Hallo,
ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand. Mein Lebensgefährte ist seit 02. Februar 09 von Mo- Fr. auf Montage. Unterkunft sowie Frühstück bekommen sie. Gibt es eine Regelung ob die Fima ihm Verpflegungsmehraufwand zahlen muss oder ist das eine kann Bestimmung? Es ist ihm nicht möglich jeden Tag nach Hause zu kommen, da er vom Wohnort 4 - 5 h entfernt ist. Er ist bei einer Personaldienstleistungsfirma angestellt, die nach dem Tarifvertrag der AMP und CGZP entlohnt.
Muss die Firma Verpflegungsmehraufwand zahlen?
12. März 2009
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Frage vom 12. März 2009 | 14:06
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss die Firma Verpflegungsmehraufwand zahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. März 2009 | 14:16
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
'Verpflegungsmehraufwand' ist meines Wissens ein Begriff aus dem Steuerrecht. Ansonsten sollte die Antwort auf die Frage eher in der Reisekostenordnung, die im Betrieb gilt, zu finden sein.
-- Editiert am 12.03.2009 14:27
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