Nach der Schule hatte mein Sohn über freiwilliges soziales Jahr (FSJ) ein Jahr im Krankenhaus gearbeitet.
Dort hatte er bereits seit 5 Monaten bei einer Studie gearbeitet.
Das Krankenhaus hatte ihn anschließend befristet mit einen Arbeitsvertrag übernommen.
Im Arbeitsvertrag hat er eine Probezeit von 6 Wochen, welche seit gestern abgelaufen ist.
4 Tage vor Ablauf der Probezeit wurde er zu einem Mitarbeitergespräch geladen.
Hier wurde ihm mündlich mitgeteilt das er respektlos und unmotiviert ist und somit gekündigt wird.
Schriftlicher Kündigung liegt keine vor.
Auschlaggebend war eine Chefin, welche aus einem anderen Teil des Krankenhauses abgezogen und dort eingesetzt wurde.
Sie machte Fehler und mein Sohn wies sie darauf hin.
Das war wahrscheinlich zuviel!
Bis dato davor kam es nie zu einer Bemängelung seiner Arbeit und auch positive Resonanz.
Er ging verschnupft zur Arbeit, worauf hin sie ihn sofort nach Hause schickte und in der Woche darauf, als er wieder da war, kam gleich die Meldung mit dem Mitarbeitergespräch aus dem die mündliche Kündigung dann resultiert ist.
Er hat keinen Rechtsschutz und möchte aber seinen Job behalten, auch weil es ihm Spaß macht.
Gegenwärtig ist er nach der unerwarteten Hiobsbotschaft eher depressiv veranlagt.
Sollte er einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen?
Ist so etwas ohne schriftliche Kündigung möglich?
Sollte er seinen Arbeitgeber wegen den Mißstände via Einschreiben anschreiben?
Ja ich weiß sind einige Fragen, bin aber keine Juristin!
LG
Fiona
Mündliche Kündigung in Probezeit welche jetzt abgelaufen ist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Schriftlicher Kündigung liegt keine vor.
.... und somit auch keine Kündigung. Denn die Schriftform ist hier Wirksamkeitsvoraussetzung.
Dein Sohn sollte folglich weiter hingehen und seine Arbeitskraft anbieten, auch auf das Risiko hin, dass man ihn wieder nach Hause schickt.
Allerdings muss er sich gleichwohl darauf einstellen, dass eine Kündigung kommt, dann allerdings mit den üblichen Fristen. Zwar kann er gegen die vorgehen, aber wenn der Wille seitens des AG fest ist, sich zu trennen, wird er dort keine Zukunft haben, zumindest keine gute. Ggf. ist noch eine kleine Abfindung drin, aber das war's dann vmtl. auch.
ZitatIst so etwas ohne schriftliche Kündigung möglich? :
Nein, schriftliche Kündigung ist Pflicht.
Da es derzeit also gar keine Kündigung gibt, ganz normal zur Arbeit gehen.
Eventuell ist auch gar keine Kündigung möglich, da müsste man mal in den Vertrag schauen was dort zu dem Thema drin steht.
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Sein Job ist eine Studie und der Arbeitsvertrag ist befristet bis 31.3.2019
Mein Sohn ist gerade auf Wartesemester.
Die Studie würde ihn zusätzlich Punkte bringen, da gerade in diesem Bereich.
Ab April oder September ist es für ihn wichtig eine Ausbildung zu beginnen.
Daher weiß ich nicht, ob sich der Aufwand für seinen AG überhaupt lohnen würde?
LG
Fiona
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