Muss ich das Arbeitsamt über Aufhebungsvertrag informieren?

26. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
sunny1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich das Arbeitsamt über Aufhebungsvertrag informieren?

Ich bin fristgerecht betriebsbedingt zum 30.11. gekündigt worden und habe das auch rechtzeitig dem arbeitsamt gemeldet. Jetzt verhandle ich mit meinem Noch-Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. inkl. Abfindung. Muß ich das Arbeitsamt über diesen Aufhebungsvertrag informieren oder reicht die ordentlich Kündigung, die zuvor ausgesprochen wurde? Wie wirkt sich der Aufhebungsvertrag auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus (Sperrfristen o.ä.) Und: Übernimmt das Arbeitsamt unter Umständen die Zahlung der Sozialversicherungen
(KV, PV, RV) für die Zeit von 30.09. bis 30.11.?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Burki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst mal viel Erfolg bei den Abfindungsverhandlungen.
Ich würde das AA auf jeden Fall informieren, da sich der Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit um 2 Monate nach vorn verschiebt und bei einem Aufhebungsvertrag (zweiseitige Willenserklärung) ein Mitwirken - und somit auch ein "Verschulden" - des Arbeitnehmers unterstellt werden kann.

Da aber hier eine Kündigung voraussgegangen ist, kann das AA vielleicht davon absehen.
Wegen Sperr- und Ruhenszeiten hat das bestimmt Auswirkungen, das würde ich auf jeden Fall beim AA erfragen!
Also: Da die Arbeitsämter unterschiedlich beurteilen, auf JEDEN FALL nachfragen, vielleicht kann man sich ja zumindest die Sperrfrist sparen...

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#2
 Von 
Toerk
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sozialgesetzbuch III, §144 Absatz 3 Nr. 2a - Die Sperrzeit beträgt unter Umständen "NUR" 6 Wochen, da das Arbeitsverhältnis auch so innerhalb von 12 Wochen geendet hätte ...

Nachzulesen hier:

http://www.bma.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x144.htm


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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Achtung bei der Abfindung: diese wird vom Arbeitsamt mit angerechnet und so kann es geschehen, dass diese den Zahlungszeitpunkt noch weiter nach hinten verschiebt!

Überleg dir genau, ob sich das für dich rechnet, den Aufhebungsvertrag wirklich zu unterschreiben! Du bekommst 2 Monatsgehälter weniger, hast evtl. ne Sperre und von der Abfindung auch evtl. nicht wirklich viel....

Das selbe gilt übrigens auch für Urlaubsabgeltung, die Tage werden auch vom AAmt als Ruhefrist angesehen - und dann gilt ein vermindeter Krankenversicherungsschutz, ...

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunny1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe in der Zwischenzeit auch noch einiges Wichtiges erfahren. Das Wichtigste:
Wenn man einen Abwicklungsvertrag mit o.g. Inhalten schließt, dann schließt das ein Mitverschulden des Arbeitnehmers am Beendigen des Arbeitsverhältnis aus, da die vorausgegangene betriebsbedingte Kündigung explizit Grundlage des Abwicklungsvertrags ist.
Ich werde das mit dem Arbeitsamt so absprechen und dann gibt's natürlich eine Sperre bis zum 30.11., weil das ja der ordnungsgemäße Termin für die fristgerechte, betriebsbedingte Kündigung ist.

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#5
 Von 
sunny1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich wollte kurz nochmal über den aktuellen stand informieren, wie's bei mir ausgegangen ist - vielleicht hilft das sonst ja auch jemandem weiter.

also:
am 18.8.habe ich eine betriebsbedingte kündigung zum 30.11. erhalten - fristgerecht.
daraufhin (innerhalb der vorgeschriebenen 7 tage) habe ich mich beim aa gemeldet.
am 10.09. habe ich mit meinem arbeitgeber einen abwicklungsvertrag geschlossen. folgendes waren die inhalte:
* beendigung des arbeitsverhältnisses zum 30.09.
* abfindung in höhe von 2 monatsgehältern (oktober und november, die sich der arbeitgeber sonst gespart hätte plus ein weiteres knappes monatsgehalt)
* weiteres (schlüssel, zeugnis etc.)

ergebnis beim arbeitsamt:
* sperrzeit von 01.10. bis 11.11. (6 wochen) wg. selbst herbeigeführter arbeitslosigkeit
* ruhezeit bis 16.11. - anrechnung der abfindung
* ab 17.11. bekomme ich arbeitslosengeld.

insgesamt ist das für mich also alles sehr gut ausgegangen. ich bekomme sogar noch früher arbeitslosengeld, als ich eigentlich (1.12.) bekommen hätte; zudem habe ich durch die umwandlung der gehälter oktober und november in eine abfindung nochmal ordentlich steuern und soz.abgaben gespart.

für die ersten 4 wochen muß ich mich selbst krankenversichern; ebenfalls für die zeit von 12.11. - 16.11.
rentenbeiträge kann ich freiwillig bezahlen, wenn ich will.

hoffe, das hilft irgendwann mal jemandem weiter.

liebe grüße und danke nochmal für eure hilfe

sunny

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#6
 Von 
Laralie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nur zu deiner info: du bist den ersten monat noch automatisch bei deiner krankenkasse mitversichert und musst dich erst ab dem 2. monat selbst versichern. hat mir die krankenkasse (gesetzliche) gesagt.

weiterhin alles gute!

laralie

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sunny1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hi laralie,

ich war bislang freiwillig in der gesetzlichen krankenkasse versichert (gehalt über eur 41.400 jährl.), daher zahlt die nicht übergangsweise :-(
ich muß mich also für den ersten monat selbst versichern, ab dem zweiten monat zahlt allerdings auf jeden fall das arbeitsamt. so steht's auch in meinem bewilligungsbescheid vom arbeitsamt.
da würd ich nochmal bei deiner krankenkasse nachfragen, wie das wirklich ausschaut.

viele grüße
sunny

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