Muss die Firma Verpflegungsmehraufwand zahlen?

12. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
ist jetzt auch egal
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss die Firma Verpflegungsmehraufwand zahlen?

Hallo,
ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand. Mein Lebensgefährte ist seit 02. Februar 09 von Mo- Fr. auf Montage. Unterkunft sowie Frühstück bekommen sie. Gibt es eine Regelung ob die Fima ihm Verpflegungsmehraufwand zahlen muss oder ist das eine kann Bestimmung? Es ist ihm nicht möglich jeden Tag nach Hause zu kommen, da er vom Wohnort 4 - 5 h entfernt ist. Er ist bei einer Personaldienstleistungsfirma angestellt, die nach dem Tarifvertrag der AMP und CGZP entlohnt.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'Verpflegungsmehraufwand' ist meines Wissens ein Begriff aus dem Steuerrecht. Ansonsten sollte die Antwort auf die Frage eher in der Reisekostenordnung, die im Betrieb gilt, zu finden sein.

-- Editiert am 12.03.2009 14:27

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.472 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen