Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

23. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
heddi-tb
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Hallo zusammen,

habe im März 2009 eine Anstellung als Auslieferungsfahrer (Bereich der Endkundenbelieferung) angenommen. Ich erhielt einen befristeten Arbeitsvertrag. Bezahlt wurde ich nach den geleisteten Arbeitstagen.

Im Sommer 2009 sollte ich einen unbefristeten Vertrag bekommen, den ich jedoch ablehnte, da ich gerne weiterhin Bewerbungskosten absetzen wollte. Der Job sollte damals als Übergangslösung dienen.

Jedoch hat es seitdem nie einen weiteren Vertrag gegeben.

Ich bin mir im Klaren, dass es stillschweigend zu einem unbefristeten Vertag gekommen ist. Nun aber zu einigen Rahmenbedingungen.

- Ich habe keinen bezahlten Urlaub.
- Wenn es keine Aufträge gibt, bleibe ich unbezahlt zu Hause.
- Im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung
- Wenn ich selbst frei haben möchte, sage ich einfach, dass ich in diesem Zeitraum nicht kann.

Nun habe ich ein Angebot von einem konkurrierenden Unternehmen. Diese möchten mich gerne so schnell wie möglich. Theoretisch müsste ich ja eine monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende einhalten.

Aber durch die oben genannten Rahmenbedingungen bin ich nicht sicher, da ich ja ganz offiziell sagen kann, dass ich die letzten drei Wochen im Mai nicht kann.

Würde mich gerne über Eure Meinungen und Anregungen zu diesem Sachverhalt freuen.

Gruß

heddi

P.S. Der Job ist seit März 2009 komplett sozialversicherungspflichtig.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Aber durch die oben genannten Rahmenbedingungen bin ich nicht sicher, da ich ja ganz offiziell sagen kann, dass ich die letzten drei Wochen im Mai nicht kann.


Das wird so nichts. Gegen die Rahmenbedingungen hätten Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können, weil der Arbeitgeber geben diverse Gesetze verstoßen hat. Das hätte ein Arbeitsgericht zurecht gerückt.
Jetzt bleibt nur das Einhalten der Kündigungsfrist.

Der neue Arbeitgeber müßte dafür Verständnis haben, schließlich würde er ja wohl auch Probleme damit haben, wenn seine Arbeitnehmer von heute auf morgen kündigen.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Theoretisch müsste ich ja eine monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende einhalten. <hr size=1 noshade>


Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann gilt für AN ausschliesslich die 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende aus § 622 Abs. 1 BGB .

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