Muss ich neue Mitarbeiter einarbeiten oder Chef

17. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.11.2023 21:49:24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich neue Mitarbeiter einarbeiten oder Chef

Hi
Weiss nicht ob ich hier richtig bin.
Bin seit 2 Monaten als nicht ausgebildete Küchenhilfe für längeren Zeitraum angestellt.
Chef hat mich nicht herumgeführt und eingearbeitet haben mich die überarbeiteten ausgenutzten Angestellten.
Also 2 Köche und Kantinen Essensausgabe Helferin.
Alle 2-4 Wochen kommen neue Aushilfskräfte denen man wieder alles von vorne erklären muss, weil Chef keine richtigen Mitarbeiter einstellen kann/will? Und das wohl seit Monaten schon.

Ich habs also innerhalb von 2 Monaten von einer unausgebildeten Kraft zur professionellen Einarbeiterin geschafft. Für den gleichen Lohn.

Muss ich (Und auch der Koch und alle anderen die da angestellt sind) alle 2-4 Wochen neue Mitarbeiter einlernen, was eine echte Belastung für uns darstellt, dann noch für den gleichen Küchenhilfen Lohn oder muss das eigentlich Chef machen?

Grüsse
Nimmi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 28x hilfreich)

Freundlich Fragen bringt dich bei deinem Chef weiter.
Wer keine utopischen Summen als Gehaltserhöhung nennt, findet mit den richtigen Argumenten vielleicht Gehör.
Aber so oder so: Dein Chef hat das Weisungsrecht. Solange im Arbeitsvertrag kein genaues Aufgabenfeld definiert ist, das die Einarbeitung neuer Kollegen ausschließt, hast du da schlechte Karten...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40734x hilfreich)

Zitat (von Nimmi187):
Muss ich (Und auch der Koch und alle anderen die da angestellt sind) alle 2-4 Wochen neue Mitarbeiter einlernen

Es ist jetzt offensichtlich Dein Job
Zitat (von Nimmi187):
Ich habs also innerhalb von 2 Monaten von einer unausgebildeten Kraft zur professionellen Einarbeiterin geschafft



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12317.11.2023 21:49:24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ok, Fragen kann man ihn ja. Bin ja noch in der Probezeit, kann ja zum Glück dann einfach kündigen wenn ich es weiter machen muss.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18396 Beiträge, 6752x hilfreich)

Zitat (von guest-12317.11.2023 21:49:24):
Ich habs also innerhalb von 2 Monaten von einer unausgebildeten Kraft zur professionellen Einarbeiterin geschafft. Für den gleichen Lohn.

Steile These. Du lernst andere Aushilfen in dem Job an, den du selbst auch ausführst - meine Einschätzung.
Ich stelle mir vor, dass es im TV wahrscheinlich eine Eingruppierung 'Küchenhilfe' geben wird, kaum aber eine - dann höherwertige - als 'Einarbeiterin'. Insoweit dürfte es an einer Anspruchsgrundlage für eine höhere Eingruppierung fehlen.
Und zu deiner Vorstellung, der Chef selbst müsse diese Einweisungen vornehmen - die halte ich schlicht für einen Irrtum.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40734x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und zu deiner Vorstellung, der Chef selbst müsse diese Einweisungen vornehmen - die halte ich schlicht für einen Irrtum.

Richtig.
Chefs haben in der Regel bedeutenderes zu tun.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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