Mündliche Gehaltsabsprache Arbeit ohne Vertrag

27. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
newther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mündliche Gehaltsabsprache Arbeit ohne Vertrag

Hallo
ich habe mittlerweile 1 1/2 Monate in der Firma gearbeitet und erst jetzt kommt der Vertrag
im Vorstellungsgespräch (2 weitere Bewerber waren anwesend) wurde eine Gehaltszusage von 8 Euro mit Nachtzuschlag 1,20 gemacht im grade angekommenen Vertrag ist der Gesamtlohn 8 Euro ich bin mir sicher das ich mich im Vorstellungsgespaech nicht verhört habe da ich explizit nach gefragt habe (8 Euro plus 1,20 sprich 9 Euro pro Stunde)
habt ihr einen Rat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

habt ihr einen Rat? Gewiß doch - Nachtschichtzuschlag steht Ihnen gesetzlich zu (§ 6(5) ArbZG ). Sie können ihn also einklagen, wenn Sie sich mit Ihrem AG anlegen wollen. Und wenn Sie das nicht wollen, dann ist auch völlig egal, was Sie beim Vorstellungsgespräch gehört haben...
By the way dürfte ein Lohn von 8 Euro ab 2015 ohnehin nicht mehr zulässig sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
newther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Darstellung war wohl etwas schwamming mit gesamt Lohn war Lohn sowie Nacht Zuschlag gemeint

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja und? Mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro, der ab 2015 gilt, ist auch der Lohn ohne Nachtzuschläge gemeint. Und der Rest steht doch schon da - Nachtzuschläge dürfen Sie einfordern. 15 % sind da eher zuwenig - deutsche Gerichte gehen üblicherweise von 25 % aus: http://germanblogs.de/nachtarbeit-zuschlaege-und-gesetzeslage/

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wobei man sich entscheiden müsste ob man in der Probezeit bereits klagt ...

Ich nehme an, das eine solche vereinbart wurde?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass der Fragesteller jetzt schon an 2015 denkt.

Ich habe ihn so verstanden: besprochen wurden 8 Euro + 1,20 Euro Nachtzuschlag. Jetzt gibts es aber 6,95 Euro + 1,05 Euro Nachtzuschlag. Und ich gehe mal davon aus, dass die Arbeit ausschließlich in der Nacht stattfindet, da er fest mit dem Zuschlag kalkuliert.

Ist natürlich nicht viel Geld und wenn es anders besprochen wurde auch eine *******erei. Allerdings stellt sich immer die Frage, wie man es beweisen will und wie lange man den Job noch machen will.

Übrigens gibt es bei uns auch nur 15% Nachtzuschlag. Und das tarifvertraglich. Ist im Gesetz natürlich auch sehr schwamming ausgedrückt. Aber besser ein anständiger Grundlohn und nur ein kleiner Zuschlag. Sonst ist der Aufschrei beim Arbeitslosengeld und / oder der Rente zu groß!

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