Mündlich fristlos gekündigt vor Elternzeit

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
djstoelle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlich fristlos gekündigt vor Elternzeit

Hallo,
ich wurde am 25.09. fristlos gekündigt,allerdings nur mündlich.
Ich sollte das Grundstück verlassen und den Firmenschlüssel sofort abgeben.
Auslöser hierfür war meine geplante Elternzeit die nun begonnen hat.Ich habe bei der Beantragung der Elternzeit alle Frisen eingehalten und mein Arbeitgeber hatte es damals auch unterschrieben.

Nun haben wir uns aber an dem oben genannten Tag über diese Zeit gestritten,wobei ich meinen Arbeitgeber aber keines wegs Beleidigt habe oder ich mir sonst irgendetwas zu schulden kommen lassen.

Ich habe bis heute noch keine Unterlagen von Ihm erhalten weder die Unterlagen für die Arbeitsagentur (die er am 30.9 erhalten hat) noch eine schriftlliche Kündigung.

Ich habe mich allerdings am 27.09. bei der Agentur für Arbeit vorsichthalber arbeitslos gemeldet.

Meine Frage ist nun habe ich die mündliche fristlose Kündigung durch mein "Arbeitslos melden" akzeptiert?

Wie soll ich nun verhalten.

Hier noch ein paar Eckdaten

Ich bin 25 Jahre alt seit 4,5 jahren in diesem Handwerks-Betrieb (ca 6 Angestellte)
und seit dem 13.Oktober in Elternzeit für 8 Wochen

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lisa_Lisa
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 18x hilfreich)

Kündigung darf nicht mündliche erfolgen.
Grund der Kündigung (Elternzeit) ist auch nicht erlaubt.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

// habe ich die mündliche fristlose Kündigung durch mein "Arbeitslos melden" akzeptiert?

nein.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie sind weiterhin bei dem Arbeitgeber angestellt, bis Sie eine schriftliche Kündigung erhalten.
Die Agentur für Arbeit müßte das eigentlich bestätigen.
Da Sie ja kein Geld von dem AG erhalten und er Ihnen nicht gekündigt hat, können Sie sich eigentlich mit dem Thema vor Ablauf der Elternzeit beschäftigen und nicht schon jetzt. Der AG müsste nachweisen, dass er Ihnen gekündigt hat, das kann er aber nicht.

-- Editiert am 15.10.2010 09:45

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#4
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
djstoelle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr schnellen Antworten.Das beruhigt einen doch schon sehr, vorallem wenn man einen Säugling zu Hause hat.

Ich werde noch etwas abwarten und meinen Arbeitgeber dann mal kontaktieren mit welcher Begründung er mich überhaupt kündigen will.

Denn aus meiner Sicht gibt es keinen Grund. Und 8 Wochen Elternzeit sind ja nun wirklich kein Grund,vorallem weil ihm daduch auch keine Kosten entstehen.



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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// mal kontaktieren mit welcher Begründung er mich überhaupt kündigen will.

ich würde wohl eher die füße still halten. der grund, dass kündigungen nur schriftlich erlaubt sind, liegt eben darin, spontanaktionen zu vermeiden. im zorn gesagtes muss am nächsten tag nicht unbedingt bestand haben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#7
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
und meinen Arbeitgeber dann mal kontaktieren mit welcher Begründung er mich überhaupt kündigen will.

Das würde ich nicht machen - es wäre das dümmste was man überhaupt machen könnte ...

Nach ablauf der Elternzeit wieder am Arbeitsplatz erscheinen (idealerweise mit Zeugen die nicht der Familie und dem Betrieb angehören).
Wirft er dich raus, dann nochmals schriftlich (mindestens Einschreiben-Rückschein) die Arbeitskraft anbieten.
Verweigert er die Annahme deiner Arbeitskraft, schuldet er dennoch den Lohn, dieser wäre bis zur ordnungsgemäßen Kündigung einklagbar.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Kündigungsschutzklage sollte nicht vergessen werden und spätestens innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden, nachdem der AG erneut die Annahme der Arbeitskraft verweigert hat.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichungen/die-kundigung-des-arbeitsverhaltnisses-durch-den-arbeitgeber--teil-1.html :

"Sofern eine Kündigung mündlich ausgesprochen wurde, kann der Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist Klage auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einreichen. Denn nach der gesetzlichen Regelung des § 623 BGB gilt, dass die Kündigung zwingend schriftlich zu erfolgen hat. Mündliche Kündigungen sind unwirksam und können das Arbeitsverhältnis nicht beenden."

Bis Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, sind Sie weiter angestellt.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

@hamburgerin01

Das ist wohl richtig. Wenn die 3-Wochenfrist direkt gelten würde, dann wäre es ja jetzt schon für eine Kündigungsschtuzklage zu spät.

Gerade bei einer fristlosen Kündigung mir Verweigerung der Annahme der Arbeitskraft sollte aber dennoch zügig eine Kündigungsschutzklage erfolgen. Ich würde meine vorhergehende Empfehlung daher noch verschärfen und dem Fragesteller empfehlen, unverzüglich einen Anwalt aufzusuchen. Ich kann nicht so richtig nachvollziehen, warum man die Zeit vom 25.09.-13.10. völlig untätig bleibt.

Der Fragesteller läuft hier sehr wohl Gefahr, dass die 3-Wochenfrist ab dem 25.09. gerechnet wird.

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-- Editiert am 17.10.2010 10:14

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@hh,
im KdSchG steht:
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen
nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Somit kann diese Frist nicht für mündliche Kündigungen gelten. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.



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#13
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
djstoelle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die interessanten Beiträge.
Ich werde mich jetzt zunächst ruhig verhalten und ihm die Arbeit am Ende bzw am Beginn meiner Arbeitsaufnahme anbieten.
Zumal sich die Lage etwas entspannt hat aus meiner Sicht da ich einen anderen
Arbeitgeber aufgesucht habe der viel Verständnis gezeigt hat und mich sofort gerne einstellen würde bei deutlich mehr Lohn.
Sobald ich dies schriftlich von diesem habe, werde ich sowiso nach Ende der
Elternzeit und nach Klärung dieses Vorfalls die Kündigung meinerseits einreichen.

Was ich vorher meinem aktuellen Arbeitgeber dann noch anbieten werde,ist mir eine Abpfindung zu zahlen bzw eine Lösung auszuhandeln.Dann wäre er mich sofort los.

Somit habe ich also schon eine neue Anstellung in Aussicht mit WESENTLICH besseren und familienfreundlicheren Arbeitsbedingungen.

@Mogeltom ich bin übrigens männlich :-) und habe mir als Vater zwei Monate Elternzeit genommen.

Sonst wäre ich ja in Mutterschutz...

Nochmals vielen Lieben Dank an die guten Ratschläge und Beiträge.

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#15
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
djstoelle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
seit gestern gibt es etwas neues.Ich habe Post von meiner Krankenversicherung bekommen in der steht das ich ab dem 1.November 2010 keine Anstellung mehr habe bei meinem Arbeitgeber.
Also so ganz weiss er wohl nicht was er will.Erst will er mich sofort rausschmeißen
und nun zum 31.10.10.

Ich werde wohl morgen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.So langsam habe ich die Nase voll.
Ich würde zwar nach meiner Elternzeit eine Anstellung in einer anderen Firma bekommen,aber ich sehe es nicht ein das gute Mitarbeiter und werdende Eltern in Deutschland so behandelt werden.

Sobald ich mehr weiss werde ich es hier mitteilen.Ich hoffe es wird nicht alzu teuer.

Aber sowas muss einfach aus Prinzip vors Arbeitsgericht.

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