Mündliche Ermahnung

19. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
elkeoncastle
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)
Mündliche Ermahnung

Hallo, ich hab folgendes Problem, ich habe von meiner Vorgesetzten eine mündliche Ermahnung wegen einer Arbeitspflichtverletzung erhalten, die mir in Schriftform übergeben wurde. Hier bezieht sie sich auf einen konkreten Vorfall, welcher auch unstrittig ist , da ich diesen Fehler gemacht habe. Sie behauptet jedoch in dem Schriftstück auch, dass ich wiederholt Anordnungen von ihr nicht befolgt habe und es deshalb zu dieser Ermahnung kam. Auf meine Nachfrage diesbezüglich konnte sie dies nicht konkretisieren sondern machte nur vage Aussagen, was ich angeblich schon alles falsch gemacht hätte. Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage, es gab auch bisher keine Gespräche mit ihr, in welchen es um Arbeitspflichtverletzungen von mir ging.Wer kann mir Ratschläge geben, wie ich mich verhalten soll? Zum nächsthöheren Vorgesetzten gehen ? Hinnehmen und abwarten ? Bin echt für jede Hilfe dankbar!!!

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Eine mündliche Ermahnung in Schriftform ?


quote:
Zum nächsthöheren Vorgesetzten gehen ?


Damit giesst man nur Öl ins Feuer. Und ob sich dieser Vorgesetze auf Seiten des AN stellt, ist wohl eher nicht zu erwarten.


quote:
Hinnehmen und abwarten ?


Ja und vor allem keine weiteren Arbeitspflichtverletzungen begehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Eine mündliche Ermahnung ist mündlich. Gemäß Schilderung wurde eine schriftliche Ermahnung erhoben, bei der ein mündliches Gespräch vorher stattfand in welchem dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben wird sich zum Fall zu äußern.

Sie können es zum einen so hinnehmen wie geschrieben, da es net mehr wie nen böser Zeigefinger ist und je länger der Fall zurückliegt um so weniger Rechtskraft besitzt

oder die Berichtigung auf die konkrete Arbeitspflichtverletzung verlangen

oder eine Gegendarstellung schreiben, die genauso zur Personalakte zu legen ist

oder über einen Anwalt die Berichtigung fordern

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

die ermahnung ist bekanntlich die geringste unter den arbeitsrechtlichen sanktionen. leider auch die, der am wenigsten beizukommen ist. ich wüsste nicht, dass man die berichtigung einer ermahnung oder gar die entfernung aus der akte gerichtlich durchsetzen kann - was für abmahnungen durchaus gilt.
also am besten gras über die sache wachsen lassen.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elkeoncastle
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Ein Gespräch vorher fand nicht statt. Meine Vorgesetzte kam zu mir in den Dienst, sagte sie müsse mit mir reden und legte mir die Ermahnung vor.Nach dem Motto friss oder stirb.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@firefighter0070

Welche Rechtskraft hat denn eine Ermahnung?


quote:
oder die Berichtigung auf die konkrete Arbeitspflichtverletzung verlangen


Wenn es sich um eine Abmahnung gehandelt hätte, dann würde man dann aus einer unwirksamen eine wirksame Abmahnung machen. Das kann doch nicht im Sinn des AN sein.


quote:
oder eine Gegendarstellung schreiben, die genauso zur Personalakte zu legen ist


Eine Gegendarstellung, wenn der AN bereits hier im Forum den Verstoss freimütig einräumt? Von "Gegendarstellungen" rate ich im Allgemeinen ab, da der AN dabei i.d.R. mehr oder weniger bewusst, den Verstoss auch noch zugibt.
Man sollte sich Notitzen für später zum Sachverhalt machen, diese aber nur für die eigenen Unterlagen.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
elkeoncastle
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke für die Antworten. Das Problem dabei ist, dass ich vor ca. einem halben Jahr gegen diese Vorgesetzte eine Beschwerde bei unserer Leitung gemacht habe,da ich von dieser Vorgesetzten vom ersten Tag an als die Böse betrachtet wurde, meine Fachlichkeit angezweifelt wurde und ständig versucht wurde, mich für Sachen verantwortlich zu machen, die andere verbockt haben. Leider ist es so, wie sicher bei den meisten heutzutage, dass keiner aus unserem Team den Mund aufmacht, weil er Angst hat, den Job zu verlieren. Diese Beschwerde ist von mir noch nicht zurückgenommen, das habe ich bei unserem Vorstand damit begründet, dass ich erst abwarten möchte, wie sich das Verhältnis entwickelt. Das verhältnis zu der Vorgesetzten ist dadurch logischerweise nicht das Beste. Ein Kollege, der die Beschwerde damals mit mir eingelegt hatte, ist bereits versetzt worden und hat eine Abmahnung erhalten obwohl sich mittlerweile herausgestellt hat, dass sich das Verhältnis in keinster Weise innerhalb unserer Einrichtung verbessert hat, dies ist auch der Leitung bekannt, und der Kollege nicht der " Böse" und verantwortlich für die damalige Situation war. Ich bin ein Mensch, der ehrlich seine Meinung sagt, was ja aber heute nicht erwünscht ist. Meine Vorgesetzte versucht nun natürlich, mit aller Macht mich auch aus dem Team zu kriegen. Ich bin Ü50, meine Arbeitsstelle ist um die Ecke, ich brauche den Job und mach ihn auch gern, was anderes finde ich in unserer Region nicht. Deshalb suche ich Rat, es kann doch nicht sein, dass man fertiggemacht wird, nur weil man ehrlich und direkt ist.


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

nun - wir leben immer noch in einem land, in dem untergebene es schwer haben, gegen vorgesetzte zu intervenieren, selbst wenn sie hundertmal recht haben. erst wenn der schaden für den betrieb nicht mehr zu übersehen ist, maßregelt man vielleicht auch vorgesetzte. in meiner ganzen zeit als br habe ich es genau 1 mal erlebt, dass ein vorgesetzter abberufen wurde, ansonsten können vorgesetzte u.u.: falsche zeugnis ablegen gg MA, protokolle fälschen, sie brauchen keine ahnung zu haben über die rechte anderer, dürfen sich aufführen wie die axt im walde usw. - wer einmal in einer gewissen position ist, kann sich sicher fühlen.

du weißt also, dass sie dich auf dem kieker hat.

ich empfehle dir, tagebuch zu führen und alles und jedes zu dokumentieren. 'alles' meint: alles, jedes vorkommnis. das negatve, wie du es andeutest, aber auch positives, damit das nicht unterschlagen wird.
das problem, das ich sehe: viele werden dünnhäutig und regen sich dann auch über dinge auf, für die sie nun wirklich nicht verantwortlich sind. und dann wird es immer schwerer, im betrieb zu (über)leben - desensibilisierung ist also durchaus angesagt.


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
wie ich mich verhalten soll? Zum nächsthöheren Vorgesetzten gehen ?

War denn Ihre direkte Vorgesetzte überhaupt befugt eine "Ermahnung" auszusprechen?

Üblicherweise ist nur derjenige Vorgesetzte dazu berechtigt, der auch berechtigt ist, Sie abzumahnen oder zu kündigen!

Ansonsten kann sich Ihre Vorgesetzte die "mündliche Ermahnung in Schriftform" einfach als Merkzettel über ein stattgehabtes Kritikgespräch abheften - das war es dann aber auch.

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