Muß der Arbeitgeber den eingereichten Jahresurlaub schriftlich bestätigen?

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)
Muß der Arbeitgeber den eingereichten Jahresurlaub schriftlich bestätigen?

Es geht um folgendes. Alle Mitarbeiter haben einen Urlaubsplan ausgefüllt wo jeder rein geschrieben hat wann er im Jahr 2008 wie viele tage Urlaub will. Im Arbeitsgesetz steht das der Arbeitgeber den Urlaub geben muß wenn er vorher genehmigt wurde, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn nicht korrigiert mich.

Wie und wann muß nund er Arbeitgeber den Urlaub genehmigen? In der alten Firma war das so geregelt das jeder nach Prüfung der Urlaubspläne schriftlich die Bestätigung bekommen hat das der Urlaub so wie eingereicht genehmigt ist.

Genau das ist bei meiner jetzigen neuen Firma nicht der Fall. Die machen garnichts. Also kann niemand wirklich den Urlaub wie eingereicht planen weil ja niemand weiß ob er den auch so bekommt.

Hoffe doch sehr das es dafür eine regelung gibt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Schlamperter Laden eben...Klappt aber trotzdem in den meisten Fällen..


Kenne jetzt keine eindeutige Regel dafür, aber wie wäre es mit Nachfragen ?

Habt Ihr Email in der Firma ?
Dann erst mal lieb per Email fragen ob das mit dem beantragten Urlaub von...bis... in Ordnung geht, da geplant werden müsse.

Dann gibt es bestimmt schnell eine zufriedenstellende Antwort.

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ich kenne jemanden, der arbeitet in einer großen Filialkette. Nennen wir sie Spaßes halber "Fick".

Dort sorgen sich die Filial"leiter" einen ******` um einen Urlaubsplan, geschweige denn um einen schriftlichen Urlaubsantrag ( das wäre eine Frechheit !). Demzufolge entfällt günstiger Weise eine Antwort des Arbeitgebers auf einen potentiellen Urlaubsantrag.

Die Mitarbeiter wollen partout ihren Job behalten, werden gar nicht krank oder nehmen Urlaub, sondern sie arbeiten die "Fehlzeiten" raus oder nach. So was nennt sich japanischer Arbeitsstil und ist "in".

Und dieser Beitrag ist nicht fiktiv, sondern aus dem (deutschen) Leben gegriffen.

Bitte an alle Berufsapellierer an den Glauben der ewig postulierhaften Wehrhaftigkeit der ArbeitnehmerInnen:

Einfach Maul halten ! Ihr habt keine Ahnung, unter welchen Zwängen alleinerziehende Mütter, "gering qualifizierte" Partner von "Gutverdienern" usw. leiden und leben müssen. :kotz:

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@DR. Eschflegel:

Solche Saftläden gibt es sicherlich, vor allem weil die Konsumenten so billig einkaufen wollen.

Aber die Regel sind sie nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten. Leider bringt mich das nicht weiter.

Zum nachfragen braut da niemand eine E-Mail zu schreiben. Wir können ja einfach den Chef oder Schichtleiter oder so fragen. Aber wennd as so einfach währe da eine Antwort zu bekommen dann hätte ich hier ja wohl kaum das Problem gepostet. Es geht ja nicht da drum drei Tage vor dem Urlaub zu erfahren ob man den bekommt oder nicht sondern viel früher um etwas planen zu können. Genau das ist eben nicht möglich. Also man bekommt da keine aussagekräftige Antwort.

Nur wenn im Arbeistgesetz steht das man den Urlaub nach genehmigung auch bekommen mußm bringt das nicht's wenn der Atrbeitgeber keinen Zwang hat diesen auch rechtzeitig zu genehmigen!

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es ist so: wenn es bei euch üblich ist, urlaub so oder so einzureichen, dann gilt der urlaub als bewilligt, wenn der AG dem nicht in einer angemessenen frist widerspricht. m.a.w.: es bedarf keiner ausdrücklichen genehmigung, stillschweigend geht auch. gerichte haben einen zeitraum von vier wochen für ausreichend gehalten. gleichwohl ist das verfahren nicht so sicher - es kann passieren, dass es stress gibt. dann kann der AN nicht einfach so den urlaub antreten, vielmehr muss er einen eilantrag ans arbg stellen.
das bedeutet wiederum, dass man als AN u.u. - wenn nämlich die erfahrung ist, dass der chef dann womöglich gerne ins feld führt, er habe ja nie ..... - frühzeitig nochmal nachfragt und darauf hinweist, dass man aus planungsgründen usf eben sicherheit braucht.

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