Hallo !
Ich werde ab Montag an einer Maßnahme vom AA teilnehmen welche leider nur ein Monat dauern soll.
Das AA zahlt mir für die Betreuung meiner 4 Kinder je 130,00 Euro sowie die Fahrtkosten von 136,00 Euro und das Arbeitslosengeld von 1050,00 Euro wird mir auch weiter gewährt.
Nun meine Frage:
In der Zeit wo ich Arbeiten gehen werden meine Kinder für 2,5 Stunden täglich von meiner Mutter & Schwiegermutter betreut
und ich möchte nun wissen ob ich meine Mutter/Schwiegermutter bei der Knappschaft versichern muss.
Es soll ja alles seine Ortung haben und vom AA konnte mir hierzu bisher keiner eine Auskunft geben.
Mfg Motzki
-- Editiert von Motzki am 12.11.2004 23:32:32
-- Editiert von Motzki am 12.11.2004 23:35:40
Mus ich Verwante bei der Knappschaft versichern ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Motzki,
meines Wissens nach mußt Du Deine Schwie-Ma nicht versichern, da es als verwandtschaftliches Verhältnis angesehen wird und als Gefälligkeit Deiner Schwie-Ma.
Der Interesse halber: Warum machst Du so was beim AA publik?
LG
Hoschi
@Der Interesse halber: Warum machst Du so was beim AA publik?
weil das AA für die Betreuung je Kind 130,00 Euro zahlt macht bei 4 Kindern 520,00 Euro und dann wollen die wissen an wen das Geld weiter gezahlt wird
( oder auch nicht weiter gezahlt wird )
Die Knappschaft hat mir inzwischen das bestätigt was Du schon vermutet hattest.
Verwandte muss ich nicht Versichern!!!
Mfg Motzki
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*weil das AA für die Betreuung je Kind 130,00 Euro zahlt *
Sorry, das hatte ich im Eifer des Gefechtes überlesen. Hast recht, ist ja auch logisch, daß das Amt wissen will (rein theoretisch) wo hin der Rubel rollt.
Dann wünsche ich Dir viel Spaß bei Deiner Maßnahme!
Viele Grüße
Hoschi
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