Mündliche Verdachtskündigung

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
kelebek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Verdachtskündigung

ich wurde gestern fristlos gekündigt mit der begründung verdacht der unterschlagung. war heute auch beim anwalt der meinte das es sich hier um eine verdachtskündigung handelt.

nach einer invturzählung fehlt angeblich ein sehr hoher Warenbestand (lt. ausage 1 LKW voll) daraufhin wurde ich beschuldigt irgendetwas mit der sache zu tun zu haben da ich der filialverantwortliche bin. wie kann ich mich gegen diese vorwürfe wehren?? ich kann dieses angebliche defizit nicht erklären. wer weiß rat.
ach ja, die kündigung erfolgte mündlich, muss da noch eine schriftliche folgen?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
wie kann ich mich gegen diese vorwürfe wehren?? ich kann dieses angebliche defizit nicht erklären. wer weiß rat.


kelebek sorry, aber wie soll aus der Ferne da jemand was raten ohne jegliche Hintergrundkenntnisse? Es ist schon besser, wenn du das alles mit deinem Anwalt besprichst, der wird am besten wissen, wie du dich verhalten solltest. Hat er nichts gesagt dazu? Hat der Arbeitgeber die Polizei eingeschaltet?

Soviel kann man sagen, dass eine mündliche Kündigung ungültig ist, aber der Arbeitgebr hat 14 Tage ab Kenntnis des Vorfalls Zeit dir eine schriftliche Kündigung zu geben.

Um welchen Wert gehts denn bei der Sache?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kelebek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

angeblich handelt es sich um 8000,- €

wenn der arbeitgeber 14 tage zeit hat die schriftliche kündigung zu schreiben ab wann ist die dann gültig?

mein anwalt meint ich solle erst auf die schriftliche kündigung warten was die schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ohne schriftliche Kündigung können Sie im Moment sowieso nichts unternehmen. Ob die schriftliche Kündigung dann wirksam wird, sollten Sie von einem Arbeitsgericht klären lassen. Somit gibt es keinen Zeitpunkt, den man hier nennen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Sorry, ich hatte vergessen zu schreiben, dass die 14 Tage sich darauf beziehen -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__626.html

(steht zwar was von 'zwei Wochen', aber das ist in dem Fall das gleiche)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kelebek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

habe nun die schriftliche kündigung bekommen, da steht aber keine Begründung drin. nur das das arbeitsverhäldnis fristlos zum 11.10. gegündigt wird, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.
was bedeutet hilfsweise fristgerecht??????

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Eine Begründung muss auch nicht im Kündigungsschreiben stehen, aber ist auf Verlangen schriftlich nachzureichen.

'Hilfsweise fristgerecht' ist so eine Art Formel, wenn sich der Arbeitgeber nicht 100%ig sicher ist, ob er mit einer fristlosen Kündigung durchkommt, wenn er gleichzeitig fristgerecht kündigt (was mit dem 'hilfsweise fristgercht ausgedrückt wird), dann muss er nicht nochmal ne ordentliche Kündigung 'hinterher schieben', wenn ein Arbeitsgericht entscheidt, dass die fristlose Kü. nichtig/ungültig ist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.654 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.742 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.