Muss ich mit einer Kündigung wegen Krankheit rechnen?

29. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ses654
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich mit einer Kündigung wegen Krankheit rechnen?

Ich befinde mich seit über 4 Jahren, mit der Ausbildung seit über 7 Jahren, im Unternehmen und nun befürchte ich aufgrund meiner Krankheitstage in den letzten Jahren eine Kündigung.
Unten aufgelistet, die Krankheitstage bis zum Jahr 2020. Im Jahr 2020 ging es mir mental nicht so gut, da ich in einer Abteilung war in der in gemobbt wurde. Ende 2020 wechselte ich zu der jetzigen.

Krankheitstage:
2020:
04.02 – 14.02 = 9T OSG-Distorsion
17.03 – 20.03 = 4T
27.04 – 30.04 = 4T
03.08 – 07.08 = 5T Weisheitszähne
24.08 – 28.08 = 5T
02.11 – 13.11 = 10T
Gesamt: 37T

2021:
04.02 – 05.02 = 2T
15.02 – 18.04 = 43T (Hand gebrochen)
21.06 – 25.06 = 5T
11.08 – 13.08 = 3T
18.10 – 22.10 = 5T
Gesamt: 58T, wovon 15T kurz Erkrankung (45T EFZ)

2022:
31.01 – 11.02 = 10T (Corona)
21.03 – 21.03 = 1T
28.03 – 04.04 = 6T
12.09 – 15.09 = 4T (Fuß gebrochen)
16.09 – 03.12 = 54T (Fuß gebrochen)
Gesamt: 75 T, 17T wegen kurz Erkrankung (47T EFZ)

2023:
10.02 – 17.02 = 6T (Corona)
12.04 – 21.04 = 8T
28.08 – 01.09 = 5T
Gesamt: 19 T

Ich mache mir Sorgen das ich in naher Zukunft ein Kündigungsschreiben erhalte, da unser neuer Vorgesetzter (Meister) beim Telefonat gestern einen sehr komischen Kommentar gebracht hat.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16790 Beiträge, 6285x hilfreich)

Deine Liste zeigt jedenfalls von Jahr zu Jahr steigende Tendenz und die Ausfallzeiten sind nicht unerheblich. Daher könnten deine Befürchtungen wahr werden.
Andererseits kommt es bei Kündigung auf Grund zahlreicher, krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht nur auf die Zahlen der zurückliegenden Jahre an, sondern auch auf die Prognose. Bei der Menge an Fehltagen hätte m.E. schon im letzten Jahr ein BEM-Gespräch angeboten werden müssen, was dem AG im Falle der Kündigung sicher vorgehalten werden würde.

Anlass, über die eigenen Fehlzeiten und die Belastung für den Betrieb nachzudenken - JA
Ansonsten: Derzeit alles spekulativ, zumal du dich zum Inhalt der Bemerkung deines Meister, die dir angstmacht, auch in Schweigen hüllst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ses654
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ja die Krankheitstage sind erheblich, da hast du Recht. Das ist sehr bitter dass ich mir in den Jahren 2021 und 2022 voneinander unabhängige Frakturen bei Unfällen zugezogen habe. Die haben natürlich die Krankheitstage in die höhe geschossen.
Letztes Jahr habe ich ein BEM-Schreiben erhalten. Diese "Einladung" habe ich beantwortet das es es sich bei meiner Fehlzeit lediglich um eine Fraktur handelt, welches bald schon auskuriert ist. Zwei Wochen später, habe ich die Arbeit bereits zu 100 % wieder aufgenommen. Seitdem kam nichts mehr.

Ich denke ich sollte ein offenes Gespräch mit meinem Vorgesetzten suchen und mich darum erkundigen was genau Sache ist, da es sich wirklich sonst um reine Spekulation handelt. Ich habe einfach nur große Sorge, welche mir Bauchschmerzen zubereitet.

Nochmals vielen Dank für die Zügige Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.475 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.164 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen