Guten Tag
Ich hatte einen Vorstellungsgespräch bei einem städtischen Unternehmen.
Nach dem Gespräch sagte die personalleitung das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kann . Es wurde noch keinen Betrag geschlossen.
Ich habe aber 2 Zettel bekommen
1. Checkliste für die personalakte- Einstellung
Da steht das ich verschiedene Belege besorgen muss
Wie Bescheinigung der Krankenkasse, führungszeugniss Bankverbindung usw
2. Informationsblatt
Da steht was ich verdiene , was ich für Zuschläge bekomme und wer die Ansprechpartner sind
Würde das als Beweis zählen das die vorhatten mich einzustellen?
LG und danke für die Einschätzung
Mündliche Job Zusage dann absage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatWürde das als Beweis zählen das die vorhatten mich einzustellen? :
Nö.
Denn wenn das Fürhungszeugnis z.B. nicht sauber wäre, dann würde man ja auch nicht eingestellt.
ZitatDenn wenn das Fürhungszeugnis z.B. nicht sauber wäre, dann würde man ja auch nicht eingestellt. :
Es steht ja nicht nur das führungszeugniss drin. Da steht das ich mehrere Sachen besorgen muss .
Oben steht Checkliste für personalakte-einstellung
Und führungszeugniss ist sauber
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ZitatUnd führungszeugniss ist saube :
Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden
ZitatUnd führungszeugniss ist saube :
Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden
ZitatUnd führungszeugniss ist saube :
Das spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden
Komische Aussage.ZitatDas spielt keine Rolle. Die Unterlagen sind eindeutig dazu da, eine Einstellung vorzubereiten. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden :
Klar kann schon ein Vertrag geschlossen worden sein. Nur noch kein schriftlicher.
Ds hört sich für mich so an, wie ein mündlicher Arbeitsvertrag. Fraglich ist nur, wie sich das beweisen lässt.ZitatNach dem Gespräch sagte die personalleitung das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kann . :
Andersherum kann der AG auch schon vor Vertragsbeginn kündigen ...
In meinen Augen ist es ein mündlicher Arbeitsvertrag und den Beweis was ich alles besorgen soll habe ich ja nun auch . Deswegen die Frage ist ob dies als Beweis gültig wäre
Ich sehe keinen mündlichen Vertrag ... um das zu beurteilen fehlen mir noch Infos...
ZitatIn meinen Augen ist es ein mündlicher Arbeitsvertrag und den Beweis was ich alles besorgen soll habe ich ja nun auch . Deswegen die Frage ist ob dies als Beweis gültig wäre :
Das ist nur kein Beweis, dass es eine mündliche Jobzusage gibt.
ZitatKomische Aussage. :
Klar kann schon ein Vertrag geschlossen worden sein.
Können tut so manches. Allein der Fragesteller hat bisher in keiner Weise die Existenz eines mündlichen Vertrages argumentieren können.
Die erwähnten Unterlagen sind es nicht - im Gegenteil, sie sind klassische Unterlagen, die vor Vertragsschluss zur weiteren Prüfung vorliegen sollen.
ZitatKomische Aussage. :
Klar kann schon ein Vertrag geschlossen worden sein.
Können tut so manches. Allein der Fragesteller hat bisher in keiner Weise die Existenz eines mündlichen Vertrages argumentieren können.
Die erwähnten Unterlagen sind es nicht - im Gegenteil, sie sind klassische Unterlagen, die vor Vertragsschluss zur weiteren Prüfung vorliegen sollen.
ZitatKönnen tut so manches. Allein der Fragesteller hat bisher in keiner Weise die Existenz eines mündlichen Vertrages argumentieren können. :
Die erwähnten Unterlagen sind es nicht - im Gegenteil, sie sind klassische Unterlagen, die vor Vertragsschluss zur weiteren Prüfung vorliegen sollen.
Doch das habe ich, die personalleitung sagte ich soll schon bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen werde dann zum 15.11.21 eingestellt . Auch würde mir gesagt das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme
Das ist für mich einen mündlichen Vertrag oder eine willenserklärung
Und dazu noch die geforderten Unterlagen
Zitatt . Auch würde mir gesagt das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme :
Du irrst.
Sie haben gesagt, dass du einen Vertrag BEKOMMST. Das ist eine Absichtserklärung.
Hätten Sie gesagt, dass du mit der Einigung einen Vertrag HAST, wäre deine Ansicht (die dann von dir zu beweisen wäre) richtig.
Hallo
Wenn du damit meinst, du hättest einen zeugen, vergiss es lieber, denn dieser wird sich sicherlich an nichts konkretes erinnern können...Zitat:Doch das habe ich,
ZitatDu irrst. :
Sie haben gesagt, dass du einen Vertrag BEKOMMST. Das ist eine Absichtserklärung.
Hätten Sie gesagt, dass du mit der Einigung einen Vertrag HAST, wäre deine Ansicht (die dann von dir zu beweisen wäre) richtig
Ja und das ist einen mündlichen Arbeitsvertrag, auch die Aufforderung schon zu kündigen das ich zum genannten Termin eingestellt werde
Verrate doch bitte, wer wann und wie abgesagt hat.Zitatdann absage :
Hast du schon gekündigt?
-- Editiert von Anami am 09.10.2021 12:14
ZitatVerrate doch bitte, wer wann und wie abgesagt hat. :
Hast du schon gekündigt?
Also ich war am 7.10 beim Vorstellungsgespräch
Dann sagte die personalleitung kündigen sie und wie stellen Sie zum 15.11 ein
Habe personalbogen ausgefüllt und diese Information was ich verdiene wer die Ansprechpartner sind wieviel Urlaub usw
Dann diese Checkliste personalakte einstellung
Daraufhin bin ich am 8.10 zu meinem Arbeitgeber und habe um Aufhebubgsvertrag gebeten und den auch bekommen
2 Std später kam der Anruf das ich nicht eingestellt werde
Warum kündigt man auf Zuruf - ohne, dass irgendwas (schriftlich) fixiert ist..?
Gab es eine Begründung für die telefonische Absage? Wie wurde formuliert?
ZitatDaraufhin bin ich am 8.10 zu meinem Arbeitgeber und habe um Aufhebubgsvertrag gebeten und den auch bekommen :
Hoffentlich noch nicht beidseitg unterschrieben. Man kündigt ja auch nicht seine Wohnung ohne eine neue fest zu haben, war unklug von dir
Ich weiß das es unklug war, aber dachte die Stadt würde zu ihrem Wort stehen
Du kannst versuchen, am Montag beim jetzigen AG alles rückgängig zu machen.ZitatDaraufhin bin ich am 8.10 zu meinem Arbeitgeber und habe um Aufhebubgsvertrag gebeten und den auch bekommen :
Das ging ja alles wirklich blitzschnell.
Die Stadt hat vermutlich in deinen Unterlagen etwas gefunden, was nun die Einstellung verhindert.
V-Gespräch am 7.10.
alle Unterlagen am 7.oder 8. bei der Stadt vorgelegt.
Am 8. schon den Aufhebungsvertrag angesprochen und bekommen.
Ich glaube nicht, dass die P-Leitung sagt, dass man kündigen soll.ZitatDann sagte die personalleitung kündigen sie und wie stellen Sie zum 15.11 ein :
Dass nach Bewerbung, V-Gespräch und Zusage eine Stadtverwaltung per Anruf absagt---noch dazu ohne Begründung---klingt für mich auch total unglaubwürdig.
ZitatDeswegen die Frage ist ob dies als Beweis gültig wäre :
Das entscheidet ein Gericht.
Jedenfalls erkenne ich aus der Schilderung heraus nicht, das hier bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Alles was ich lesen kann, sind die typischen Handlungen um zu prüfen, um einen Arbeitsvertrag / eine Einstellung vorzubereiten. Alles was diese Schriftstücke und die Aussage zu beweisen scheinen, ist die Absicht einen eventuell einstellen zu wollen, mehr nicht.
ZitatJa und das ist einen mündlichen Arbeitsvertrag, auch die Aufforderung schon zu kündigen das ich zum genannten Termin eingestellt werde :
Es steht Dir frei, diese Meinung vor einem Gericht entsprechend darzulegen.
Man sollte sich dabei auch bewusst sein, das der Arbeitsvertrag wohl eine Probezeit enthält und das die Wahrscheinlichkeit einer Probezeitkündigung dann recht hoch ist ...
Vollkommener Unfug.ZitatDu irrst. :
Sie haben gesagt, dass du einen Vertrag BEKOMMST. Das ist eine Absichtserklärung.
Hätten Sie gesagt, dass du mit der Einigung einen Vertrag HAST, wäre deine Ansicht (die dann von dir zu beweisen wäre) richtig.
Ich erkenne das schon, wenn ich dem TE glaube.ZitatJedenfalls erkenne ich aus der Schilderung heraus nicht, das hier bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt. :
ZitatDoch das habe ich, die personalleitung sagte ich soll schon bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen werde dann zum 15.11.21 eingestellt . Auch würde mir gesagt das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme :
ZitatIch erkenne das schon, wenn ich dem TE glaube :
Danke , warum soll ich Quatsch erzählen ?
Aber die Frage ist wie ich das Beweise
Danke
ZitatAber die Frage ist wie ich das Beweise :
Das ist das Problem, das wird man nicht beweisen können und der "sprachliche Unterschied" zwischen einer wirklichen Zusage und einer bedingte Zusage ist. Hinsichtlich der überreichten Belege sind das überwiegend Belege die eher auf einen abgeschlossenen Bewerbungsprozess hindeuten, allerdings spricht die Anforderung eines Führungszeugnisses nicht unbedingt dafür.
Selbst wenn ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam abgeschlossen sein sollte, ggf. ein Arbeitsgericht dies so auslegt, und er AG ein mittlerweile wohl ungewolltes Arbeitsverhältnis aufnimmt. Keine hinderte den AG daran das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Ich würde also als erstes noch einmal auf den AG zugehen und um Aufklärung bitten warum man auf einmal keinen Arbeitsvertrag mehr abschließen will.
Hast du denn mal gefragt, warum sie sich jetzt wieder anders entschieden haben? Denn du hast ja jetzt gekündigt und sie hätten (!) ja gesagt, dass du bei deinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kannst.
Du wirst nicht beweisen können, dass dir der Personaler im V-Gespräch sagte, dass du kündigen sollst.
Alles andere brauchst du nicht beweisen. Der Personaler wird das sogar bestätigen.
Dein Problem dürfte vielmehr sein, deinen bisherigen AG zu überzeugen, dass der am 8.10. schnell vereinbarte Aufhebungsvertrag doch bitte aufgehoben/zurückgenommen wird. Weil es mit dem anderen Job leider doch nicht klappt.
Konzentriere dich doch darauf---ab morgen.
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Das ging alles von Donnerstag bis Freitag. Ab morgen geht das mit dem Fragen. Denn freitags ab eins, macht dort jeder seins.ZitatHast du denn mal gefragt, :

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