Mündliche Absprachen / neuer Arbeitsvertrag

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Mündliche Absprachen / neuer Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich habe hier schon einmal das Thema mündliche Absprachen im Arbeitsvertrag eröffnet. Jedoch möchte ich mir erlauben, einen neuen Thread zu eröffnen, weil sich meine neue Frage doch ganz anders darstellt.

Folgender Fall:

AN erhält Anfang Dezember folgendes Angebot von der Abteilungsleiterin einer anderen Abteilung:
Er arbeitet ab jetzt auch für diese neue Abteilung, Für den Dezember erhält er dafür einen Sonderbonus in Höhe von 500 Euro. Ab dem 01.01. erhält er dann einen neuen Arbeitsvertrag mit einen höheren Grundgehalt.
Diese Vereinbarung hat die Abteilungsleiterin laut eigener Aussage mit dem BR und dem Standortleiter besprochen.
Auf der Abrechnung für den Dezember erhielt der AN auch den versprochenen Sonderbonus extra ausgewiesen. Leider wurde die Abteilungsleiterin noch in ihrer Probezeit Ende Dezember gekündigt.
Auf die Nachfrage vom AN erhielt der AN vom Standortleiter wie auch vom BR die Aussage, der neue Arbeitsvertrag würde abgewickelt. Der Standortleiter wies zusätzlich daraufhin, dass dies Mitte Januar zur Unterschrift bereit wäre.

Fakt ist aber nun, dass bisher nichts passiert ist, die Gehälter für Januar sind raus und da der AN noch nichts unterschreiben musste, wird er ganz sicher nach seinem alten Gehalt bezahlt.
Darüber hinaus hat er vom BR vor zwei Wochen erfahren, dass das Gehalt gar nicht dem entspricht, was er mit der Abteilungsleiterin vereinbart hat.

Welche Rechte hat der AN oder kann er eigentlich gar nichts tun?

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7 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Fraglich, ob die Abteilungsleiterin zu solchen Vereinbarungen befugt war.
Wenn ja, gilt die Vereinbarung.
Wenn nein, könnte die ganze Aktion deiner Versetzung und Beauftragung latent unwirksam sein mangels einer gemeinsamen Vereinbarung.

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#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Das klingt einleuchtend. Wer weiß denn, ob die Abteilungsleiterin befugt war bzw. wie findet man das heraus? Zumindest den Sonderbonus konnte sie ja offensichtlich entscheiden, der ist ja bezahlt worden.

-- Editiert Dopavin am 25.01.2015 11:53

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... ich würde mich erst einmal auch auf den Standpunkt stellen, dass die Vereinbarung gilt. Änderung würde dann - wenn Einvernehmen nicht herzustellen ist - nur über Änderungskündigung möglich sein.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Danke für Deine Beiträge. Das bedeutet aber, dass der AN einen eventuellen Arbeitsvertrag, der ihm nun vorgelegt wird und der nicht dem entspricht, was er mündlich vereinbart hat, besser nicht unterschreiben sollte. Stattdessen lieber auf die mündliche Vereinbarung bestehen und ggf an einen Anwalt wenden? Nächstes Problem, sein Arbeitsrechtschutz gilt erst ab dem 14.02.2015, (3 Monate Wartezeit)

-- Editiert Dopavin am 25.01.2015 15:09

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Rechtsschutz hilft dir in diesem Fall ohnehin nicht, da die Streitursache vor Vertragsbeginn liegt; wohl aber wirst du Anspruch auf Beratung haben. Erstreiten wirst du deine Position eher nicht können; Arbeitgeber mögen nicht vor Gericht gezerrt werden und noch weniger unterliegen.
Ansonsten - moderat - auf den deiner Meinung nach so bestehenden Vertrag verweisen, dessen Mündlichkeit der Wirksamkeit keinen Abbruch tut, vielleicht schaut ja ein auch für dich akzeptabler Kompromiss raus.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

Als erstes stellt sich doch mal die wichtigste Frage: wie kann man was genau beweisen?

Die Antwort darauf ist die Basis für das weitere Vorgehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

quote:
Als erstes stellt sich doch mal die wichtigste Frage: wie kann man was genau beweisen?


Genau das ist sicherlich am Ende der Punkt, an dem es scheitert.

Abfolge ist:
Abteilungsleiterin schlägt Konditionen A (Sonderbonus im Dezember, neuer Vertrag mit Gehalt X ab 01.01.) dem AN vor.
AN lehnt ab und macht einen Gegenvorschlag Konditionen B (Sonderbonus im Dezember, neuer Vertrag mit Gehalt Y ab 01.01.) .
Es findet ein Gespräch zwischen Abteilungsleiterin, einer Person vom BR und dem Standortleiter statt, in dem man sich einigt.
Abteilungsleiterin teilt dem AN mit, dass die Konditionen B angenommen sind.
Ein Teil der Konditionen B (Sonderbonus im Dezember) wird gezahlt.
Ende Dezember wird die Abteilungsleiterin gekündigt.
Auf Nachfrage des AN beim Standortleiter erfolgt die Info, "der Vertrag" werde Mitte Januar unterschrieben.
Auf spätere Nachfrage beim BR erfolgt die Info, "der Vertrag" wäre ja in Arbeit und liege bei der Geschäftsführung zur Unterschrift.
Auf erneute Nachfrage beim BR auch nach den Konditionen erfährt der AN, dass angeblich ganz andere Konditionen vereinbart wurden. (niedriger als Gehalt X und Y)
Bis heute hat der AN keinen neuen Vertrag und wenn, weiß er noch nicht, wie der Inhalt ausschaut.

Wenn ich mir die Abfolge so anschaue, bin ich doch sehr skeptisch, was das Beweisen angeht.

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