Muss Firma Lohn fortzahlen?

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Staplerfahrerin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 17x hilfreich)
Muss Firma Lohn fortzahlen?

Hallo liebe Leute,

ich habe ein Anliegen das mir Probleme bereitet.
Ich arbeite seit 15.05.2012 über eine Zeitarbeitsfirma im selben Betrieb. Ich wurde eingestellt als Kommissioniererin mit der Entgeltgruppe 2 und in dem Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel in der geschrieben steht:

Der Mitarbeiter ist in die "Entgeltgruppe 2" eingruppiert und hat auch andere, den Entgeltgruppenmerkmalen dieser Entgeltgruppe entsprechende, sowie alle anderen zumutbaren Tätigkeiten zu verrichten, auch wenn diese vorrübergehend weniger qualifizierte Arbeiten, ggf. auch in artfremden Berufen, sind. Die konkreten einsatzbezogenen Tätigkeiten werden in der jeweiligen Einsatzunterweisung vereinbart.

In dieser besagten Einsatzunterweisung steht geschrieben:

Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung: Kommissionieren der Waren, Bereitstellung der Waren für die Produktion, Transport der Waren mit Hilfe eines Gabelstaplers.

Zudem Steht unter Beginn der Tätigkeit die Uhrzeit 7 Uhr.

Dies war extra so mit dem Lagerleiter vereinbart, da ich 2 Kinder im Alter von 6 und 7 Jahren hatte, die ich vorher erst für Kindergarten und später dann Schule fertig machen musste.

Unter Einsatzort steht nichts, genauso wie unter Schichtarbeit nichts steht.

Nun ist folgendes passiert, wegen Auftragsmangel, brauchte die Firma niemanden mehr im Lager und die Zeitarbeitsfirma machte mir den Vorschlag in Nachtschicht in der Produktion zu arbeiten.
Ich versuchte es, ohne etwas zu unterschreiben für 3 Nächte und lehnte die Arbeit dann ab.
In diesen 3 Tagen bekam ich schon einen Brief in dem ich unterschreiben sollte, dass mein Lohn, bzw die Zulagen wegfallen, da ich ja ab sofort in der Produktion arbeiten soll. Diese habe ich nicht unterschrieben.

Ich wollte mir einen neuen Job suchen und bat die Firma mich zu kündigen. Ich bekam eine Kündigung zum 31.03.2015 und einen Antrag in dem ich für den ganzen Monat unbezahlten Urlaub nehmen soll.
Auch dies lehnte ich ab, da ich denke das ich nicht Schuld an der Situation bin.

Ich kann weder Arbeitslosengeld beantragen, noch scheint es so als bekäme ich meinen Lohn fortgezahlt. Stattdessen bin ich nun seit Tagen im E-Mailverkehr mit der Dame der Zeitarbeitsfirma, die mir dauernd sagt, sie haben ja arbeit für mich und ich müsse diese nehmen.
Auf die Frage hin, ob ich meinen Lohn fortgezahlt bekomme oder einen Anwalt einschalten muss, bekomme ich keine Reaktion.

Heute bekam ich per Post noch mein Arbeitszeugnis zugesandt, in dem steht:

Frau ...... verlässt unser Unternehmen betriebsbedingt zum Ablauf des 31.03.2015.

Hat irgendjemand einen Rat für mich?

Viele Grüße
Staplerfahrerin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Ich bekam eine Kündigung zum 31.03.2015

Die Kündigung hast du also schriftlich. Folglich hast du bis zu diesem Tag zu arbeiten (oder zumindest deine Arbeit anzubieten) und zwar ggf. auch "andere, den Entgeltgruppenmerkmalen dieser Entgeltgruppe entsprechende, sowie alle anderen zumutbaren Tätigkeiten zu verrichten, auch wenn diese vorrübergehend weniger qualifizierte Arbeiten, ggf. auch in artfremden Berufen, sind. Die konkreten einsatzbezogenen Tätigkeiten werden in der jeweiligen Einsatzunterweisung vereinbart. "
Ob die Verschiebung in die Produktion da rein passt, weiß ich nicht einzuschätzen.
Die Zeitarbeitsfirma muss dein Gehalt weiter zahlen, solange du nicht unentschuldigt fehlst oder in die Arbeitsverweigerung rutschst.

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