Monatslohn

27. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
T.C.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Monatslohn

Hallo!

Ich habe mal eine Frage: Ich hatte im September 2012 mit einem 400 Euro-Job begonnen. Diesen musste ich jetzt allerdings leider kündigen, aus gesundheitlichen Gründen...

Ich habe also am 14. Juni schriftlich gekündigt, und zwar fristgerecht zum 12. Juli.

Seit dem 03. Juni bin ich krank geschrieben, dauerhaft bis zum 12. Juli, denn laut meiner Ärztin darf ich diesen Beruf auch nicht mehr ausüben.

Nun meine Frage: Ich habe gestern mein Gehalt für Juni bekommen, allerdings nur die Hälfte, also 200 Euro.
Ist das rechtens, oder muss ich nicht eher bis zum 12. Juli mein Gehalt bekommen?
Kurze Info (vielleicht ist es auch wichtig: Ich habe einen GdB von 50%).

Kann mir jemand helfen???

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Natürlich steht dir Lohn zu bis zum letzten Tag. Allerdings ist der Lohn für Juli auch erst Ende Juli fällig - insofern bist du zu früh dran, dich zu 'beschweren'.
Dein GdB ist hier bedeutungslos, da du ja selbst gekündigt hast.
Unklar ist mir die Kündigungsfrist: du hast offenbar mit 4-Wochen-Frist gekündigt - aber worauf gründet sich die?
Gem. § 622 Abs. 1 sind es 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Allerdings kann vertraglich eine andere Frist vereinbart sein.

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