Muss oder kann Personalrat Bewerbungen einsehen?

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss oder kann Personalrat Bewerbungen einsehen?

Hallo,

muss dem Personalrat auf jeden Fall jede Bewerbung, ob jetzt von Schwerbehinderten oder Nicht-Schwerbehinderten weitergeleitet werden? Oder erhält dieser nur die Bewerbungen, die lt. Personalabteilung infrage kommen?

Danke.

Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Der Personalrat kann, darf und muss alle Bewerberunterlagen einsehen, um sein Mibestimmungsrecht richtig ausüben zu können. Er kann sonst nicht erkennen, ob der Arbeitgeber z. B. gegen Vorschriften bei der Auswahl verstößt.
Bei vertrauensvoller Zusammenarbeit kann es gemeinsame Vorabsprachen geben, dass zum Beispiel nur die Bewerberunterlagen vorgelegt werden brauchen, die die geforderten Schul- oder Berufsabschlüsse vorweisen können (must have).
Selbst bei nur 30 Bewerbungen ist für einen nicht freigestellten Personalrat das Mass schnell voll, sich neben der normalen Arbeit auch noch gründlich mit den Bewerberunterlagen zu beschäftigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17431 Beiträge, 6487x hilfreich)

Die Vorlage von Bewerbungsunterlagen ist so ein Thema, bei dem man viel streiten kann, aber nicht muss.
sonnen8licht hat schon auf die Belastung hingewiesen, wenn eine Mitarbeitervertretung wirklich alle Bewerbungen auf den Tisch bekommen will. Ein anderer Aspekt bei der Sache ist die sehr enge Begrenzung der tatsächlichen Inteventionsmöglichkeiten im § 75 Personalvertretungsgesetz: Man kann auch 'mit Kanonen auf Spatzen schießen' wollen.
Wir hatten die Vereinbarung mit dem Personalreferenten, die Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sämtlich auf den Tisch bekommen, in anderen Fällen anlassbezogen, etwa als bzgl. einer HA der Verdacht aufkam, dass Frauen systematisch ausgesiebt würden. Da haben wir richtig Stress gemacht und es kam zu einer Verständigung über das zukünftige Vorgehen.
Ob also ein PR alle Bewerbungen einsieht, hängt von seinen Zielen, seinem Selbstverständnis, aber auch von seinen Möglichkeiten ab.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.861 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen