Muß ich zahlen trotz Widerspruch

4. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Verena123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Muß ich zahlen trotz Widerspruch

Ich habe einen Bescheid bekommen vom Arbeitsamt. Dort soll ich einen Betrag zurückzahlen. Ich möchte Widerspruch einlegen, weil die Forderung nicht beréchtigt ist. Muß ich das Geld dennoch vorerst unter Vorbehalt überweisen? Ich habe eine Frist bekommen und soll bis dahin bezahlt haben. Ansonsten kommen Zinsen hinzu. Welche Erfahrung habt Ihr mit solchen Bescheiden gemacht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Was für ein Bescheid war das denn?
Sollst du Arbeitslosengeld zurückzahlen, evtl. aufgrund einer Sperrzeit ?

Ich hab den og. Fall mal gehabt und habe dagegen Widerspruch eingelegt. Zurückgezahlt habe ich gar nichts und dem Widerspruch ist auch stattgegeben worden.

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#2
 Von 
Verena123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich wurde gekündigt und auf dieses Datum bezog sich die Zahlung. Anschließend hat mein Ex-Arbeitgeber mich länger in der Sozialversicherung gelassen und auch länger gezahlt. Das ist der zeitraum für das das AA nun Geld zurück möchte. Ich habe aber weder einen endgültigen Bescheid, noch konnte ich ahnen, dass ich keinen Anspruch darauf habe. Jetzt habe ich die Frist und weiß nicht, ob ich unter Vorbehalt erst mal zahlen soll oder ob das nicht nötig ist. Widerspruch lege ich auf jeden Fall noch ein.

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#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Nun, wenn du für einen Zeitraum ArbeitsLohn und Arbeitslosengeld bezogen hast, dann musst du das zuviel gezahlte A-Geld schon zurückzahlen, denke ich.

Wie kommst du darauf, das du auf das Geld einen Anspruch hast?

Auch glaube ich nicht, dass dein Widerspruch Sinn macht.
Worauf beruht der denn?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich habe aber weder einen endgültigen Bescheid, noch konnte ich ahnen, dass ich keinen Anspruch darauf habe.
Das ist ja wohl nicht Dein Ernst. Es dürfte wohl jedem klar sein, dass man nicht gleichzeitig Arbeitslohn und Arbeitslosengeld beziehen darf.
Sei froh, wenn Du hier nicht auch noch eine Strafanzeige bekommst.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht sollte man hier unterscheiden zwischen der Frage und dem späteren Ergebniss.
Wenn Einspruch eingelegt wird, so muss man erst einmal das Geld nicht zurückbezahlen, allerdings nach der Sachlage wird der Einspruch keinen Bestand haben und somit das geld später fällig werden.


gruß

Michael

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Noch einmal Vorsicht, bei diesen Bescheiden entbindet der Widerspruch nicht unbedingt von der Zahlungspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sehe ich genauso wie alida.

Bei solchen Dingen ist trotz Widerspruch die Zahlung fällig. Man muss zusätzlich noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

Bei der offensichtlichen Rechtslage wird das aber keine Aussicht auf Erfolg haben.

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