Musterung/ Sonderurlaub

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
rase_hase
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Musterung/ Sonderurlaub

Kann man für die Musterung einen sonderurlaubstag beantragen oder wird dieser ganz normal mit einem urlaubstag verrechnet???

Ich stehe in einem ganz normalen Arbeitsverhältniss, die lehre ist schon abgeschlossen und arbeite bei meinem arbeitgeber jetzt knapp 9 monate.

Danke schonmal im vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nach folgendem § muß der Arbeitgeber Sie für den Zeitraum der Musterung freistellen. Dafür müssen Sie sich keinen Urlaubstag anrechnen lassen.

BGB §616
Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

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#2
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Wäre das Arbeitsplatzschutzgesetz hier nicht sinnvoller anzuwenden??

§14 Abs.1: Wird ein Arbeitnehmer auf Grund der Wehrpflicht von der Erfassungsbehörde oder einer Wehrersatzbehörde aufgefordert, sich persönlich zu melden oder vorzustellen, so hat der Arbeitgeber für die ausfallende Arbeitszeit das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wieder was dazugelernt! Das Arbeitsplatzschutzgesetz passt natürlich noch besser. Wußte gar nicht, dass es das gibt.

0x Hilfreiche Antwort

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