Mündliche Zusage, keine Einstellung

14. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
hermes81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Zusage, keine Einstellung

Hallo,

mein Problem sieht wie folgt aus:
Ich habe mich bei einem großem deutschen Unternehmen beworben und nach mehreren Gespräche mündlich eine Zusage bekommen mit der Aussage; "Wir würden sie gerne einstellen und sie sollen an "dem und dem" anfangen, kündigen sie bitte bei ihrer jetzigen Firma." So weit so gut. Gekündigt habe ich dann leider auch. Beweisen kann dieses Gespräch niemand...

Ich denke das schildert mein Problem so weit. Dadurch droht mir nun die Arbeitslosigkeit, da ich nun natürlich NICHT anfangen kann, da es Komplikationen gibt, ich brauche nun keinen Moralapostel, dass man nicht kündigt bevor man nichts Schriftliches hat. Ich bin jung, blöd und das war auch das erste und letzte mal, dass ich so etwas getan habe. Zu mal ich bei solch einem Arbeitgeber, einem der größten Deutschlands, nicht mit solchen Komplikationen gerechnet hätte.

Nach wie vor will mich mein Ansprechpartner bei dem Unternehmen aber einstellen, das Problem liegt hier beim Betriebsrat begraben. Dieser weigert sich momentan noch vehement.

Nun sitze ich hier zu Hause wie ein Affe auf dem Schleifstein auf meinem Bürostuhl und frage mich was ich tun soll und ob ich überhaupt was tun kann?! Leider habe ich nie eine "richtige Zusage" per Mail bekommen. Jedoch ein paar Emails aus den man rauslesen kann, dass ich anfangen sollte. Diese möchte ich euch nicht vorenthalten, natürlich abegändert in Namen und so weiter.

Email 1:
"Hallo ***** *********,

leider dauern die Prozesse hier bei der ********** noch etwas länger. Auch der Betriebsrat muss der Einstellung zu stimmen.

Daher wurde Ihnen bis jetzt noch kein Arbeitsvertrag zu gesendet. Bitte fragen Sie in einer Woche bei **** ******* aus der Personalabteilung nach dem aktuellen Stand, da ich mich nun bis zum *.* im Urlaub befinde.

Mit freundlichen Grüßen"

Email 2:
"Hallo **** *********,

der Arbeitsvertrag konnte leider noch nicht ausgestellt werden, da der Betriebsrat einer Einstellung noch nicht zugestimmt hat. Ich bin mit der Personalabteilung an der Erarbeitung einer kurzfristigen Lösung und melde mich morgen wieder.

Mit freundlichen Grüßen"

Email 3:
"Hallo **** ********,

leider habe ich noch keine Rückmeldung vom BR erhalten. Kann ich Sie anfang nächster Woche telefonisch erreichen?

Mit freundlichen Grüßen"

Email 4:
"Moin **** *********,

ich werde Sie heute Mittag anrufen. Wir sollten über das weitere Vorgehen sprechen. Im Moment sperrt der BR sich noch gegen eine Einstellung.

Mit freundlichen Grüßen"

Das wären die Emails.
Ich bin momentan sehr verzweifelt in dem was ich tun soll.
Liege ich mit einer dieser Nachrichten vielleicht in irgendeinem Recht?

Danke für alle Antworten

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, in den E-Mails steht recht eindeutig, das es noch kein Vertragsverhältnis gibt.
Zwar hätte man in der Theorie einen Vertrag, das mündliche kann man aber nicht beweisen.
Nützen würde es auch nicht viel, da man ja recht schnell wieder gekündigt wäre.

Bleibt also nur warten und hoffen. Und schon mal was neues suchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss der Betriebsrat binnen einer Woche die Verweigerung einer Zustimmung schriftlich begründen. Ansonsten kann eingestellt werden. Also auch, wenn der Betriebsrat nur mündlich verweigert oder gar nichts tut.

Schau doch mal in den Zeitablauf. Schon merkwürdig, dass die Einstellungsabteilung diese Vorschrift nicht kennt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wo steht denn, dass der BR die Verweigerung der Einstellung nicht schriftlich begründet hat?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du, irgendwo steht, dass der Betriebsrat der Einstellung noch nicht zugestimmt habe. Es steht nichts von einer Ablehnung da. Daher bin ich von einem "schwebenden" Verfahren ausgegangen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hermes81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, dennoch ist die Antwort von wirdwerden vielleicht ein Lichtblick, in der Form, dass ich es meinem Ansprechpartner bei dem Unternehmen nochmal sagen kann. Vielleicht weiß er davon noch nichts. Dieser kämpft nämlich sehr auf meiner Seite, da er den vom Betriebsrat "gestellten" Mitarbeiter als zu sehr inkompetent für die Stelle ansieht auf welche ich eigentlich sollte. Er hat mittlerweile die Geschäftsführung eingeschaltet.

Ich wollte nun auch keine voreiligen Schritte oder sonst was einleiten.
Aber sollte es nichts werden habe ich ein Problem.

Danke für alle bisherigen Antworten.

-- Editiert von hermes81 am 14.04.2015 21:29

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
relevant dürfte das hier sein Absatz (3):
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html

Zitat:
(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.


Wenn die Woche schon rum ist würde ich den Ansprechpartner genau darauf hinweisen.

@Alle:
Mich würde mal interessieren ob bei dieser Konstellation sich nicht eine Einstellung bzw. Schadensersatz gegen die Firma wirksam durchsetzen ließe.
In den Mails steht doch klipp und klar dass eingestellt wird, wenn die Zustimmung kommt. Die Firma hat den Willen beschrieben aber der BR bewegt sich nicht. Nach einer Woche ist die Zustimmung aber obsolet. Damit ist die Firma doch automatisch in der Bringschuld. Und eine Abmachung zwischen BR und Firma die Entscheidung hinauszuzögern, weil vĺt. noch einer in Urlaub ist, wäre doch auch ein nichtiger Vertrag zu Lasten Dritter.
Der Neu-AN muss doch auch davon ausgehen, dass das Gesetz über betriebsinternen Schlampereien steht.
Was meint Ihr ?


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "hermes81",

fragen Sie Ihren Ansprechpartner, welche Argumente der Betriebsrat gegen Ihre Einstellung anführt. Sie sitzen, unverschuldet, zwischen den Stühlen. Altersdiskriminierung kann auch bei jungen Bewerbern vorliegen; Begründung: nicht ausreichende Berufserfahrung. So kann man, eigentlich, keine Berufserfahrung erlangen. Die meisten Menschen wachsen mit ihren Aufgaben. Das sollte klar sein. Sie könnten sich, u. U., arbeitssuchend melden, damit die laufenden Kosten bewältigt werden können. Des Weiteren sollten Sie aktiv auf den Jobbörsen suchen bzw. Gesuche einstellen. Es könnte sein, dass Sie einen Arbeitgeber mit einem Arbeitsplatz finden, der sich transparenter gestaltet. Das ist wichtig.
Den Beitrag von "maestro1000" finde ich hilfreich.

Ich drücke Ihnen die Daumen!

MfG, soso55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auf die Wochenfrist hatte ich ja schon hingewiesen. Nur, ich kann mich über diesen Betrieb bzw. das "Betriebsratsmanagement" nur wundern, vorsichtig formuliert. Es gibt wahrscheinlich in allen größeren Firmen eine Betriebsvereinbarung bzw. eine stillschweigende Regelung, in welcher Reihenfolge man auszuschreiben hat (erst intern, dann extern) und wie bei internen/externen Bewerbungen vorzugehen ist. Es ist immer der internen Bewerbung der Vorzug zu geben. Will der Arbeitgeber einen internen Bewerber nicht, so ist das mit dem Betriebsrat abzuklären. Und erst dann geht man auf den externen Markt bzw. fängt mit dem Auswahlverfahren an. Schon um keine Zeit zu verschwenden. Und auch da kann es noch passieren, dass der Betriebsrat fragt, warum man sich denn für Fritzchen Schulz und nicht Lieschen Müller entschieden habe. Das kann man dann in der Regel auch erklären.

Wenn das Verhältnis Arbeitgeber/Betriebsrat aus was für Gründen auch immer so gestört ist, wie es hier wohl der Fall ist (kopfschüttel), was hindert den Arbeitgeber dann, einfach zu sagen, Wochenfrist ist verstrichen, ihr habt nur rumgequatscht, Frist ist vergeigt, ich nehme den Bewerber, den ich will? Oder gibt es eine Betriebsvereinbarung?

Theoretisch sehe ich einen sehr wackligen Schadensersatzanspruch. Die Frage ist eben, ob klar war, dass der Vorbehalt der Genehmigung des Betriebsrates rüber gekommen ist. Und - ob man davon ausgehen konnte, dass der Arbeitsvertrag tatsächlich schon zustandegekommen ist. Kann ich nicht abschätzen.

Was ich tun würde: den Ansprechpartner vom Arbeitgeber ganz speziell auf die Wochenfrist hinweisen und auch Kontakt mit dem Betriebsrat aufnehmen. Wir ermutigen unsere Bewerber, das zu tun. Einfach, damit der Betriebsrat nicht nur eine Bewerbungsmappe vorliegen hat, sondern sich ein Bild von der Person machen kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hermes81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke nicht dass der Betriebsrat ein Problem mit meiner Person hat. Mein Ansprechpartner sagte mir ja klipp und klar, dass der BR sich weigert weil da noch ein anderer ist mit dem sie nichts anzufangen wissen... Warum es dann überhaupt zu einer Stellenausschreibung kommt frage ich mich allerdings auch.

Das ist Bürokratiekrieg vom Feinsten da. Und ich bin ab morgen arbeitslos. Ende der Woche soll ein Ergebnis her, so lang warte ich. Wenn nicht werde ich Montag wieder zu meinem alten AG zurück, was ich eigentlich nicht will, hatte meine Gründe zu kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

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