Mündlicher, unbefristeter Arbeitsvertrag

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)
Mündlicher, unbefristeter Arbeitsvertrag

Hallo!
Ich Frage für meinen Freund.
Folgendes:
Mein Freund (37) hat noch Mal eine Ausbildung gemacht und ist jetzt Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik.

Er hat den Betrieb im September 2018 gewechselt.
Im neuen Betrieb gab es mehrere (genauer gesagt DREI!) Gespräche, in denen der Chef folgendes hat verlauten lassen:

1. Er wird übernommen
2. Er bekommt nach erfolgreicher Gesellenprüfung einen Firmenwagen
3. Er bekommt 12,50€ Stundenlohn
4. Er macht NUR Kundendienst (keine Großbaustelle, keine Montage).

Er hatte im Februar (Anfang Februar) die Gesellenprüfung, ist SOFORT nach aushändigen des Ergebnisses in die Firma und hat das dort vorgelegt.

Am 14.3. hat er, nachdem er JEDE WOCHE seit der Gesellenprüfung nachgefragt, war sogar 2 Mal direkt beim Chef usw, WO sein AV bleibt, endlich den AV bekommen.

Sei Kollege (20, komplette Lehrzeit in der Firma!) hatte den AV am Tag der Gesellenprüfung ausgehändigt bekommen.

So.
Der AV ist jetzt da und sieht so aus:

1. Ist der AV befristet auf ein Jahr
2. Hat er sechs Monate Probezeit
3. Ist er Typ 1 Diabetiker und DAS wird als Begründung her genommen um zu sagen: Du bist nur befristet hier.
4. Er bekommt nur 11,50€ weil er ja mit ihm noch nichts verdient hat (nein, er hat mit einem Azubi, den er als Gesellen verkauft NICHTS verdient - schon klar!)
5. Er soll Großbaustelle, Firmenwagen ist nicht, die Kollegen hatten gemeint er könne nichts (Jap, richtig, die Kollegen, die ihm nichts zeigen, nichts beibringen und die ihm Schlage androhen (kein Witz!) Und ausfallenden werden, wenn er fragt, warum er nichts machen darf.

So:

Sollen wir direkt zum Anwalt?
Oder kann er einfach weiter arbeiten und sich, im Falle einer Kündigung etc auf den unbefristeten AV berufen?

Was wäre der beste Weg?

Fakt ist: Chef hat gelogen, Vertrauen ist eh dahin.
Im Grunde kann man ja jetzt warten, wann die Kündigung in der Probezeit kommt, oder?!
(Tun wir natürlich nicht, es werden fleißig Bewerbungen geschrieben!)

Oh, wichtig: Mein Freund hat den AV NICHT unterschieben und wird den so auch nie unterschreiben. Hat er der "Führungsriege" dort gesagt.

Aber ANGEBLICH brauchen die ihn ja so dringend und wollen den unbedingt behalten usw.

Naja, mein Freund ist da am 14.3. jedenfalls beinahe ausgerastet (den aufzuregen muss man erst Mal schaffen!).

Was sollen wir tun?
Was kostet so eine Beratung beim Anwalt?
Jemand Tipps?

Meine Idee war, die Probezeit zu streichen (sechs Monate bei befristet auf ein Jahr kann der sich klemmen!) und den Vertrag in einen unbefristeten umzuschreiben und DEN dann als Kopie zum Chef zurück.
Bewiesen hat er sich ja wahrlich genug bei all den Einsätzen Bundesweit...

Wenn der einen mündlichen Vertrag schriftlich ändert und mit Diskriminierung diese Änderung begründet, dann können wir das doch auch, oder?!

Fakt ist: Der AV ist und bleibt unbefristeten, egal wie der Chef sich windet!
Und das wissen die und versuchen es trotzdem.
Und das geht gar nicht!

Eure Meinungen dazu bitte.

PS: der Kollege, der mit ihm Gesellenprüfung hatte und bereits direkt danach den AV hatte, hat bereits in der Lehrzeit einen Firmenwagen bekommen.

UND mein Freund durfte regelmäßig ausrücken um dessen Arbeit zu korrigieren. Der Knabe kann nämlich nicht Mal einen Lichtschalter richtig klemmen.
Soviel zum "Ich habe mit dir noch kein Geld verdient!"



-- Editiert von Cotton am 18.03.2019 07:19

-- Editiert von Cotton am 18.03.2019 07:22

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

//// .... hat verlauten lassen:

Du hast es treffend formuliert: verlauten lassen. Das genau ist ja die Frage, ob dieses Verlauten_Lassen als bindende und belastbare Zusage anzusehen ist (oder eben so geblubbert). Wenn dein Freund z.B. durch Zeugen belegen kann, dass dies so und in dieser Klarheit gesagt hat (und sich nicht ein 'wohl' oder vermutlich eingeschlichen hat), könnte er dies ggf. einfordern und auch vor Gericht bringen. (Kein guter Start, um es miteinander auszuhalten).
Den vorgelegten Vertrag umzuschreiben, wird nicht funktionieren - Umschreiben heißt ablehnen.
Wohlgemerkt: Den Ärger über das Verhalten und die Begründungen kann ich gut verstehen, nur taugt Ärgern nicht wirklich gut bei arbeitsrechtlichen Fragen.

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#2
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Es geht nicht um Ärger.
Es geht darum, dass ihm rechtlich der unbefristete AV zusteht.
Dafür gibt es Gesetze, welche dem Chef und der Führungsriege bekannt sind und welche TROTZDEM umgangen werden sollen.

Und wir wollen halt, dass er zu seinem Recht kommt!

Ich würde gerne wissen, ob es gleich ein FA für Arbeitsrecht sein muss, oder ob die Handwerkskammer zB helfen muss?

Bringt ein Beitritt in die Gewerkschaft was?

Signatur:

Schwarzer Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... dass ihm rechtlich der unbefristete AV zusteht.
Auf der Basis welchen Rechts? Für 'sein Recht' braucht Mensch auch eine Rechtsgrundlage.
Das ist doch die Frage, ob diese Zusage 'belastbar', also rechtsverbindlich war/ist. Wenn beweisbar - gut.
RA kann sein, muss aber nicht. Vor der 1. Instanz beim Arbeitsgericht ist die rechtliche Vertretung nicht vorgeschrieben und dein Freund müsste den RA aus eigener Tasche zahlen. Handwerkskammer kann da nicht viel ausrichten, denke ich. Gewerkschaft halte ich im Grundsatz für eine gute Idee, aber Rechtsschutz für eine Sache vor dem Beitritt ...?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zwei Anmerkungen zu deinen Angaben, die tatsächlich rechtlich folgenreich sind bzw. sein können.
/// ... nachgefragt, war sogar 2 Mal direkt beim Chef usw, WO sein AV bleibt, (er) endlich den AV bekommt.

Wenn das im Klartext heißt, dass dein Freund schon weiter gearbeitet hatte, also die Arbeit nach der Gesellenprüfung bereits aufgenommen hat und ausführt, hat sich die Firma freilich geschnitten mit dem befristeten AV - denn die Befristung muss vor Arbeitsantritt vereinbart worden sein.
Er hat also faktisch einen unbefristeten AV, nur der Chef weiß es noch nicht.

Allerdings wäre es jetzt ungeschickt, deswegen Alarm zu schlagen - das macht dein Freund besser erst, wenn die FA von der Befristung Gebrauch machen will, also am Ende.

/// ... Typ 1 Diabetiker und DAS wird als Begründung hergenommen ...
Du sprichst von Diskriminierung wegen Diabetes. Unzulässige Diskriminierung im Sinne des AGG derzeit nur dann, wenn Diabetes 1 als Behinderung gilt (und nicht als Krankheit). Dein Freund müsste also einen Behindertenausweis haben, am besten mit 50 GdB - das ist tatsächlich unter bestimmten Bedingungen der Fall, lies dazu

https://www.diabetes-news.de/wissen/diabetes-und-soziales/grad-der-behinderung

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Genau das ist der Punkt. Er hat weiter gearbeitet und er hat die Gleichstellung aufgrund seines Diabetes

Signatur:

Schwarzer Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... es werden fleißig Bewerbungen geschrieben
DIE Entscheidung ist also gefallen, dass dein Freund dort jedenfalls nicht bleiben will.
Gleichwohl mag es beruhigen, dass es keinen Zeitdruck gibt, weil dein Freund ja einen unbefristeten AV in petto hat.
Kündigung in der Probezeit kann der AG versuchen - und er wird sein blaues Wunder erleben. Mit der Beschlagenheit im Arbeitsrecht ist es bei ihm offenbar nicht so weit her.

Angemerkt: die Enttäuschung wegen der nicht eingehaltenen Zusagen ist eine Sache, die Annahme, dass der Chef gelogen habe, ist aber nicht zwingend - er müsste wider besseres Wissen zugesagt haben, dann wäre der Begriff Lüge angebracht. Das ändert zwar nicht unbedingt die harten Tatsachen, kann aber die Stimmung entlasten.

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