er mir kein Gehalt anzahlt. Gerichtlich würde ich dann Summe XY kriegen. Müsste mein Arbeiteber den kompletten Zeitraum abrechnen oder wird jeder einzelne Monat abgerechnet ?
Monatliche Abrechnung erforderlich ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatund würde meine Arbeitgeber anklagen, :
Anklagen kann eigentlich nur der Staatsanwalt.
Du meinst wohl verklagen?
Zitatwenn er mir kein Gehalt anzahlt. :
Warum sollte er Gehalt "anzahlen"?
Ist ein Vorschuss auf das Gehalt verbindlich vereinbart oder woraus soll sich eine "Anzahlung" auf das Gehalt ergeben?
Oder hat er Geldprobleme und zahlt das fällige Gehalt nur in Raten?
ZitatGerichtlich würde ich dann Summe XY kriegen. Müsste mein Arbeiteber den kompletten Zeitraum abrechnen oder wird jeder einzelne Monat abgerechnet ? :
Man hat ein Urteil? Dann dort mal schauen. Er müsste das abrechnen, zu was er verurteilt wurde. Das sollte dort drinstehen.
Man hat ein Urteil? Dann dort mal schauen. Hat er: https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f547324.html
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Ich beantworte einfach mal die Frage:
Als Arbeitnehmer hat man selbstverständlich Anspruch auf nachvollziehbare Abrechnungen. Üblicherweise wird in der Arbeitswelt monatlich abgerechnet. Wird da nachberechnet, dann erhält der Arbeitnehmer mehrere Abrechnungsbögen oder einen, auf dem die monatlichen Berechnungen nachzuvollziehen sind. Sonst kann er die Abrechnung ja eben nicht nachvollziehen
-- Editiert von altona01 am 06.12.2018 22:48
Es gibt durchaus auch Modelle, in denen keine monatliche Abrechnung erfolgen muss, zumindest dann nicht, wenn sich an dem Betrag im Vergleich zum Vormonat nichts geändert hat. Es gibt also auch Abrechnungen, die über mehrere Monate gehen. Eines ist nur wichtig: die Abrechnung muss nachvollziehbar sein.
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