Muss der Arbeitgeber handeln?

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fb345944-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss der Arbeitgeber handeln?

Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung mit mehreren Wohngruppen. Einer der Klienten, der schon in mehreren Gruppen gelebt und immer wieder gewalttätig wurde, befindet sich seit etwa einem Monat auf meiner Gruppe. Schon mehrmals wurde er aggressiv und hat auch schon Mitarbeiter geschlagen. Durch den Mangel an Arbeitskräften sind wir gezwungen oft alleine zu arbeiten. Besagter Klient ist sehr kräftig und gerade als Frau ist man diesem unterlegen. Die Heimleitung wurde schon mehrfach informiert, eine Reaktion gab es nicht.
Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber etwas unternehmen um Arbeitnehmer und auch andere Klienten zu schützen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Heimleitung 'zu informieren' reicht offenbar nicht - es muss Konsequenzen haben, wenn sie nicht handelt. Nur welche? Denn das muss niemand hinnehmen, womöglich angegriffen und verletzt zu werden.
Ihr werdet doch hoffentlich eine Personalvertretung haben, BR, PR, MAV - das ist auf jeden Fall ein Thema für die. Weiter rate ich in diesem Fall zur Beratung durch einen Fachanwalt, denn ggf. steht auch im Raum, die Arbeitskraft zurück zu halten, aber da muss AN mit seinen Reaktionen auf der sicheren Seite sein.
Und am besten wäre es wohl, wenn ihr als Gruppe handelt.

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