Ich habe einen Bescheid bekommen vom Arbeitsamt. Dort soll ich einen Betrag zurückzahlen. Ich möchte Widerspruch einlegen, weil die Forderung nicht beréchtigt ist. Muß ich das Geld dennoch vorerst unter Vorbehalt überweisen? Ich habe eine Frist bekommen und soll bis dahin bezahlt haben. Ansonsten kommen Zinsen hinzu. Welche Erfahrung habt Ihr mit solchen Bescheiden gemacht?
Muß ich zahlen trotz Widerspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was für ein Bescheid war das denn?
Sollst du Arbeitslosengeld zurückzahlen, evtl. aufgrund einer Sperrzeit ?
Ich hab den og. Fall mal gehabt und habe dagegen Widerspruch eingelegt. Zurückgezahlt habe ich gar nichts und dem Widerspruch ist auch stattgegeben worden.
Ich wurde gekündigt und auf dieses Datum bezog sich die Zahlung. Anschließend hat mein Ex-Arbeitgeber mich länger in der Sozialversicherung gelassen und auch länger gezahlt. Das ist der zeitraum für das das AA nun Geld zurück möchte. Ich habe aber weder einen endgültigen Bescheid, noch konnte ich ahnen, dass ich keinen Anspruch darauf habe. Jetzt habe ich die Frist und weiß nicht, ob ich unter Vorbehalt erst mal zahlen soll oder ob das nicht nötig ist. Widerspruch lege ich auf jeden Fall noch ein.
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Nun, wenn du für einen Zeitraum ArbeitsLohn
und Arbeitslosengeld
bezogen hast, dann musst du das zuviel gezahlte A-Geld schon zurückzahlen, denke ich.
Wie kommst du darauf, das du auf das Geld einen Anspruch hast?
Auch glaube ich nicht, dass dein Widerspruch Sinn macht.
Worauf beruht der denn?
Ich habe aber weder einen endgültigen Bescheid, noch konnte ich ahnen, dass ich keinen Anspruch darauf habe.
Das ist ja wohl nicht Dein Ernst. Es dürfte wohl jedem klar sein, dass man nicht gleichzeitig Arbeitslohn und Arbeitslosengeld beziehen darf.
Sei froh, wenn Du hier nicht auch noch eine Strafanzeige bekommst.
Vieleicht sollte man hier unterscheiden zwischen der Frage und dem späteren Ergebniss.
Wenn Einspruch eingelegt wird, so muss man erst einmal das Geld nicht zurückbezahlen, allerdings nach der Sachlage wird der Einspruch keinen Bestand haben und somit das geld später fällig werden.
gruß
Michael
Noch einmal Vorsicht, bei diesen Bescheiden entbindet der Widerspruch nicht unbedingt von der Zahlungspflicht.
Sehe ich genauso wie alida.
Bei solchen Dingen ist trotz Widerspruch die Zahlung fällig. Man muss zusätzlich noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Bei der offensichtlichen Rechtslage wird das aber keine Aussicht auf Erfolg haben.
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