Hallo ich habe bei meiner Ex-Firma von 20.02.07 bis zum 31.07.09 ein Arbeitsverhältnis gehabt. Habe die Kündigung erhalten. Habe ich anrecht auf eine Abfindung. Muss man sofort Ansprüche auf eine Abfindung stellen, oder kann man das auch später z.B. ab dem 31.07.09?
Danke
Muss man sofort Ansprüche auf eine Abfindung stellen, oder kann man das auch später?
27. Juni 2009
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Frage vom 27. Juni 2009 | 17:20
Von
Status: Praktikant (539 Beiträge, 258x hilfreich)
Muss man sofort Ansprüche auf eine Abfindung stellen, oder kann man das auch später?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2009 | 19:35
Von
Status: Praktikant (805 Beiträge, 195x hilfreich)
Guten Tag
Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht!
Sie können aber Ihren AG anbieten auf eine Kündigunsschutzklage zu verzichten und erhalten im Gegenzug eine "Entschädigung"(Abfindung) für den Verlust Ihres Arbeitplatzes.Voraussetzung für Ihre Kündigungsschutzklage ist natürlich, das Ihr Betrieb mehr als 10 Angestellte hat.
#2
Antwort vom 28. Juni 2009 | 11:53
Von
Status: Praktikant (539 Beiträge, 258x hilfreich)
Danke für die Info. Ich glaube nicht das wir auf 10 Mitarbeiter kommen.
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