Guten Morgen,
eine bekannte fühlte sich bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber sehr unwohl und sucht nach einer neuen Stelle. Nach Vorstellungsgespräch und Probearbeiten gab es eine mündliche Zusage mit Arbeitsbeginn ab 01. November. Daten wie Sozialversicherungsnummer, etc. für den Vertrag wurden bereits mitgeteilt.
Da es noch ein aktuelles Arbeitsverhältnis mit Kündigungsfrist gab, musste meine Bekannte bereits kündigen.
Nun gibt es vom "zukünftigen" Arbeitgeber keine Reaktionen mehr, mehrfach angerufen und die zugesicherten Rückrufe des Geschäftsführer fanden nicht statt.
Um nicht Arbeitslos zu werden, hat meine bekannte versucht die Kündigung zurückzuziehen, jedoch spielt der aktuelle Arbeitgeber nicht mit und am 01. November ist sie Arbeitslos.
Gibt es eine rechtliche Bindung an einer mündlichen Zusage? Kann der "eigentlich zukünftige" Arbeitgeber für den finanziellen Schaden der ihr nun entsteht zur Rechenschaft gezogen werden?
Vielen Dank
Mündliche Jobzusage - Kein Vertrag erhalten
18. Oktober 2015
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Frage vom 18. Oktober 2015 | 12:18
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Mündliche Jobzusage - Kein Vertrag erhalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2015 | 12:46
Von
Status: Legende (18420 Beiträge, 6760x hilfreich)
/// Gibt es eine rechtliche Bindung an einer mündlichen Zusage?
Im Prinzip: JA. Arbeitsverträge können auch mündlich zustande kommen - und ein mündlicher Vertrag muss nicht einmal schlechter sein als ein schriftlicher. Problematisch wird es dann, wenn eine Seite die mündliche Absprache leugnet. Dann wird es eine Frage der Beweisbarkeit. Aber noch ist nichts passiert, wenn man von der Beunruhigung absieht, dass es keine Reaktionen gibt. Der Schaden entsteht tatsächlich erst am oder ab dem 1.11.
Hier gibt es noch eine Hoffnung: dass deine Bekannte einfach am 1. 11. hingeht, um bei der neuen Firma zu arbeiten.
-- Editiert von blaubär+ am 18.10.2015 12:47
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