Muss ich mich beim Arbeitsamt melden?

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 216x hilfreich)
Muss ich mich beim Arbeitsamt melden?

Hallo,

ist man eigentlich gezwungen, sich beim Arbeitsamt Arbeitslos zu melden?

Ich habe 5 Jahre (erwerbstaetig) im Ausland gelebt und bin nun vor wenigen Monaten zurueckgekommen. Ich hatte vor, mir einfach eine kleine Auszeit nach dem stressigen Umzug zu goennen und nicht gleich auf Arbeitssuche zu gehen. Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden ?(Ich beziehe ja keine Leistungen, wuerde ich wohl auch kaum Anspruch drauf haben)

Danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, hat zwar mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Nein du musst dich nicht melden, wenn du keine Leistungen vom Staat willst.

MfG

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#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

bist Du krankenversichert?

(ich weiß Venotis, hat auch nichts mit Arbeitsrecht zu tün ...)

Gruß

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ortillia, das sollte keine Rüge sein von mir, nur ein Hinweis. ;)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

müssen wahrscheinlich nein, aber sinnvoll ist es für die gesetzliche Rentenversicherung.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn man vor Eintritt des medizinischen Leistungsfall in den letzten 5 Jahren drei Jahre an Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflichtbeiträge an ausländische Rentenversicherungen stehen den deutschen Beiträge gleich, wenn es sich um ein EU-Land oder ein Land handelt mit dem die Bundesrepublik ein Abkommen hat.

Was würde nun passieren, wenn innerhalb wenn zwei Jahre lang keine Pflichtbeiträge mehr in die Rentenkasse fließen? Richtig! Der rechtlichen Anspruch wurde vorloren gehen. Da nützt auch dann das Geheule am Tisch des Beamten auch nichts. Er macht schließlich nicht die Gesetze.

Wenn man sich aber nach Beendigung eine Beschäftigung sofort arbeitslos meldet, d. h. es darf kein ganzer Kalendermonat vergangen sein, und auch lückenlos arbeitslos gemeldet bleibt, verliert man diesen Schutz nicht.

Unabhängig hiervon rate ich Ihnen, sich die Pflichtbeitragszeiten im Ausland der deutschen Rentenversicherung zu melden, weil wenn die nix davon wissen, gibt es auch keine Schutz.

Unter www.deutsche-rentenversicherung.de sehen Sie über die Postleitzahlen-Suche Ihre nächste Beratungsstelle. Lassen Sie sich beraten. Es kostet Sie nichts und verzichten Sie nicht auf den Erwerbsminderungsschutz. Krank kann man auch über Nacht werden.

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 216x hilfreich)

Sorry fuer die Falsche Kategorie.

Ortilia, ja, ich bin familienkrankenversichert ueber meinen Mann.

@Anonym:
Was würde nun passieren, wenn innerhalb wenn zwei Jahre lang keine Pflichtbeiträge mehr in die Rentenkasse fließen? Richtig! Der rechtlichen Anspruch wurde vorloren gehen. Da nützt auch dann das Geheule am Tisch des Beamten auch nichts. Er macht schließlich nicht die Gesetze.

Wenn man sich aber nach Beendigung eine Beschäftigung sofort arbeitslos meldet, d. h. es darf kein ganzer Kalendermonat vergangen sein, und auch lückenlos arbeitslos gemeldet bleibt, verliert man diesen Schutz nicht.


Das habe ich nicht so ganz verstanden. Erst schreibst Du "wenn man 2 Jahre keine Beitraege zahlt, gehen die Ansprueche verloren", aber weiter unten "wenn man sich innerhalb eines Monats arbeitslos meldet, verliert man nicht den Schutz". Naja, wie auch immer, ich werde mich jetzt aber mal drum kuemmern, dass meine Auslandszeiten angerechnet werden. (Soweit ich weiss, hat D und USA so ein gegenseitiges Anrechnungsabkommen)

Falls ich den Anspruch fuer Erwerbsminderungsrente jetzt schon verloren habe, weil es schon mehr als 1 Monat ist, seit ich nicht arbeite, dann kann man da jetzt eh nichts mehr dran aendern. Das muss ich hinnehmen. (Wenn du es nicht erwaehnt haettest, haette ich gar nicht gewusst, dass es sowas ueberhaupt gibt. Ich habe mich mit dem Thema nie beschaeftigt, da es das erste mal ist, dass ich ueberhaupt nicht arbeite)

Danke fuer Eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo Schalkefan,

es ist sehr schwer etwas schriflich zu erklären.

Es geben auch Ausnahmen von dieser 3/5-Regelung. Evtl. geht auch was mit freiwilligen Beiträge, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllen würde...aber, geh lieber zu Beratung, das wird zu kompliziert sonst noch.

Man wird mit dir auch einen Kontenklärungsantrag aufnehmen; hierbei wird dein bisheriger Versicherungsverlauf geprüft und auch die Zeiten in der Social Security gespeichert. ohne ein Gesicht zu ziehen. :sweat:

Die Damen und Herren,
nehmen mit dir auch den Antrag auf, so dass du nichts selber ausfüllen musst.

Alles ist kostenlos. Lass dir am Besten zuvor einen Termin geben. Sage, wenn du anrufst, dass du einen Termin beim Rentenberater brauchst. Es geben nämlich auch Leute, die nehmen nur diese Anträge auf, dürfen aber nicht beraten (z. B. Versicherungsämter)

Hier findest du die Beratungsstellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true


Lies dir mal die Erwerbsminderungsbroschüre durch:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle

Und last but not least:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__in__deutschland__und__usa,property=publicationFile.pdf/arbeiten_in_deutschland_und_usa

Jetzt weist du auch, weshalb nicht alles so eínfach niederschreiben kann. Perönliche Beratung ist das einfachste und unkomplizierteste. :cool:

0x Hilfreiche Antwort

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