Muss mein ehemaliger Chef das wohl zahlen?

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
SamanthaDo
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Muss mein ehemaliger Chef das wohl zahlen?

Hallo zusammen

hier ist wieder das Sorgenkind!
:)
Kurz zusammen gefasst:
Ich war vom 20.Juni bis 15. Dezember bei meinem Chef angestellt als Teilzeitkraft mit verschiedenen Wochenstd.
Nun war ich beim Anwalt und wollte mein Urlaubsanspruch und mein Weihnachtsgeld anspruch ( Information einer Arbeitskollegin) geltend machen.
Jetzt hat mein Anwalt von meinem Chef Lohnabrechnungen wegen Berechnung des Urlaubs angefordert und ihm einen Brief aufgesetzt was er mir zahlen müsste.
Kommt mein Chef irgendwie aus der Sache raus?
Mein Anwalt hat den Vertrag ordentlich studiert und fand keine Regeln für Urlaubs oder QWeihnachtsgeld anspruch. Deswegen verlange ich dieses Geld jetzt!
Gibt es für ihn eine möglichkeit da raus zu kommen?
Vielen lieben Dank im voraus.
Würde mich sehr über antworten freuen.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch muß ausgezahlt werden.
Zum Weihnachtsgeld, kommt darauf an:

http://members.aol.com/rakassing/arbeit/xmasgeld/vorzauss.htm

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Wenn der Anwalt keine vertraglichen Regeln zum Thema Urlaubs-/Weihnachtsgeldanspruch fand und es keinen bindenden Tarifvertrag für dich gibt, dann kann es sein, dass du auch gar keinen Anspruch hast.
Vielleicht hat er ja als AG der einen Mitarbeiterin eine Bonuszahlung gemacht?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mein Anwalt hat den Vertrag ordentlich studiert und fand keine Regeln für Urlaubs oder QWeihnachtsgeld anspruch. Deswegen verlange ich dieses Geld jetzt!


Das versteh ich jetzt nicht. Die Urlaubsabgeltung muss sich nicht aus dem Vertrag ergeben, wenn kein Urlaub gewährt wurde (ein Problem damit könnte es nur geben, wenn du zu dem Zeitpunkt krank warst und noch krank geschrieben bist). Einen Weihnachtsgeldanspruch solltest du erst mal abklären. Man kann natürlich auch pokern und einfach Weihnachtsgeld verlangen 'auf gut Glück', aber wenn die Basis dazu fehlt, wird das nichts bringen.

MfG

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