Neue Situation in einer Firma.
Die bisherige Aufgaben eines älteren Mitarbeiters werden in der Abteilung auf alle verteilt. Jetzt soll dieser Mitarbeiter in das Fachgebiet von den Kollegen eingearbeitet werden, ohne dass er überhaupt Vorkenntnisse hat. Normaler Weise muss man dafür eine eigene Ausbildung haben (IHK).
Das ist eine langwierige Aufgabe, die zudem zu den vorhanden Arbeiten dazu kommt ohne dass Arbeiten weg kommen. Kann das der Arbeitgeber von den Kollegen verlangen?
Muss man als Sachbearbeiter einen Kollegen in ein Spezialgebiet "einarbeiten" ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Das Einarbeiten dürfte zu den Pflichten gehören, Einarbeiten bedeutet aber nicht ausbilden.
Und wenn da andere Sachen für liegenbleiben müssen, erhöhte Zeitaufwände entstehen, den Vorgesetzten nachweislich informieren, er möge entsprechende Priorisierungen treffen.
Es gibt nur ganz wenige Berufe, für die man eine "Ausbildung" haben MUSS. Ich gehe mal davon aus, dass dies hier nicht der Fall ist. Ja natürlich kann der AG verlangen, dass ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet wird. Das ist doch völlig normal.ZitatNormaler Weise muss man dafür eine eigene Ausbildung haben :
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Selbstverständlich, denn verlangen kann der fast alles. Hat es wohl sogar schon verlangt.ZitatKann das der Arbeitgeber von den Kollegen verlangen? :
Deine Frage dürfte eher sein, WAS muss ich als Kollege tun? WO sind die Grenzen?
Der Kollege dürfte doch nicht völlig fern vom Schuß sein, arbeitstechnisch - immerhin sollen Kollegen, die einarbeiten sollten, ja auch dessen Aufgaben mit übernehmen....
Also ja, Einarbeitung kann durchaus verlangt werden, ansonsten wie Harry sagt.
Der Kollege ist völlig Fachfremd, er könnte anfangs auch niemanden vertreten und das wäre nicht mit ein paar Monaten abgetan. Es entspricht mehr einer "Ausbildung" als Einarbeitung. Das geht in jedem Fall über das normale Maß hinaus und nein, Arbeitsmäßig wird nichts weggenommen.
Für das erforderliche Fachwissen gibt es eine IHK Fachausbildung mit Abschluss und selbst dann hätte man nur die Grundlagen auf die man aufbauen könnte, die hier aber nicht vorhanden sind. Hier muss man bei Adam und Eva anfangen, was sicher zeitaufwendig ist.
-- Editiert von Vetlanda am 13.12.2019 14:08
Das sollte man dem AG höflich und sachlich mitteilen.ZitatDas geht in jedem Fall über das normale Maß hinaus :
Auch das dem AG mitteilen, damit der erkennt--- das geht dort nicht.ZitatHier muss man bei Adam und Eva anfangen, :
ZitatEs entspricht mehr einer "Ausbildung" als Einarbeitung. :
Ausbildung muss man wie gesagt nicht machen.
Wobei die Grenzen da fließend sind.
Ich würde ihn nur einarbeiten und genau dokumentieren wo es hakt und welche Grundlagen fehlen - damit man dann substantiiert aufzeigen kann, das es weder Deine noch seine Schuld ist wenns nicht klappt.
Danke für die Antworten. Inzwischen habe ich einen neuen Job und werde in Kürze das Unternehmen verlassen, sodass die Einarbeitung und die Verlagerung von Arbeiten u.U. auch auf meinen Arbeitsplatz keine Rolle mehr spielt. Die Kollegin, die einarbeiten müsste hat auch einen anderen Job. Die Dokumentation der Einarbeitung und das Aufzeigen von Defiziten ist ja auch arbeitsintensiv neben einer Einarbeitung und das Ganze ist einfach nicht zuzumuten bei dem Arbeitsanfall. Dazu kommt, dass der Kollege, der eingearbeitet werden sollte, gar keinen Bock auf die für ihn neue Arbeit hat. Das machte das Ganze natürlich noch um einen Touch problematischer.
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