Es gibt einen Fall im Bekanntenkreis, da will der Arbeitgeber die Anzahl der Überstunden, die bereits geleistet worden, nicht bekanntgeben. Der Hintergrund ist der, dass wenn er nicht sagt wieviel es sind, kann man sie ja auch nicht nehmen.
Gibt es für die Bekanntgabe eine gesetzliche Grundlage?
Muss der Arbeitgeber die Anzahl Überstunden nennen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Der Hintergrund ist der, dass wenn er nicht sagt wieviel es sind, kann man sie ja auch nicht nehmen.
Was ist denn überhaupt vertraglich zu den Überstunden vereinbart (im Wortlaut)?
Hat derjenige sich seine Überstunden denn nicht notiert?
MfG
Es gab die ganze Zeit eine Stechuhr, die die Anzahl anzeigte, die ist nun aber seit einer Weile kaputt.
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Und wie werden die Stunden/Überstunden jetzt erfasst?
Von der Dame aus der Personalabteilung per Hand ausgerechnet. Und wenn man sich erkündigt wieviel man hat, darf sie es vom Chef aus nicht sagen.
Mag sein, dass sie tatsächlich nicht befugt ist (warum auch immer).
Aber ist es denn so kompliziert/unzumutbar sich seine Überstunden selber zu notieren?
Darum geht es doch garnicht.
Es hat ja niemand damit gerechnet, das es verheimlicht wird. Es ist doch mit Sicherheit die Pflicht des Arbeitgebers. Ich mein es ist doch das gute Recht des Arbeitnehmers über seine Stunden Bescheid zu wissen.
mal ganzn im ernst, es kann ja wohl nich so schwer sein sich die stunden auszurechnen und wenn die tipse seit einiger zeit behauptet sie dürfe nix sagen hätte ich schon früher mal nachgeforscht.
das problem mit dem selber aufschrieben is halt nur wie bei euch die kompetenzen liegen...
meine mutter zb schreibts einfach auf, ihr vertraut man das *vertrauensgleitzeit* in anderen abteilungen wird normal die zeit per karte registriert.
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