Muss der Arbeitgeber die Stunden erstatten bei Schnee?

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss der Arbeitgeber die Stunden erstatten bei Schnee?

Hallo, mein Nachbar arbeitet bei einem Lieferservice auf 450 Euro Basis. Er hat feste Tage und Stunden, die vereinbart werden. Er muss mit dem Fahrrad ausliefern. Jetzt liegt sehr viel Schnee auf den Strassen und Fahrten mit dem Rad sind gefährlich. Am WE hat der Inhaber einfach den Dönerladen geschlossen wegen dem schlechten Schneetreiben, mein Freund konnte nicht arbeiten. Wer zahlt in diesem Fall? Mein Nachbar verlässt sich auf die vereinbarten Stunden. Muss der Chef den Ausfall zahlen? Oder kann er einfach bestimmen, dass mein Nachbar an einem anderen Tag arbeitet?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist hier im sogenannten "Annahmeverzug" und muss die Stunden bezahlen, wenn er den Arbeitnehmer nicht wie vereinbart arbeiten lässt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Er hat feste Tage und Stunden, die vereinbart werden.
Wenn der AG einfach dicht macht, bekommt AN dennoch sein Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Und falls der Arbeitgebr das nicht glaubt: im § 615 BGB kann er es nachlesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen