Mündliche Job Zusage dann absage

9. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündliche Job Zusage dann absage

Guten Tag

Ich hatte einen Vorstellungsgespräch bei einem städtischen Unternehmen.

Nach dem Gespräch sagte die personalleitung das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kann . Es wurde noch keinen Betrag geschlossen.

Ich habe aber 2 Zettel bekommen

1. Checkliste für die personalakte- Einstellung

Da steht das ich verschiedene Belege besorgen muss

Wie Bescheinigung der Krankenkasse, führungszeugniss Bankverbindung usw

2. Informationsblatt

Da steht was ich verdiene , was ich für Zuschläge bekomme und wer die Ansprechpartner sind

Würde das als Beweis zählen das die vorhatten mich einzustellen?

LG und danke für die Einschätzung

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Würde das als Beweis zählen das die vorhatten mich einzustellen?


Nö.

Denn wenn das Fürhungszeugnis z.B. nicht sauber wäre, dann würde man ja auch nicht eingestellt.

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#2
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Denn wenn das Fürhungszeugnis z.B. nicht sauber wäre, dann würde man ja auch nicht eingestellt.


Es steht ja nicht nur das führungszeugniss drin. Da steht das ich mehrere Sachen besorgen muss .

Oben steht Checkliste für personalakte-einstellung

Und führungszeugniss ist sauber

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#3
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Und führungszeugniss ist saube


Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden

Signatur:

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#4
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Und führungszeugniss ist saube


Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden

Signatur:

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#5
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Und führungszeugniss ist saube


Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden

Signatur:

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden
Komische Aussage.

Klar kann schon ein Vertrag geschlossen worden sein. Nur noch kein schriftlicher.

Zitat (von nichtwar):
Nach dem Gespräch sagte die personalleitung das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kann .
Ds hört sich für mich so an, wie ein mündlicher Arbeitsvertrag. Fraglich ist nur, wie sich das beweisen lässt.

Andersherum kann der AG auch schon vor Vertragsbeginn kündigen ...

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#7
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

In meinen Augen ist es ein mündlicher Arbeitsvertrag und den Beweis was ich alles besorgen soll habe ich ja nun auch . Deswegen die Frage ist ob dies als Beweis gültig wäre

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6404 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich sehe keinen mündlichen Vertrag ... um das zu beurteilen fehlen mir noch Infos...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
In meinen Augen ist es ein mündlicher Arbeitsvertrag und den Beweis was ich alles besorgen soll habe ich ja nun auch . Deswegen die Frage ist ob dies als Beweis gültig wäre


Das ist nur kein Beweis, dass es eine mündliche Jobzusage gibt.

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#10
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Komische Aussage.

Klar kann schon ein Vertrag geschlossen worden sein.


Können tut so manches. Allein der Fragesteller hat bisher in keiner Weise die Existenz eines mündlichen Vertrages argumentieren können.
Die erwähnten Unterlagen sind es nicht - im Gegenteil, sie sind klassische Unterlagen, die vor Vertragsschluss zur weiteren Prüfung vorliegen sollen.

Signatur:

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#11
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Komische Aussage.

Klar kann schon ein Vertrag geschlossen worden sein.


Können tut so manches. Allein der Fragesteller hat bisher in keiner Weise die Existenz eines mündlichen Vertrages argumentieren können.
Die erwähnten Unterlagen sind es nicht - im Gegenteil, sie sind klassische Unterlagen, die vor Vertragsschluss zur weiteren Prüfung vorliegen sollen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Können tut so manches. Allein der Fragesteller hat bisher in keiner Weise die Existenz eines mündlichen Vertrages argumentieren können.
Die erwähnten Unterlagen sind es nicht - im Gegenteil, sie sind klassische Unterlagen, die vor Vertragsschluss zur weiteren Prüfung vorliegen sollen.


Doch das habe ich, die personalleitung sagte ich soll schon bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen werde dann zum 15.11.21 eingestellt . Auch würde mir gesagt das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme

Das ist für mich einen mündlichen Vertrag oder eine willenserklärung

Und dazu noch die geforderten Unterlagen

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#13
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
t . Auch würde mir gesagt das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme


Du irrst.
Sie haben gesagt, dass du einen Vertrag BEKOMMST. Das ist eine Absichtserklärung.
Hätten Sie gesagt, dass du mit der Einigung einen Vertrag HAST, wäre deine Ansicht (die dann von dir zu beweisen wäre) richtig.

Signatur:

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8449 Beiträge, 4046x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Doch das habe ich,
Wenn du damit meinst, du hättest einen zeugen, vergiss es lieber, denn dieser wird sich sicherlich an nichts konkretes erinnern können...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Du irrst.
Sie haben gesagt, dass du einen Vertrag BEKOMMST. Das ist eine Absichtserklärung.
Hätten Sie gesagt, dass du mit der Einigung einen Vertrag HAST, wäre deine Ansicht (die dann von dir zu beweisen wäre) richtig


Ja und das ist einen mündlichen Arbeitsvertrag, auch die Aufforderung schon zu kündigen das ich zum genannten Termin eingestellt werde

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30421 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
dann absage
Verrate doch bitte, wer wann und wie abgesagt hat.



Hast du schon gekündigt?


-- Editiert von Anami am 09.10.2021 12:14

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Verrate doch bitte, wer wann und wie abgesagt hat.



Hast du schon gekündigt?


Also ich war am 7.10 beim Vorstellungsgespräch

Dann sagte die personalleitung kündigen sie und wie stellen Sie zum 15.11 ein

Habe personalbogen ausgefüllt und diese Information was ich verdiene wer die Ansprechpartner sind wieviel Urlaub usw

Dann diese Checkliste personalakte einstellung

Daraufhin bin ich am 8.10 zu meinem Arbeitgeber und habe um Aufhebubgsvertrag gebeten und den auch bekommen

2 Std später kam der Anruf das ich nicht eingestellt werde

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 31x hilfreich)

Warum kündigt man auf Zuruf - ohne, dass irgendwas (schriftlich) fixiert ist..?

Gab es eine Begründung für die telefonische Absage? Wie wurde formuliert?

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#19
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Daraufhin bin ich am 8.10 zu meinem Arbeitgeber und habe um Aufhebubgsvertrag gebeten und den auch bekommen


Hoffentlich noch nicht beidseitg unterschrieben. Man kündigt ja auch nicht seine Wohnung ohne eine neue fest zu haben, war unklug von dir

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß das es unklug war, aber dachte die Stadt würde zu ihrem Wort stehen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30421 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Daraufhin bin ich am 8.10 zu meinem Arbeitgeber und habe um Aufhebubgsvertrag gebeten und den auch bekommen
Du kannst versuchen, am Montag beim jetzigen AG alles rückgängig zu machen.

Das ging ja alles wirklich blitzschnell.
Die Stadt hat vermutlich in deinen Unterlagen etwas gefunden, was nun die Einstellung verhindert.

V-Gespräch am 7.10.
alle Unterlagen am 7.oder 8. bei der Stadt vorgelegt.
Am 8. schon den Aufhebungsvertrag angesprochen und bekommen.


Zitat (von nichtwar):
Dann sagte die personalleitung kündigen sie und wie stellen Sie zum 15.11 ein
Ich glaube nicht, dass die P-Leitung sagt, dass man kündigen soll.

Dass nach Bewerbung, V-Gespräch und Zusage eine Stadtverwaltung per Anruf absagt---noch dazu ohne Begründung---klingt für mich auch total unglaubwürdig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116151 Beiträge, 39212x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Deswegen die Frage ist ob dies als Beweis gültig wäre

Das entscheidet ein Gericht.

Jedenfalls erkenne ich aus der Schilderung heraus nicht, das hier bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Alles was ich lesen kann, sind die typischen Handlungen um zu prüfen, um einen Arbeitsvertrag / eine Einstellung vorzubereiten. Alles was diese Schriftstücke und die Aussage zu beweisen scheinen, ist die Absicht einen eventuell einstellen zu wollen, mehr nicht.



Zitat (von nichtwar):
Ja und das ist einen mündlichen Arbeitsvertrag, auch die Aufforderung schon zu kündigen das ich zum genannten Termin eingestellt werde

Es steht Dir frei, diese Meinung vor einem Gericht entsprechend darzulegen.

Man sollte sich dabei auch bewusst sein, das der Arbeitsvertrag wohl eine Probezeit enthält und das die Wahrscheinlichkeit einer Probezeitkündigung dann recht hoch ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Du irrst.
Sie haben gesagt, dass du einen Vertrag BEKOMMST. Das ist eine Absichtserklärung.
Hätten Sie gesagt, dass du mit der Einigung einen Vertrag HAST, wäre deine Ansicht (die dann von dir zu beweisen wäre) richtig.
Vollkommener Unfug.

Zitat (von Harry van Sell):
Jedenfalls erkenne ich aus der Schilderung heraus nicht, das hier bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Ich erkenne das schon, wenn ich dem TE glaube.
Zitat (von nichtwar):
Doch das habe ich, die personalleitung sagte ich soll schon bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen werde dann zum 15.11.21 eingestellt . Auch würde mir gesagt das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich erkenne das schon, wenn ich dem TE glaube


Danke , warum soll ich Quatsch erzählen ?

Aber die Frage ist wie ich das Beweise

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Aber die Frage ist wie ich das Beweise


Das ist das Problem, das wird man nicht beweisen können und der "sprachliche Unterschied" zwischen einer wirklichen Zusage und einer bedingte Zusage ist. Hinsichtlich der überreichten Belege sind das überwiegend Belege die eher auf einen abgeschlossenen Bewerbungsprozess hindeuten, allerdings spricht die Anforderung eines Führungszeugnisses nicht unbedingt dafür.

Selbst wenn ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam abgeschlossen sein sollte, ggf. ein Arbeitsgericht dies so auslegt, und er AG ein mittlerweile wohl ungewolltes Arbeitsverhältnis aufnimmt. Keine hinderte den AG daran das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Ich würde also als erstes noch einmal auf den AG zugehen und um Aufklärung bitten warum man auf einmal keinen Arbeitsvertrag mehr abschließen will.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 169x hilfreich)

Hast du denn mal gefragt, warum sie sich jetzt wieder anders entschieden haben? Denn du hast ja jetzt gekündigt und sie hätten (!) ja gesagt, dass du bei deinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30421 Beiträge, 5439x hilfreich)

Du wirst nicht beweisen können, dass dir der Personaler im V-Gespräch sagte, dass du kündigen sollst.
Alles andere brauchst du nicht beweisen. Der Personaler wird das sogar bestätigen.

Dein Problem dürfte vielmehr sein, deinen bisherigen AG zu überzeugen, dass der am 8.10. schnell vereinbarte Aufhebungsvertrag doch bitte aufgehoben/zurückgenommen wird. Weil es mit dem anderen Job leider doch nicht klappt.
Konzentriere dich doch darauf---ab morgen.
--------------------------------------------

Zitat (von Daskalos):
Hast du denn mal gefragt,
Das ging alles von Donnerstag bis Freitag. Ab morgen geht das mit dem Fragen. Denn freitags ab eins, macht dort jeder seins.
;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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