Monatliche Abrechnung erforderlich ?

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Monatliche Abrechnung erforderlich ?

Mal angenommen, ich würde vom Oktober bis Dezember Geld kriegen und würde meine Arbeitgeber anklagen, wenn er mir kein Gehalt anzahlt. Gerichtlich würde ich dann Summe XY kriegen. Müsste mein Arbeiteber den kompletten Zeitraum abrechnen oder wird jeder einzelne Monat abgerechnet ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
und würde meine Arbeitgeber anklagen,

Anklagen kann eigentlich nur der Staatsanwalt.
Du meinst wohl verklagen?



Zitat (von Shindy2015):
wenn er mir kein Gehalt anzahlt.

Warum sollte er Gehalt "anzahlen"?
Ist ein Vorschuss auf das Gehalt verbindlich vereinbart oder woraus soll sich eine "Anzahlung" auf das Gehalt ergeben?
Oder hat er Geldprobleme und zahlt das fällige Gehalt nur in Raten?



Zitat (von Shindy2015):
Gerichtlich würde ich dann Summe XY kriegen. Müsste mein Arbeiteber den kompletten Zeitraum abrechnen oder wird jeder einzelne Monat abgerechnet ?

Man hat ein Urteil? Dann dort mal schauen. Er müsste das abrechnen, zu was er verurteilt wurde. Das sollte dort drinstehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich beantworte einfach mal die Frage:
Als Arbeitnehmer hat man selbstverständlich Anspruch auf nachvollziehbare Abrechnungen. Üblicherweise wird in der Arbeitswelt monatlich abgerechnet. Wird da nachberechnet, dann erhält der Arbeitnehmer mehrere Abrechnungsbögen oder einen, auf dem die monatlichen Berechnungen nachzuvollziehen sind. Sonst kann er die Abrechnung ja eben nicht nachvollziehen :rock:

-- Editiert von altona01 am 06.12.2018 22:48

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es gibt durchaus auch Modelle, in denen keine monatliche Abrechnung erfolgen muss, zumindest dann nicht, wenn sich an dem Betrag im Vergleich zum Vormonat nichts geändert hat. Es gibt also auch Abrechnungen, die über mehrere Monate gehen. Eines ist nur wichtig: die Abrechnung muss nachvollziehbar sein.

wirdwerden

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