Hallo Forum,
ich bin seid 5 jahren in meiner Fa, und das letzte Zwischenzeugnis ist ein reines Loblied auf meine Person - wie in allen bereichen der Industrie geht bei und jetzt auch die Entlassungsproduktivität durch die Abteilungen,in meinem Arbeitsvertrag ist mein Aufgabenbereich genau beschrieben,seid etwa 4 wochen besteht meine arbeit aber aus dingen die normalerweise ein Produktionsmitarbeiter oder eine Aushilfe erledigt ( nicht negativ gemeint )Wartung - Optimierung usw kann ich nicht erledigen, in einem Gespräch mit meinen Abteilungsleiter wurde mir mitgeteilt das die Fa personal und deren kosten sparen will, und ich nun diesen Aufgabenbereich ebend erledigen soll - weiterhin bin ich auch Sicherheitsbeauftragter der Abteilung und nun Produktionsgebunden an der Anlage,auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat blieb ohne erfolg, Frage; kann ich mich gegen diesen Änderung meiner Aufgaben wehren ??
zumal an anderen Anlagen weniger oder garnicht Qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt sind aber auch schlechter bezahlt ( leider )!!
Danke vorab
Mündliche änderung des Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was genau steht im Vertrag zu den Aufgaben.
Steht da vielleicht irgendwas, das eine Heranziehung zu anderen Aufgaben erlauben würde?
Hallo CForce,
nein soetwas steht nicht im Vertrag, es steht aber etwas vom Sprigerfunktion und das finde ich auch so OK , das ich meine kollegen in der Produktionslinie mal ablöse zum Kaffee usw.Derzeit aber führe ich die selben Arbeiten aus wie ebend jener die ich eigentlich ablösen soll
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Und nochmal die Frage: Was steht <font color=red>genau*</font> im Vertrag dazu?
<font color=red>*</font> Hier ist nun mal der Text/Wortlaut des Vertrages wichtig. Ohne diesen kann man nur Rätselraten, was wohl genau gemeint sein könnte vom Arbeitgeber - und Rätselraten hilft dir sicher nicht weiter.
Hallo venotis,
hier der Original Text aus dem Arbeitsvertrag: Unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsanleitung und Prüfpläne beinhalten seine Aufgaben im Detail folgende Tätigkeiten; Vorbereitung der Betribsmittel vor Produktionsbeginn,Kontrolle und Überwachung der Fretigung,Übernahme von Springerfintionen,Pflege und Wartung Prozessdokumetntation,Qualitätsprüfung
,Störbehebung,Fertigungsmuster,Materialversuche,Anlagenpersonal einweisen und anlernen.Ausschuß,Rüstzeit,Anlagentechnik,Fertigungsprzess Optimierung.
Eine ganze Menge an Aufgaben find ich !! oder ??
-- Editiert von Thomas Dornbusch am 27.02.2006 17:23:45
Hmmm ... und deine Aufgaben macht jemand anderes?
Es ist heutzutage eher ungewöhnlich, dass Arbeitgeber sich vertraglich so auf konkrete Aufgaben für den Arbeitnehmer festlegen. Deshalb werd ich bei sowas den Verdacht nicht los, dass vielleicht in einer anderen Regelung (Tarifvertrag?) die für das Arbeitsverhältnis gelten könnte, was zur Möglichkeit anderweitig eingesetzt zu werden, drin steht.
Hallo venotis,
nun ich habe es nun mal so in meinem Vertrag stehen,
was könnte den im Tarifvertrag anderes stehen ?? mein Ag gehört keinem Verband an,es gibt nur Haustarifverträge in anlehnung der IG Metall --
Thomas ich weiß nicht, was dazu in einem Tarifvertrag stehen könnte. Es gibt in Deutschland ca. 60000 Tarifverträge, da kann niemand alle kennen. Du solltest halt mal abchecken, was diesbezüglich tv-mäßig für dich gilt. Das ist nun mal nötig, bevor man Aufhebens macht und dann zieht der AG eine gültige Regelung<font color=red>*</font> aus der Schublade und sagt 'Schau mal, das hast du durch die Vertragsunterschrift auch anerkannt und da kannste nichts machen.'
<font color=red>*</font> und da gibts diverse: Arbeitsvertrag, Arbeits-/Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge z.B.)
@- venotis,
genau deswegen habe ich ja erstmal hier nachgefragt,
und bis jetzt habe ich in der Fa ja den mund gehalten und meine arbeit gemacht -
werde also der Betriebsrat noch mal genau fragen was der Tv hier aussagt !! Richtig ??
Ja solltest du. Und im Arbeitsvertrag nochmal genau nachlesen, was durch diesen so alles gilt bzw. was du damit anerkennst und dich absichern, dass du nichts an geltenden Regelungen übersehen hast.
So simpel, dass man sagen könnte 'Im Arbeitsvertrag stehts nicht
drin, dann gehts auch nicht.' ist die Sachlage nun mal nicht immer.
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