Mündliche/telefonische Zusage eines Arbeitsvertrag

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche/telefonische Zusage eines Arbeitsvertrag

Hallo,
ich bitte um ein paar Tipps wie ich mich zu folgendem Sachverhalt verhalten soll.

Mitte Mai entdeckte ich auf der Plattform der ARGE ein Angebot als Assistent im inneren Dienst der ARGE. Diese Stelle war ausgeschrieben vom 1.6.2009 - 31.12.2009
Ich bewarb mich am 13.5. wie erwünscht via E-Mail.

Nachdem einige Zeit verging, telefonierte ich Anfang Juni mit der ARGE. Leider konnte mein Gesprächspartner - das Servicecenter - keine Informationen aufbringen, da das Angebot mittlerweile entfernt wurde.

Wenige Tage danach, ca. am 18. Juni, bekam ich die Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Am 30.6. hatte ich das Gespräch mit dem Regionalleiter der betreffenden Abteilung. das Gespräch verlief sehr gut, recht locker und vielversprechend. Die Eckpunkte wie verdienst, Urlaub etc. wurden mir genannt, ebenso der Anfangstermin: der 1.8.2009.
Der Regionalleiter meinte zum Ende des Gespräches, dass er mich am nächsten Tag anrufen wird und mir seine Entscheidung mitteilen will.

Nachdem ich vor Aufregung schon nicht so gut schlafen konnte rief er am 1.7. zur Mittagszeit an. Meine Lebensgefährtin war mit anwesend, bekam somit Einiges des Gespräches mit.
Der RegioLeiter teilte mir mit, dass ich sein "Auserwählter" sei. Ich freute mich natürlich tierisch. Im Verlauf des kurzen Gespräches sagte mir der Herr, dass mir die notwendigen Informationen und Unterlagen in den nächsten Tagen eintreffen würden.

Inzwischen vergingen wieder Wochen ohne Reaktion. Am 16.7. rief eine Mitarbeiterin der Personalabteilung an und meinte, ich bekäme am kommenden Tag eine Einladung zum Vorstellungstermin etc. und wollte vorab mitteilen dass sich die Adresse gegenüber dem Schreiben geändert hat.
In den Momenten dachte ich noch, dass es sich um ein Versehen handeln musste und sie sicherlich die Einladung zur Vertragsunterschrift zusenden wollte, sagte aber erstmal nichts dazu.

tatsächlich erhielt ich am kommenden Tag die Einladung, exakt der gleiche Brief wie zur 1. Einladung.
Verdutzt rief ich diese Frau noch einmal an, schließlich war ich in meinen Augen schon ihr neuer Kollege.
Während des Gesprächs teilte sie mir mit, dass es wohl einen Verfahrensfehler gegeben habe muss und das Bewerbungsverfahren erneut durchgeführt werden muss.

Die Tage bis zum Termin waren sehr schwer für mich, schließlich teilte ich auch der Familie mit, endlich wieder einen Job zu haben. Der Druck war relativ hoch.
Am 22.7.2009 hatte ich den Termin. Diesmal war zusätzlich noch einen weitere leitende Dame anwesend.
Dieses Gespräch verlief leider nicht so berauschend, ich war nicht so souverän wie bei dem 1. Gespräch.
Der Regionalleiter meinte im Abschluss des Gespräches, dass er mich anrufen will/wird. Bis heute jedoch kam keine Reaktion und ich "traue" mich nicht dort anzurufen.
zu sehr befürchte ich eine negative Reaktion des AG.

Soweit ich mich noch erinnern kann, ist dennoch ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Oder nicht?
Was kann ich nun tun, ohne es zu übertreiben bzw. die Stelle zu gefährden?


-----------------
""

-- Editiert am 06.08.2009 12:16

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Es wäre besser unter Arbeitsrecht zu posten!
Aus meiner Sicht hat man in solchen Fällen das Problem der Beweisbarkeit, zumal die Freundin illegal mithörte oder vielleicht nur Bruchstücke mitbekam.

Es hängt auch sehr von der Redewendung ab, die man selbst in der Erregung mißdeuten kann. Was wäre denn bei der Formulierung "... und ich gehe davon aus ... wenn alles klappt... Unterlagen in den nächsten Tagen" ???
Dann war es eine eine nicht beweisbare Zusage unter Vorbehalt und damit wenig wert.

Was hätte denn eine Klage in diesem Fall zur Folge - Freistellung bereits in der Probezeit. Es gibt Kriege, die kann man nicht gewinnen!

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte dass es sich um 1. Linie um einen Vertrag handelt. Ok, ich bitte einen Moderator/Administrator dieses Topic in den Bereich "Arbeitsrecht" zu verschieben.

Meine Freundin hat nicht illegal mitgehört, sie war im Raum anwesend. Dass sie tatsächlich ein paar Fetzen gehört hat ist aber wohl kaum illegal. Anders wäre es, wenn sie mit technischen Hilfsmitteln oder an den Hörer gedrängt mitgehört hätte. Allerdings hat sie auch meine Reaktion bemerkt - ich war, wie in so einem Fall logisch, sehr erfreut. Nachdem ich aufgelegt habe, habe ich gejubelt. Das tue ich nicht, wenn mir jemand vielleicht, in etwa und überhaupt irgendwas erzählt.

Die "Redewendung" war, in etwa so:
Er: "...ich habe sie auserwählt....."
Ich: "Wirklich?"
Er: "Ja, ab den 1.8. geht es los, Näheres bekommen sie in den kommenden Tagen zugeschickt".

Also eindeutiger geht es doch nicht mehr, oder?

Nein, klagen möchte ich nicht. Denn es würde mir nicht viel bringen, mein Recht mit richterlicher Hilfe durchzusetzen - ich hätte dann zwar einen Job, aber wer weiß wie lange und unter welchen Bedingungen.

Aber wie verhält man sich in so einer Situation? Ich bin nicht der Typ, der Niederlagen einfach so schluckt und munter an das nächste geht.. Vor allem nicht wenn die Umstände so sind, wie oben beschrieben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Dass sie tatsächlich ein paar Fetzen gehört hat ist aber wohl kaum illegal.


Richtig.

Es gibt aber nur die zwei Varianten:

Entweder sie hat unzulässigerweise bei der Gegenseite mitgelauscht, dann ist ihre Aussage nicht verwertbar (so das BVerfG).

Oder sie hat nur deinen Teil gehört, dann beweist das im Streitfall gar nichts. Vermutlich könnte sie noch nicht mal bezeugen, wer überhaupt am anderen Ende war.

Wenn das so einfach wäre, könnte ich auch meine Freundin bezeugen lassen, daß ich gerade von Frau Merkel zum Wirtschaftsminister mit einem Monatsgehalt von 1 Mio. EUR ernannt worden bin - solange sie nur meine Seite hören muß, könnte sie das sogar sehr glaubwürdig bezeugen und müßte dafür ja nicht mal lügen.
Aber ob am anderen Ende nun Frau Merkel war oder deren Putzfrau und ob ich nun einen Millionenjob oder nur die besten Wünsche zum Wochenende bekommen habe, kann sie nicht bezeugen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob ich Zeugen habe oder nicht ist erstmal völlig egal. Ich werden den gerichtlichen Weg ohnehin nicht wählen. Dennoch habe ich noch immer die Frage, ob durch das Telefonat ein rechtsgültiger Vertag zustande gekommen ist oder nicht. Soweit ich mich recht erinnere, bedarf es nicht unbedingt eines schriftlichen Vertrages, solange beide Seiten ihren Willen bekunden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
ob durch das Telefonat ein rechtsgültiger Vertag zustande gekommen ist


Nicht zweifelsfrei zu entscheiden.

IMO ist ein "wir würden Sie gerne einstellen und wollen dann einen Vertrag machen, wenn Sie auch wollen" noch kein Arbeitsvertrag. Zumal ja im Zweifel noch Aspekte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsbeginn etc. im Raume stehen werden, die einen Vertragsschluß noch verhindern können.
Es handelt sich also wohl nur im eine Absichtserklärung, auf die man zwar möglicherweise Schadensersatzforderungen gründen könnte (wenn man deswegen einen anderen Job abgesagt hat) - Einzelfallfrage! -, die aber keinen bindenden Arbeitsvertrag begründet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

ein mündlich zugesagter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag nur Einklagen musst du den.

Wenn es im Ausschreibungsverfahren einen Verfahrensfehler gegeben hat ist der protokolliert. Wenn da einer drunter zu leiden hat, dann der entsprechende Personalreferent aber nicht der ggf. neue Mitarbeiter.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

--- angenommen, es wäre eine zusage gewesen: ggü wem hättest du sie? ggü dem, der sie dir gegeben hat. angenommen weiter, der mensch sei gar nicht autorisiert, solche zusagen zu machen (verfahrensfehler, die erweiterung der AG-seite beim zweiten mal), dann läuft die zusage gleichwohl ins leere.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Angelegenheit hat sich erledigt, ich habe heute positive Neuigkeiten bekommen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

ich gratuliere :banana:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)


Ja dann: Herzlichen Glückwunsch! :)

Zum Glück macht man sich manchmal völlig umsonst Sorgen...!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ChristianG_SN
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.423 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen