Mündliche Vereinbarung gültig?

18. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Observator
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Vereinbarung gültig?

folgender Fall:

A (Geschäftsführer im eigenen Unternehmer) bietet B (ebenfalls GF im eigenen Unternehmen) eine Tätigkeit in seiner Firma an. Es geht darum, A's Firma wieder auf die Beine zu stellen und vor der drohenden Insolvenz zu retten. A erläutert ggü. B das große Potenzial, das in der Firma stecke, es müsse nur endlich mal richtig umgesetzt werden. Dazu brauche A den B. B vertraut aufgrund umfangreicher Erklärungen von A auf dessen Integrität und sagt spontan zu. Ein Vertrag zwischen beiden, der alles genau regelt, gibt es nicht, soll aber später nachgeholt werden, so A. Auch hier vertraut B auf A's Wort. B fängt also umgehend bei A an und versucht nach Kräften, A's Unternehmen strukturell zu verbessern, immer noch darauf vertrauend, dass A eine vertragliche Regelung erstellen wird, was die Zusammenarbeit mit B betrifft. Gelegentliche Fragen von B an A in diesem Punkt werden zwar grundsätzlich bejaht und auch für die Zukunft positiv beantwortet, bleiben aber dennoch folgenlos. Nach einigen Monaten, in denen B für A's Firma aktiv war, erklärt A, er wolle lieber wieder ohne B weitermachen, was aber nicht mit der Qualität von B's Arbeit zu tun hat, sondern mit einem grundsätzlichen Stimmungs- und Richtungswechsel bei A. B erklärt A, dass es aufgrund dieser neuen Konstellationen und Überlegungen (nämlich dass A alleine weitermachen will) nicht zu einer kostenlosen Überlassung der von B in den Monaten zuvor erbrachten Arbeit kommen kann, auch und gerade weil es auch zu keinen künftigen Konsens kommen wird.
Wie gesagt: beide sind selbständige Kaufleute. Welche Anspruchsgrundlagen hätte A ggü. B, eine Honorierung von B zu verweigern? Welche Anspruchsgrundlagen hätte B, von A eine Honorierung zu verlangen?

Vielen Dank!
Observator

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7 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. das ist der stoff, aus dem prozesse erwachsen.
es ist aber unklar, ob es eine arbeitsrechtliche frage ist.
b sollte einen anwalt einschalten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Observator
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, in der Tat, das riecht ziemlich nach baldigem Prozess.
Wenn es aber keine arbeitsrechtliche Frage ist - was für eine wäre es stattdessen? B hat seine Bereitschaft zur Arbeit bei A ja nur aufgrund dessen vollmundigen Ansagen und angeblich tollen Zukunftsplänen und -perspektiven erklärt, und eben weil er A's (aus heutiger Sicht: falschen) Ausführungen geglaubt hat.
Dass B einen Anwalt einschalten wird, ist relativ unstrittig.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. es könnte ein Beratervertrag sein, vielleicht auch ein Werkvertrag. Arbeitsvertrag setzt voraus, dass B sich A untergeordnet hätte wie sonst Angestellte auch, z.B. würde das Direktionsrecht gegolten haben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
Observator
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, in diese Richtung habe ich auch schon gedacht, also dass es ein Beratervertrag o.ä. gewesen sein könnte. B war ja nicht in üblichem Sinne bei A angestellt (also als Arbeitnehmer im klassischen Sinn), sondern B wurde von A "geholt", um A's Firma wieder flott zu machen. A hatte stets eine fixe vertragliche Vereinbarung mit B in Aussicht gestellt, die dann aber nie zustandekam. Allein deswegen und aufgrund der vielen (auf Vertrauen und Vertraulichkeit basierenden) Äußerungen von A war B überhaupt erst bereit, sich der Sache anzunehmen. Aber solange B bei A's Firma Leistung erbracht hat, lag kein Arbeitsvertrag im üblichen Sinne vor, sondern wohl eher eine Beauftragung zur Beratung (wie eine Unternehmensberatung).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Und für einen Prozess sollte B sich entsprechende stichhaltige Beweise sichern die Art und Umfang seiner Arbeit belegen.

Denn ohne diese hat B schlechte Karten (Beweisnot)




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Observator
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

B hat Art und Umfang seiner für A geleisteten Arbeit dokumentiert, die auch von mehreren "Dritten" im Zweifel bestätigt werden könnte. A hat B in der fraglichen Zeit als jenen "präsentiert", der ihm hilfreich bei der Unternehmenssanierung zur Seite steht. Insofern würde ich den Mangel des nicht existenten schriftlichen Vertrages durch die Inanspruchnahme durch A der de facto von B ausgeführten Arbeit in dieser Konstellation als geheilt betrachten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die Bestätigung der Dritten würde ich mir schnellstmöglich schriftlich geben lassen.
Bevor bei diesen eine sponatne Amnesie eintritt ...
Eine zeitnahe Beweissicherung macht sich auch vor Gericht besser.




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