Muss Bereitschaftszeit nun vergütet werden oder nicht?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz432164-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Bereitschaftszeit nun vergütet werden oder nicht?

Ich arbeite bei einem Sicherheitsunternehmen als Personaldisponentin. Eine unbezahlte 24-stündige Rufbereitschaft (Dauer pro Mitarbeiter zwischen einer und zwei Wochen) muss hierbei auch mit übernommen werden. Zunächst war es nur eine Woche im Monat, inzwischen hat es sich aufgrund Personalmangels auf ca. zwei Wochen pro Monat gesteigert. Fällt in dieser Zeit ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Urlaub aus, so muss diese Zeit natürlich auch mit abgefangen werden. Trotz allem ist in meinem Arbeitsvertrag eine monatliche Arbeitszeit von 173 Stunden festgelegt.

Während der Bereitschaftszeit ist es kaum möglich, private Unternehmungen durchzuführen, da man ein Notebook oder einen dicken Ordner mit Dienstplänen (es muss im Ernstfall innerhalb weniger Minuten reagiert werden) natürlich nicht z.B. mit zum Einkaufen oder in die Sauna nimmt. Leider sind diese Ernstfälle die Regel, sodass man auch manchmal die halbe Nacht nur am Telefonieren ist, um einen Dienst zu besetzen. Das Privatleben wird während dieser Zeit also deutlich eingeschränkt.

Selbstverständlich schlägt sich solch eine Belastung auch auf die Gesundheit. Die Erschöpfung nach einer Woche Bereitschaft ist deutlich zu spüren. Der ständig schlechte oder kaum vorhandene Schlaf aufgrund von Anrufen belastet den Körper nachhaltig. Vom psychischen Druck gar nicht zu reden.

Nun meine Fragen:

Ist es rechtens, dass diese Form der Bereitschaft nicht bezahlt wird?

Wenn ja, müsste denn nicht zumindest die tatsächlich in der Bereitschaft gearbeitete Zeit vergütet werden?

Wie sieht es mit Freizeitausgleich aus? Theoretisch könnte doch niemand verlangen, dass der Mitarbeiter, der nachts von vielleicht 02:00-06:00 Uhr telefoniert hat, um 08:00 Uhr wieder auf der Matte steht. (Dies ist keine Seltenheit)


Ich freue mich auf Ihre/Eure Antworten!

-- Editier von amz432164-81 am 11.01.2016 16:18

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Vorab: Gibt es bei Dir irgendeine arbeitsvertragliche oder kollektivrechtliche (Betriebsvereinbarung) Regelung bezüglich der Rufbereitschaft? Gilt bei euch ein Tarifvertrag oder referenziert der Arbeitsvertrag einen solchen?


Ansonsten erstmal nur ein kurzes generelles Feedback:

1. Wertung als Arbeitszeit
Spätestens mit der Annahme des Anrufs beginnt die Arbeitszeit, die als solche im Rahmen der vertraglichen / tariflichen / kollektivrechtlichen / gesetzlichen Regelungen zu erfassen, zu vergüten bzw mit Freizeit abzugelten ist.

2. Ein Blick ins Arbeitszeitgesetz, §5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
mindestens elf Stunden haben.

Das bedeutet im Klartext, daß Dir im Laufe eines Arbeitstages zwingend eine mindestens elfstündige Ruhezeit zusteht, in der keinerlei Arbeitsleistung von Dir verlangt werden kann.

Alles weitere sobald obige Information vorliegt.


-- Editiert von Osmos am 11.01.2016 17:07

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Leider sind diese Ernstfälle die Regel,

Mir scheint, dass hier die RB erheblich überstrapaziert oder gar missbräuchlich gehandhabt wird. Ich kenne aus aus dem Bereich des ÖD so, dass RB überhaupt nur vereinbart werden kann und darf, wenn ein Einsatz ziemlich unwahrscheinlich ist. Und wegen eben dieser Nachteile für das Privatleben ist auch eine Vergütung fällig, auch für die Zeit, in der nichts passiert - und Einsätze zählen natürlich als AZ, der erste sogar unabhängig von der tatsächlichen Dauer mit einer Mindeszeit.
Du solltest dich von einem Fachanwalt beraten lassen. Und den TV gut kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ohne vertragliche Vereinbarung gibt es keine Rufbereitschaft. Ganz nebenbei handelt es sich hier gar nicht mehr um eine RB, da ja anscheinend andauernd Einsatz ist. Dann ist das nämlich ein Bereitschaftsdienst. Und das auch noch kostenlos und über eine oder 2 Wochen, das muss kein Arbeitnehmer sich gefallen lassen. Hier wäre schonmal die Einhaltung der Ruhezeit nach dem Einsatz sehr hilfreich. Dann bleiben immerhin 11 Stunden zum Ausschlafen und der Arbeitgeber wird sich ein neues Modell überlegen müssen.
Lesen Sie mal hier:
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/862/rufbereitschaft-verguetung-und-ruhezeiten/

-- Editiert von altona01 am 12.01.2016 15:09

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#4
 Von 
amz432164-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Bitte entschuldigt die verspätete Antwort.
Ich habe soeben Einsicht in meinen Arbeitsvertrag bzgl. oben genannter Rufbereitschaft genommen. Wie ich mich erinnert habe - diesbezüglich ist nichts geregelt. Ich habe nur eine Klausel im Vertrag, welche wörtlich lautet "Jegliche eventuelle Mehrarbeit ist mit dem Festgehalt abgegolten."

Greift dies im Fall der Rufbereitschaft? Ich glaube eher nicht, oder?

Ein Tarifvertrag ist hier ebenfalls nicht vorhanden.



-- Editiert von amz432164-81 am 22.01.2016 23:30

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von amz432164-81):
Jegliche eventuelle Mehrarbeit ist mit dem Festgehalt abgegolten.

Das greift überhaupt nicht, da zu unbestimmt. Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Vergütung von Mehrarbeit (soweit angeordnet oder genehmigt).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Jegliche eventuelle Mehrarbeit ist mit dem Festgehalt abgegolten."
Das hat definitiv nichts mit Rufbereitschaft zu tun. Und ganz nebenbei ist die Klausel rechtswidrig, da keine Obergrenze vereinbart wurde. Somit müssen Sie schonmal keine Überstunden leisten, und nur wenn Sie wollen, dürfen Sie bezahlte mit dem AG vereinbaren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten, sollten Sie sich gegen die rechtswidrige Praxis Ihres AG wehren ;)

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Und wozu wird hier mal wieder eine olle Kamelle aufgerufen? Anscheinend ist der aktuelle Beitrag entfernt worden, aber die gesamte Fragestellung gehört doch in Pension geschickt.

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