Guten Tag,
ich habe vor gewerblich bei Ebay Artikel zu verkaufen.
Muss ich meinen Arbeitgeber vorher darüber informieren bzw. muss er das genehmigen?
Kann der gewerbliche Handel von Arbeitgeber in irgeneiner Form z.B. auf der Lohnsteuerkarte erkannt werden?
Vielen Dank
Muss der Arbeitgeber bei gewerblichen Ebay-Handel zustimmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo sebo030.
Aus der Lohnsteuerkarte kann der Arbeitgeber nicht erkennen, ob Du nebenbei noch ein Gewerbe betreibst.
Ein ziviler Arbeitgeber kann Dir eine Nebenbeschäftigung nur dann verbieten, wenn diese Nebenbeschäftigung Deine Arbeitskraft im Hauptberuf beeinträchtigt oder wenn Du Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst. Natürlich darfst Du auch nicht an die Kunden Deines Arbeitgebers herantreten.
Bei einem öffentlichen Arbeitgeber, Bund, Länder, Gemeinden ist das etwas anders.
Je nach Vertrag können diese dem Arbeitnehmer auch willkürlich eine Nebentätigkeit untersagen.
Schöne Grüsse
RobertRatlos
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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
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Der Arbeitgeber muss aber informiert werden, verbieten kann er es nur wenn es sich um Wettbewerb handelt oder die eigentliche Arbeit z.B. durch Übermüdung vernachlässigt wird. Dasselbe gilt für den Urlaub, da darf normalerweise auch nicht nebenberuflich gearbeitet werden, weil die Erholung fehlt.
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.. in der regel wird für nebentätigkeiten eine genehmigung des ag erforderlich sein, auch wenn der ag das in der praxis selten ablehnen kann.
Der Arbeitgeber muß NUR dann informiert werden, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart ist !
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